Arbeitszeugnis Beurteilung, brauche Hilfe?
Hallo, habe heute endlich mein Arbeitszeugnis, auf welches ich bereits zwei Jahre warte, bekommen.
Ich komm heute noch mit meinem EX-Chef gut klar und finde es jetzt nicht all zu schlimm, dass ich 2 Jahre auf das Zeugnis gewartet hab, da ich es bis jetzt eh nicht gebraucht habe.
Ich bin mir mit den ganzen Formulierungen in Arbeitszeugnissen nur nicht so sicher und würde gerne von euch wissen wie das Zeugnis zu beurteilen ist.
Vor allem geht es mir um den Satz: "...Außerhalb der Schule besuchte Herr... regelmäßig den Betrieb."
Dieses "regelmäßig" wirkt auf mich, nach dem was ich über Arbeitszeugnisse weiß, komisch. Das klingt in meinem Ohr als würde da stehen "Er war nicht immer da, hat hin und wieder blau gemacht, war aber manchmal da" (Das würde nicht der Wahrheit entsprechen)
Vielleicht irre ich mich aber auch und die Formulierung ist so richtig.
PS: Ich weiß auch, dass ein Zeugnis nie geknickt werden sollte, aber da mein Name eh einen Tippfehler enthält werde ich so oder so ein neues Exemplar anfordern, welches nicht geknickt werden soll.
10 Antworten
Deine Anschrift gehört nicht ins Zeugnis. Im Allgemeinen ist das Zeugnis eher im unterer 3-er-Bereich und tendiert in seiner Gesamtheit in meinen Augen noch schlechter. Der Ort der Berufsschule interessiert nicht wirklich. Dafür fehlen die üblichen Angaben zur Firma. Allgemein ist es sehr knapp gehalten. Wer hier einen positiven Gesamteindruck hat, hat sich noch nie wirklich mit Arbeitszeugnissen auseinandergesetzt.
Unter Umständen hat derjenige, der das Zeugnis verfasst hat, auch einfach keine Ahnung davon.
Es ist kein einfaches Arbeitszeugnis. Vielleicht solltest du dich mit den Unterschieden vertraut machen. Ein Zeugnis muss in seiner Gesamtheit erfasst werden. Andere Formulierungen deuten eher auf durchschnittliche Leistungen an. Eine Dankesformel fehlt u. a. auch.
Das Zeugnis wurde entweder absichtlich so verfasst oder aus Unwissenheit. Ich würde keinem unserer Azubis raten, ein solches Zeugnis irgendwo beizulegen. Wer hier von einer super Beurteilung ausgeht, hat schlicht und ergreifend von der Thematik keine bis wenig Ahnung.
Du hasst sicher die Weisheit mit dem Schopflöffel bekommen.
Nein, ich arbeite in der Branche. Vielleicht solltest du zum besseren Verständnis "hasst" und "hast" einmal nachschlagen.
Anhand deiner obigen Antwort kann ich kaum erkennen, dass du dich mit der Thematik wirklich auskennst, also hat sich eine weitere Diskussion an dieser Stelle zwischen uns erledigt.
Ja mit deinem Schlusssatz könntest du Recht haben, ist ein sehr kleiner Betrieb in dem es kaum einen Wechsel in der Belegschaft gibt, also oft schreibt mein EX-Chef keine Zeugnisse.
Die Anerkennung für deine geleistete Arbeit ergibt sich aus dem Text. Deswegen bedarf es nicht unbedingt und explizit einer Danksagung. Der Autor des Zeugnisses ist kein Mundwerker sondern ein Handwerker. Da darf man ihm das Fehlen solch formaler Finessen nachsehen. Inhaltlich und qualitativ tut das dem Zeugnis keinen Schaden.
Hallo.
Sehe dieses Zeugnis als Tätigkeitsnachweis, was mehr aussagt, als falsch schön formulierte "Zeugnisse"
Ich habe noch nie gehört, das das Wort Zeugnis nicht Fett oder gesperrt geschrieben werden darf, auch alle meine Zeugnisse , von IHK und Studieninstitut sind geknickt und mit Zeugnis oder Bescheinigung versehen.
Er hat sich auch außerhalb der Schulzeit noch für den Betrieb Interesse gezeigt, was er nicht brauchte.
Vorzeitig beendet weil es hervorragenden Leistungen so geschafft hat.
Was nützt mir ein Zeugnis, das bis ins Letzte von Fachleuten "schön" geschrieben wurde.
Bley 1914
Das hört sich in der Tat etwas merkwürdig an. Normal sollte es in etwa heißen: "Außerhalb der Schule war Herr... regelmäßig in unserem Betrieb tätig." Aber selbst dieser Hinweis wäre überflüssig, weil es sich von selbst versteht, dass ein Lehrling im Betrieb ist, wenn er keine Berufsschule hat.
Du brauchst dir aber über diese Formulierung keine Sorgen machen. Die Formulierung ist unglücklich und wirkt ungelenk. Das ganze Zeugnis wirkt etwas unbeholfen. Man merkt, dass die Sätze und Aussagen Versatzstücke der einschlägigen Literatur entlehnt sind, die es dazu gibt. Also musst du dir darüber keine Gedanken machen. Es ist ja nicht dein Fehler, dass dein alter Chef nicht so eloquent ist. Muss er auch nicht sein, wenn er sein Handwerk versteht und ordentliche Arbeit abliefert.
