Dürfen in einem Mehrparteien-Mietshaus die Wasseruhren fehlen?
Also in dem Sinne, dass es nur einen Wasserzähler gibt, der Wasserverbrauch dann nach qm abgerechnet wird.
Letzteres finde ich dabei aber etwas seltsam, muss ich gestehen. Denn nach meinem Verständnis kann eine Fläche, also ein Objekt oder auch eine Maßeinheit kein Wasser verbrauchen, sondern nur Menschen. Wäre ja sonst komplett sinnfrei.
Ich würde also nach Verbrauch berechnen. Alles Andere erscheint mir eher unlogisch und/oder ungerecht einzelnen Mietern gegebenüber.
Denn im Endeffekt läuft es doch auf eine Schätzung hinaus? Es gibt ja sehr sparsame Menschen und verschwenderische Menschen. Und was ist jetzt, wenn diese in einem Haus wohnen mit 8 Mietparteien, wo es aber nur einen Wasserzähler für alle gibt?
11 Antworten
Ob es dir logisch erscheint oder nicht ist egal, es gesetzlich erlaubt.
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.
Ausnahme Bundesland Hamburg. Da sind ausnahmslos für alle Mietwohnungen Wasserzähler vorgeschrieben.
Betriebskosten ist der fachlich korrekte Begriff. Nebenkosten nur der umgangssprachliche.
Kosten für Be- und Entwässerung ist eine von 17 Betriebskostenarten im Mietrecht.
Was sind Nebenkosten?
Wasserkosten sind Betriebskosten. Landläufig werden Betriebskosten als Nebenkosten bezeichnet.
In dem Paragraphen ist von Betriebskosten die Rede. Meine Frage betrifft aber die Nebenkosten, um genau zu sein, die Kosten für den Wasserverbrauch. Und selbst wenn diese gesetzliche Regelung genau so noch existieren und rechtsgültig sein sollte, dann ist sie dennoch nicht logisch nachvollziehbar, weil Mieter A in seiner 80 qm Wohnung deutlich weniger Wasser verbrauchen kann, als Mieter B in seiner 30 qm Wohnung. Demzufolge wäre die Abrechnung gegenüber Mieter A ungerecht, weil Mieter A dann anteilig mehr Wasserverbrauchskosten, nämlich für Mieter B mitbezahlen müsste. Ein Wohnobjekt selbst kann kein Wasser verbrauchen, sondern nur Menschen darin, die den Wasserhahn in ihrer Wohnung aufdrehen oder die Waschmaschine anschalten beispielsweise. Da ist es für mich schon unlogisch etwas nach qm zu berechnen.
In dem Paragraphen ist von Betriebskosten die Rede. Meine Frage betrifft aber die Nebenkosten, um genau zu sein, die Kosten für den Wasserverbrauch.Das sind Betriebskosten. Nebenkosten ist nur der umgangssparachliche Begriff dafür. Kannste oder willste das nicht begreifen?
Ob BGB § 556a für dich logisch ist oder nicht ist dem BGB völlig wurscht!
Betriebskosten die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden können darf/muß der Vermieter, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach der Wohnfläche umlegen.
In Hamburg nicht, in den anderen Ländern fehlen keine, weil sie nicht vorgeschrieben sind.
Ja, das ist völlig legitim.
Denn nach meinem Verständnis kann eine Fläche, also ein Objekt oder auch eine Maßeinheit kein Wasser verbrauchen,
Schließlich trinken Menschen auch keine m³, in denen Mengen an Wasserverbrauch nunmal gemessen werden.
Das waren ja eben genau meine Argumente, dass genau deswegen eigentlich nicht so gerechnet werden kann, weil es keinen Sinn ergibt.
Wenn Person A in einer 80 qm Wohnung lebt, dann kann Person B in einer 30 qm Wohnung trotzdem mehr Wasser verbrauchen als Person A. Das hat doch mit der Wohnungsgröße nichts zu tun, sondern einzig und allein mit dem individuellen Wasserverbrauch der Menschen.
Du willst es nicht kapieren, oder? Es geht um eine einheitliche Bezugsgröße, und die bleibt mit Wohnungsgröße für das MV unveränderlich.
Soll der VM die immer wieder neu berechnen, erst, wenn deine Freundin einzieht? Dann schwanger wird? Dich dann dich verlässt? Bevor die Neue einzieht?
Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? :D
Alles Andere erscheint mir eher unlogisch und/oder ungerecht einzelnen Mietern gegebenüber.
Und? Das ist beim Treppenhauslicht, Müllentsorgungskosten ... nicht anders. Jeder Mieter kann mindestens eine Kostenposition ausmachen, bei der er draufzahlt oder sein Nachbar besser gestellt ist.
Vorteil der Wasseruhren- Verbrausabhängige Zahlung.
Nachteile der Wasseruhren- Gebühren für die Miete der Uhren, für die Ablesung der Uhren, für die Wartung. Im schlimmstenfall können die Gebühren die Einsparrungen Auffressen und man zahlt im Endeffekt mehr, als ohne Uhr.
Dasselbe bei Heizungsröhrchen.
Wir haben es bei uns im Haus mit den Heizugsröhrchen durchgerechnet. Alle Mieter und Eigentümer verzichten freiwillig auf die Heizungsröhrchen und auch auf ihre 15% die sie dann theoretisch abziehen könnten, wenn keine Röhrchen angebaut sind. Mit Röhrchen spart man gar nichts, weil man bezahlt auch die Röhrchen.
Leider gibt es heutzutage bestimmungen, wenn auch nur ein Mieter drauf besteht, müssen die Dinger angebracht werden.
Was sind "Heizungsröhrchen"? Davon habe ich noch nie gehört.
Ableseelemente am Heizkörper zur Verbrauchsmessung
Heizkostenverteiler mit Verdunster.
In dem Paragraphen ist von Betriebskosten die Rede. Meine Frage betrifft aber die Nebenkosten, um genau zu sein, die Kosten für den Wasserverbrauch.