Muss der Vermieter die Kosten für den Elektriker uebernehmen?
Hallo,
Freitag Nacht haben wir bemerkt, dass der Strom in beiden Kinderzimmern weg ist, denn die Babyphone gingen nicht mehr. Auch Telefon, Internet und Tv waren tot. Beim Blick in den Stromkasten haben wir gesehen, dass eine Sicherrung raus war. Ich wollte sie wieder hochdrücken aber sie hing da wie ein Gummiarm. Kein Widerstand beim drücken, nichts. Unser Vermieter (der direkt nebenan wohnt) ist aber seit ca einer Woche im Urlaub. Er hat uns keine Notfallnummer dagelassen oder sonst irgendwen bei dem wir uns im Notfall melden könnten. So mussten wir Samstag den Elektrikernotdienst kommen lassen. Erstmal war der Herr sehr entsetzt und meinte, dass dieser Kasten so alt wäre, dass er ihn eigentlich nicht mehr ans Netz lassen dürfe. Die Rechnung betrug dann 280Euro!!!!!! 280!!!! Oh Gott!
Jetzt möchten wir gerne wissen wer die Kosten zahlen muss?!
Danke!
6 Antworten
Die Rechnung bleibt eindeutig an Dir hängen. Unabhängig davon, was die Ursache war, die man zuvor hätte erforschen können, indem man Geräte aus und wieder ansteckt, wäre es keinesfalls notwendig gewesen, einen zweifelhaften Notdienst kommen zu lassen. Der Spruch, der Kasten wäre zu alt, sollte nur zur Panik führen nach dem Motto, die Rechnung, die Sie bekommen muss sowieso ihr Vermieter bezahlen. Kann es sein, dass er nur eine stärkere Sicherung eingebaut hat?
Unabhängig davon: Zur Behebung des Notfalls hätte es vermutlich genügt, aus dem Baumarkt ein oder zwei gute Verlängerungskabel zu holen und ggf. noch ein paar Mehrfachstecker dazu, wenn man sowas nicht schon im Haus hat. Kosten ca. 30 bis 50 € incl. Fahrkosten. Die Kabel hätte man dann da anstecken können, wo noch Strom drauf war und in die Zimmer verlegen. Zur Überbrückung des Notfalls bis zum Montag hätte das vollkommen ausgereicht.
So wird der Vermieter argumentieren, denn ihr seid verpflichtet, jeglichen Schaden möglichst gering zu halten. Einen Notdienst zu holen, nur damit Babyphon, Telefon, Internet und TV funktionieren und nicht etwa Kühlschrank, Herd, Wasserkocher, Waschmaschine, halte ich für deutlich überzogen.
Der Notdienst war wohl nicht gerechtfertigt. Die überhöhten Kosten hierfür müsst ihr tragen. Evt. könnte dann auch eine Kleinreperaturklausel zum tragen kommen, so dass ihr auch den Rest tragen müsstet. Gibt es die nicht oder greift die nicht, trägt die regulären Kosten der Vermieter.
Zunächst bezahlt der Mieter die Rechnung. Dann stellt der Mieter dem Vermieter eine Schadensersatzrechnung auf der Grundlage der Reparaturrechnung. Allerdings ist es völlig undenkbar, dass der Austausch einer Sicherung 280€ kosten soll, selbst unter dem Aspekt einer Notreparatur am Samstag. Diese Rechnung würde ich sofort zur Handwerkskammer zwecks Prüfung einreichen, bevor ich bezahlen soll.
Der Mieter, fürchte ich. Denn der verfügt ja ganz allein für die Verbraucher und wenn nur eine Sicherung ausgetauscht werden mußte, ist ja die Zuleitung zur Wohnung in Ordnung und die Leitungen in der Wohnung auch. Belege den Grund für den Schaden und beweise ihn ggf.. Viel Glück.
Wenn die Sicherung selbst der Schaden war, muss der Vermieter bezahlen aber nicht an den Handwerker sondern an den Mieter wenn der die Rechnung bezahlt hat.
in diesem Moment gilt, wer die Kapelle bestellt, beszahlt die Musik, denn es lag ja kein Leitungsschaden vor, sondern es lag an der Sicherung. Kann sein, dass die Sicherung überlastet war, weil zu viel an einer Steckdose hing, denn Licht und sonstiger Strom war ja da (so wie ich das verstehe), also lag es an den Endgeräten und dafür ist der Mieter zuständig.......egal wie alt der Katen ist. solange der Fehler nicht an der Leitung im Kasten lag. was steht den auf der Rechnung also Auslöser?
was steht den auf der Rechnung also Auslöser?
Das ist doch völlig egal. Was für eine Rolle sollte das spielen?
@Gerhard..... lies doch bitte meine Antwort erst bis zum Ende bevor du eingrätscht. ich HABE gefragt was auf der Rechnung steht!
Keine vorschnellen Fehlerursachen postulieren, du hast die Rechnung nicht gesehen, der Frager hat keine Stellungnahme abgegeben.