Das Zeugnis ist gut. Damit kannst du dich sehen lassen.
Das Zeugnis ist "unterirdisch", und eine Zumutung :((
Der Zeunisautor müsste auf der Stelle entlassen werden!
außer das es etwas komisch zusammengesetzt wurde, ist es von den standart-code-sätzen her zwischen 1-2 angesiedelt.
wenn du es ordentlicher haben möchtest, würde ich dir raten deinem alten chef zu sagen, er möge hier noch einmal nachbessern.
1. Dass ein Zeugnis nicht geknickt werden darf, ist ein "Ammenmärchen". Diesbezüglich gibt es entsprechende Urteile der Arbeitsgerichte.
2. Diese Zeugnis stellt eine unzulässige (und gleichzeitig unschöne) Vermischung eines Ausbildungs- und Arbeitszeugnisses dar.
3. Es enthält wesentliche formale und inhaltliche Fehler auf, sodass es (nach Beratung durch einen Fachkundigen) auf jeden Fall reklamiert werden muss. So ist es für eine berufliche Karriere absolut unbrauchbar!
Was genau meinst du mit "formale und inhaltliche Fehler"?
Danke für deine Antwort
° Beispiel für einen formalen Fehler: Die Überschrift (das Wort Zeugnis) darf weder fettgedruckt, noch gesperrt, noch in einer anderen Schriftgröße geschrieben sein.
° Beispliel für einen inhaltlichen Fehler: Das Ausstellungsdatum stimmt nicht mit dem Austrittsdatum überein.
Im Übrigen verweise ich auf Punkt 2.) meiner Anwort.
Anm.: Dass das Zeugnis "unterirdisch" und deshalb vollkommen unbrauchbar ist, ist Dir doch klar, oder etwa nicht?
==> Ich rate Dir noch einmal, Dich an einen Fachkundigen, ggf. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu wenden.
zu den formalen und inhaltlichen Fehlern:
1. Deine Adresse hat Nichts in dem Zeugnis verloren
2. Es muss die Überschrift haben "Ausbildungszeugnis" und der Inhalt darf auch nur diese umfassen, die Gesellenzeit gehört hier nicht hin.
3. Das Datum gehört unter das Zeugnis
4. Tätigkeiten und Nennung des Ausbildungsberufes gehören in das Zeugnis.
5. Beurteilungen zu Auffassungsgabe, Aneignung von Fachwissen, Leistungsmotivation, Selbständigkeit etc. fehlen.
...um mal die auffälligsten Punkte zu nennen...
Ich sehe das vielfach anders, wo steht das.?,Du kannst einem Lehrherrn, nicht zwingen ein Zeugnis , was du vorgeschrieben hast, abzutippen.
Wenn der Chef, nachher Lehre als Geselle schreibt, ist das nicht nachteilig, sondern eher von Vorteil.
Beurteilung zu Auffassungsgabe und Fachwissen spiegelt sich im Schulzeugnis wieder.
Du kannst im Handwerk nicht erwarten ein von Juristen Ausgefertigtes Zeugnis zu bekommen.
Auch Zeugnisse dürfen gefaltet werden.
Einige Formulierungen sind vermutlich aus dem Handgelenk geschrieben worden.
Für ein Handwerksmeister ein gutes bis sehr gutes Zeugnis.
Mit Gruß
@Bley1914, ich weiß nicht, welchen Beruf Du erlernt hast, und wie lange Du bereits im Arbeitsleben stehst, aber diese Aussagen qualifizieren Dich als jemanden, der von Zeugniserstellung, Zeugnisanalyse und Arbeitsrecht wenig bis gar keine Ahnung hat!
Du schriebst: ° Beispliel für einen inhaltlichen Fehler: Das Ausstellungsdatum stimmt nicht mit dem Austrittsdatum überein.
Das liegt daran, dass dieses Zeugnis erst jetzt ausgestellt wurde. Hat es dann seine Richtigkeit?
Außerdem meintest du, Ausbildung und Gesellenzeit müssen getrennt werden. Sollte man dann ein Gesellenzeugnis verlangen, auch wenn die Gesellenzeit nur 2 Monate betrug?
Zu deiner Anmerkung, dass das Zeugnis total schlecht sei und, dass mir dies klar sei.
-Ja und nein, die einzigen Sätze, die mir gut erscheinen sind die, dass meine Arbeiten stets zur vollen Zufriedenheit ausgeführt worden sind, und dass ich zu Kollegen und Vorgesetzten ein vorbildliches Verhalten an den Tag gelegt habe. Hier fehlen mir allerdings "Kunden".
Und sonst wirkt das Zeugnis auf mich eher mager oder gar ausgehungert.
Noch einmal (abschließend):
Dieses unsägliche Zeugnis muss von Grund auf analysiert, neu formuliert und entsprechend reklamiert werden. Dies kann nur durch einen Fachmann geschehen, z.B. durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der dann ggf. auch gleich die gerichtliche Durchsetzung übernehmen könnte.
Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg!
Bullshit. Es ist ein einfaches, kein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Die gängigen Code-Sätze "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" und "wir wünschen weiterhin viel Erfolg", deuten schon auf eine solide 2 hin.