18.000 Euro steuerfrei?
Hallo,
ich bin Hebamme und arbeite freiberuflich. Ich komme gerade von einer Fortbildung (Babyschwimmen), in der es vom Veranstalter hieß, dass man als freiberuflicher Kursleiter nach § 19 18.000 Euro pro Jahr verdienen kann mit Kursen bei verschiedenen Anbietern(?) ohne diese Einkünfte zu versteuern. Ich finde im Internet allerdings nichts darüber. Hat jemand Ahnung, ob dies tatsächlich zutrifft und ob ich meinen Verdienst als Hebamme ganz normal versteuer, aber zusätzlich meine Tätigkeit als Babyschwimmkursleiterin bis 18.000 Euro steuerfrei ist??? Eine Quelle dazu wäre super!
Lieben Dank und Grü0e Jumana
5 Antworten
Kleinunternehmer und Freiberufler mit nicht mehr als 17500 € Umsatz im Vorjahr und maximal 50.000 € im laufenden Jahr können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Der Antrag ist beim Finanzamt zu stellen.
Die Einkommenssteuer bleibt davon unberührt.
Hallo Jumana,
also wenn du verheiratet bist, beträgt der jährliche Steuerfreibetrag 2 x 8.004 € = 16.008 € + evtl. diese Übungsleiterpauschale von 2.100 € ergäbe dann insgesamt diese 18.108 € als steuerfrei!
Wird eine Tätigkeit bis zu 2.100 € pro Jahr als Übungsleiter im Sportverein, als Jugendleiter, als Betreuer, als Mitarbeiter in öffentlichen Einrichtungen, oder Ähnliches ausgeübt?
Nebentätigkeiten gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (z. B. Trainer und Betreuer in Vereinen, Referenten für Volkshochschulen u. a.) sind bis zur o. g. Grenze steuerfrei. Solch eine Nebentätigkeit kann auch mit einem Minijob bis 400€ kombiniert werden. Eine Kombination aus Hauptberuf, 400€-Minijob und Nebentätigkeit ist ebenfalls möglich.
... in der es vom Veranstalter hieß, dass man als freiberuflicher Kursleiter nach § 19 18.000 Euro pro Jahr verdienen kann mit Kursen bei verschiedenen Anbietern(?) ohne diese Einkünfte zu versteuern...
Hierzu Tipps bzw. Infos in www.klicktipps.de unter -> Eigenes Gewerbe, Teil 1 "Gewerbe, Freiberufler, Angestellter, Nebeneinkünfte" unter Punkt 2 u. evtl. auch 3 hier:
Wird eine Schulungs- oder Beratungstätigkeit, ein Arztberuf oder eine andere überwiegend geistige Tätigkeit ausgeübt?
Wenn ich diese Tätigkeit aufgrund einer besonderen Ausbildung ausübe, oder es eine künstlerische Tätigkeit ist, kann es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln. Eine Liste mit Beispielen für solche Tätigkeiten steht in §18 Einkommenssteuergesetz. Diese Liste ist nicht vollständig. Auch andere ähnliche Tätigkeiten können "freiberuflich" ausgeübt werden.
Gruß siola
Das sieht mir arg nach Umsatzsteuer aus und da ist die Grenze 17.500 und nicht 18.000.
Steht im Umsatzsteuergesetz § 19. Gemeint ist die Kleinunternehmerregelung.
Einkommensteuer kann das nicht sein (§19 sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit).
Am Ende meines Textes angekommen glaub ich ganz sicher, dass du Umsatzsteuer meinst.
Da zählen aber die Babyschwimmkurse sicher nicht dazu:
§ 4 Nr. 14a: Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden ...
Früher konnte Babyschwimmen teilweise steuerfrei nach 22a UStG sein. Die Rechtssprechung ist aber offenbar mittlerweile anderer Meinung (die Verwaltung sowieso) und auf dich trifft dieser Paragraph leider auch nicht zu.
Hm.. 18000/Jahr sind 1500/ Monat.. und das soll moch irgendwie als steuerfrei durchgehen? LKommt mir seltsam vor.. hab gegoogelt, nix dergleichen gefunden, auch Brutto-Netto-Rechner gibt bei 18000/Jahr immer Steuerabzug an. Wüd ich mich mal SEHR genau erkundigen, bevor das seltsam wird.
Wie gesagt, hab jetzt nach Deiner Frage recherchiert und nix dazu gefunden. Das würd mich schon nachdenklich machen und sehr genau hinschauen lassen.
http://www.steuertipps.de geh mal auf die seite oder ruf einfach beim finanzamt an
Das glaube ich auch, allerdings sind nach § 4 Nr. 14 UStG Umsätze aus der Tätigkeit als Hebamme umsatzsteuerfrei.