Muss der Vermieter oder der Mieter die Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage (§14 NAV) bezahlen?
Hallo,
ich bin vor Kurzem in eine neue Wohnug eingezogen und habe jetzt von den Stadtwerken eine Rechnung zur Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage nach § 14 der Niederspannungsanschlussverordnung erhalten.
Muss ich die Rechnung als Mieter bezahlen?
Ich finde die Installation des Stromzählers usw. sind Sache des Vermieters, da sie ja Grundvoraussetzung dafür ist, dass ich in der Wohnung Strom habe. Außerdem sehe ich nicht ein, den Anschluss zu bezahlen, da ich den ja dann für alle meine zukünftigen Nachmieter mitbezahlen müsste. Oder muss ich als "erster" in den sauren Apfel beißen und die Rechnung bezahlen?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
4 Antworten
Grundsätzlich hat der Vermieter dem Mieter (bei Mietbeginn) die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben (und während der Mietzeit zu erhalten). Du hast die Wohnung neu angemietet, also gehört dazu grundsätzlich auch die Möglichkeit, elektrischen Strom nutzen zu können.
Darüber hinaus hab ich mir die NAV ausgedruckt (google) und angeschaut. Insbesondere in § 2, aber dann auch in § 14 wird immer auf den**** Eigentümer**** der Immobilie bzw. der elektrischen Anlage hingewiesen als Verantwortlichen und Kostenträger. Eigentümer ist dein Vermieter, du als Mieter bist lediglich Besitzer der Wohnung. Damit ist eindeutig geklärt, dass die Rechnung an den Vermieter und nicht an dich zu richten ist. Weise also die Rechnung zurück wegen falscher Adressur und Unzuständigkeit. Außerdem hast du ja die Inbetriebnahme nicht beauftragt sondern dein Vermieter.
Werfe einfach einen Blick in die mietvertraglichen Vereinbarungen, denn dort wurde ja geordnet, wer was zu machen und zu bezahlen hat. Bei Wohnraummietverträgen geht die Rechnung meist an den Vermieter, denn der hat ja die SW bestellt. Wenn der Mieter sie bestellt, sollte er auch bezahlen. Viel Glück.
Doch, doch, so etwas steht in unseren Verträgen für Gewerberäume, da nur der Mieter weiß, welchen Zähler er benötigt.
Da es sich um einen Wohnraummietvertrag handelt und im Mietvertrag diesbezüglich nichts steht, kann ich doch davon ausgehen, dass die Rechnung meinem Vermieter gilt, oder?
Gewerberaummietrecht ist etwas anderes, als Wohnraummietrecht, daher ist sowas nicht übertragbar...
Genau das habe ich je geantwortet nur mit der Einschränkung, wer hat den Einbau bestellt?
Ist das denn ein Neubau?
Das sind Kosten, die zur Herstellung der vertragsgemäßen Gebrauchsfähigkeit der Wohnung notwendig sind, und diese hat der Vermieter zu tragen...
Alternativ kann man diese auch als Kosten des Stromanbieters sehen, damit dieser seinen Vertrag erfüllen kann, dann hat der diese zu tragen...
In keinem Fall musst Du die tragen, solche Installationskosten sind entweder mit der Mietzahlung oder dem Strompreis abgedeckt...
Ist es eine komplette Neuinstallation oder war der Zähler nur "außer Betrieb gesetzt" (gesperrt)?
Es war eine Neuinstallation.
Dann hat aus meiner Sicht der Eigentümer (Vermieter) die Kosten zu tragen. Aber warte bitte noch, ich bitte 1 - 2 andere Experten mal in die Frage zu schauen.
anitari, lies bitte meine Antwort.
So was steht normalerweise nicht im Mietvertrag.