Muss der Vermieter eine neue Toilettenschüssel bezahlen?
Unser WC ist ziemlich alt und geht auch manchmal nicht sehr gut. Unter welchen Umständen kann ich den Austausch verlangen?
14 Antworten
Wenn es manchmal nicht gut geht, ist es wahrscheinlich etwas verstopft. Das liegt aber nicht am Alter, sondern am Ablauf. Hin und wieder mal mit dem Stopfen frei machen. Und Geruch kommt entweder davon, dass nicht richtig gereinigt wurde (nicht unbedingt von euch), so dass sich Urinstein etc. abgesetzt hat und kommt auch aus dem Rohrsystem.
Da eine Toilette heute schon für rund 60 € zu haben ist, könnte man mit dem Vermieter vielleicht einen Deal machen, er die Hälfte - ihr die Hälfte.
Wenn sie die Funktion nicht richtig ausfuehrt, wozu sie eigentlich da ist, kannst Du selbstverstaendlich vom Vermieter verlangen, das in Ordnung zu bringen. Dabei muss es nicht unbedingt sein, dass er Dir eine neue einbaut.
Ein Vermieter muss eine Toilette nur ersetzen wenn sie funktionsuntüchtig , also kaputt ist. Und das nur, wenn der Mieter das nicht zu verantworten hat. Eine alte Toilette kann einwandfrei funktionieren. Nur aufgrundessen, das sie alt ist, muss sie nicht ersetzt werden. Ist die Toilette hin und wieder verstopft, so liegt das nicht an der Toilette, sondern der Umgang damit. Werden Hygieneartikel, Essensreste, Zigarettenkippen etc. in der Toilette entsorgt, so ist es nur eine Frage der Zeit wann sie verstopft. Das kann auch durch Mitbewohner hervorgerufen werden, falls noch mehrere Parteien im Haus wohnen. Eine zu Verstopfung neigende Toilette aber ist ein Mangel, der dem Vermieter gemeldet werden muss. Die Mängelanzeige ist unerlässlich, damit er die Ursache ausfindig machen und Abhilfe schaffen kann. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so macht er sich evtl. schadensersatzpflichtig.
Mit einer neuen Toilette wird das Problem nicht gelöst, nur mit einer Änderung des Verhaltens.
die toilettenschüssel gehört zur mietsache, ist also durch den vermieter voll funtionstüchtig zu erhalten. wenn es also probleme gibt, frist stellen (2wochen), wenn nichts passiert, selbst beauftragen und die kosten von der miete im übernächsten monat abziehen. all das schriftlich mitteilen (oder zunächst ganz einfach mit ihm drüber sprechen). er wird sich wohl davon überzeugen wollen und aus seiner sicht dann entscheiden.
wenn es nicht mehr funktionstüchtig ist!
Sprich mal mit dem Vermieter
Manchmal verstopfen die Abläufe. Eine Reinigung ( mit Salzsäure ) ist meist wesentlich teurer als eine neue Schüssel