Miete: Extra Wasser bezahlen?

8 Antworten

Was ist das denn für eine Wasseruhr? Eine Haupt- oder Unterwasseruhr? Diese sind kleiner als Hauptwasseruhren.

Das im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird heißt noch lange nicht das auch alle Kosten in den monatlichen Abschlägen enthalten sind.

Deine Nebenkosten enthalten die Betriebskosten. Da gehört das Wasser nicht dazu, außer es steht so im Bertrag.

albatros  28.05.2013, 01:36

Selbstverständlich gehören zu Betriebskosten auch die Kosten für Frisch- und Schmutzwasser! Solltest dir mal die Betriebskostenverordnung zu Gemüte führen.

natascha70  27.05.2013, 11:46

Grade noch mal die Frage durch gelesen. Hast du denn auf deiner Nebenkostenabrechnung den Wasserverbrauch mit drauf? Frag doch einfach mal deine Vermieterin.

Frag beim Vermieter nach, ob du dein Wasser an ihn bezahlst. Wenn ja (davon gehe ich aus), teile den Stadtwerken mit, dass du einen Unterzähler hast und dein Wasser im Rahmen der Betriebskostenvorauszahlung an den Vermieter zahlst. Unterzähler interessieren den Versorger grundsätzlich nicht, nur der Hauptzähler.

Wann wurde dein Mietvertrag abgeschlossen? Die rechtliche Grundlage für Betriebskostenvorauszahlungen oder Pauschalen ist seit 2004 die Betriebskostenverordnung. Solltest du danach eingezogen sein, ist durch den Verweis auf eine ungültige Rechtsgrundlage (2. Berechnungsverordnung) eine Abwälzung der Betriebskosten auf den/die Mieter nicht möglich.

Zusatzfrage: Hast du denn mit den Stadtwerken einen eigenen Wasserlieferungsvertrag abgeschlossen?

Hallo Lies bitte dein Mietvertrag nochmals durch. Steht da Zu- Abwasser dann musst du nichts an der Stadtwerke überweisen. Dann erledigt das dein Vermieter, Am besten, du setzt dich mit der Stadtwerke telefonisch in Verbindung erkündigst dich über dein Vertrag.

Normalerweise ist zweimal zahlen nicht nötig entweder man hat einen direktanbieter in diesem falle die Stadtwerke oder man zahlt abschläge an den vermieter aber beides zusammen ist nicht die regel ... wie hoch sind deine Nebenkosten ??

wolfsblut12 
Beitragsersteller
 27.05.2013, 11:48

Für Betriebskosten gemäß Anlage 3 zu Paragraph 27 II Berechnungsverordnung mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten: 65 Euro

Für Vorauszahlung für die Heiz- und Warmwasserkosten gemäß Anlage 3 zu Paragraph 27 II: 50 Euro

anitari  27.05.2013, 11:54
@wolfsblut12

Warmwasserkosten sind lediglich Kosten für die Aufbereitung des Warmwassers, nicht der Verbrauch.

Der Mittelteil des Wortes wird, warum auch immer, meist weg gelassen. So das viele Mieter meinen das hier der Verbrauch von Warmwasser gemeint ist.

Hundetrainer83  27.05.2013, 11:55
@wolfsblut12

okay dann sind da keine wasserkosten mit berechnet und müssen an die Stadtwerke bezahlt werden. deine Nebenkosten belaufen sich nur auf wärme aber nicht kaltwasser .

albatros  28.05.2013, 01:26
@wolfsblut12

Die 2. Berechnungsverordnung ist schon 10 Jahre außer kraft gesetzt!!