4 Sterne Hotel - Hotelkosten Hausrat?
Hallo,
haben die Hausratversicherung in Anspruch genommen. In den Versicherungsbedingungen steht maximal 250 euro pro Tag.
Jetzt wollen wir gerne in ein 4 Sterne Hotel für etwa 200 euro pro Tag.
Was meint ihr? Übernimmt die Versicherung auch ein 4 Sterne ,,Luxus" Hotel?
4 Antworten
Ist die versicherte Wohnung unbewohnbar?
Wie lange leistet die Versicherung bei auswertiger Unterbringung?
Wenn die Versicherungen von festen Tagessätzen, aber nicht von Sterne-Kategorien, ausgeht, warum tust du es dann!?
Natürlich werden 200€ getragen, wenn max. 250€/Tag versichert sind.
Du sorgst dich zu sehr! Was im Bedingungswerk geschrieben steht, ist dementsprechend gedeckt.
Folglich muss dich das was NICHT geschrieben steht, gar nicht ängstigen! Bei Hotelkosten gibt es eine Obergrenze in Tagessatz und meist auch in Zeit, aber eben keine Hotelkategorien.
In den Versicherungsbedingungen finden sich keine Höchsätze bezüglich Tagessatz, somit ist bis Versicherungssumme abgedeckt. Bedeutet das im Umkehrschluss, dass das Hotel insgesamt bis 30.000 Euro pro Jahr kosten darf, ohne Angemessenheitsprüfung? Vielen Dank für deine sehr datailierten antworten.!
Nein, m.E. bekommt Iht Stress mit der Versicherung.
Sorry, du widersprichst dir: Du selbst schriebst, es seien 250€/Tag versichert. Das IST eine Grenze! Des Weiteren müsste eine Grenze von max. 100 oder 200 Tagessätzen geschrieben stehen. Als sog. Erstrisikopositionen haben diese Werte mit der eigentlichen (sehr geringen) Versicherungssumme nichts zu tun.
Da mir der Grund für deinen Hotelbesuch nicht bekannt ist, kann ich auch deine Frage nicht beantworten!
Unbewohnbarkeit der Wohnung aufgrund Feuer
Dann könnt ihr natürlich gemäß den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung in ein Hotel einziehen.
Beachtet aber, dass der tägliche Höchstbetrag für eure komplette Familie gilt und beachtet auch den Hinweis, für wie viele Tage diese Kosten übernommen werden.
Die Wohngebäudeversicherung verweist auf die Hausratversicherung
Wenn nur der Hausrat verbrannt ist und das Gebäude keinen Schaden abbekommen hat, dann wird eine Übernachtung im Hotel nicht übernommen.
Dies musst du dann selbst zahlen.
Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Wohngebäudeversicherung solch einen Unsinn schreibt.
Da greift die Schadensminderungspflicht. Außerdem gilt IMMER das Bereicherungsverbot. Du kannst da jetzt keinen Luxusurlaub einlegen.
250 € täglich fallen schnell an, wenn man mit einer 4-köpfigen Familie irgendwo unterkommen muss. Natürlich wird dann auch nur die reine Übernachtung gezahlt. Keineswegs das Frühstück oder die Minibar.
Bedeutet: Sind immer Maximalbeträge. Immer Angemessenheit? Oder können wir die vollen 250 euro ausnutzen?
Stichwort ist Schadensminderungspflicht.
Wenn der Versicherer euch ein günstigeres Hotel nachweist, wird er auch nur die dafür entsprechenden Kosten tragen.
Die Frage war dahingehend, ob das der maximalbetrag ist und keine Angemessenheitsprüfung stattfindet. Immerhin würden wir von 30qm Standard auf 4 Sterne Luxus wechseln. Stichwort Schadenminderungspflicht. Oder entfällt die aus Ihrer Erfahrung?