Recht auf Zugang zum Stromzähler?
Hallo zusammen,
meine Stromrechner ist ungewöhnlich hoch (60qm2 99,-€/ Monat). Im Haus wohnen 5 Parteien. In dem Raum, in dem mein Stromzähler hängt, sind aber insges. nur 3 Stromzähler. Mein Vermieter verweigert den Stadtwerken selbst zum jährlichen Ablesen der Zählerstände den Zutritt. Ich würde gerne prüfen lassen, ob noch eine andere Partei auf meiner Rechnung abgerechnet wird. Habe ich das Recht, den Raum mit den Stromzählern zu betreten (Abstellraum im Keller, der nicht vermietet ist)? Habe ich das Recht, die Stadtwerke mit in diesen Raum zu nehmen?
Vielen Dank!
Viele Grüße Conas77
17 Antworten
Du hast natürlich das Recht, den Raum zu betreten. Wenn dein Vermieter den Ablesern 2 mal den Zutritt verweigert, so wird der Verbrauch geschätzt... das ist teuer. Kann also daran liegen oder an deinem Verdacht. Wende dich im Notfall an den Mieterschutzbund oder die Stadtwerke.
die zähler gehören dem evu also den stadtwerken und die haben immer ein recht den zähler abzulesen. genau wie du das recht hast den zähler abzulesen.
Klar und eindeutig: bezahlen Sie immer, was die Gegenseite behauptet? Jeder, also jeder Mieter, der Eigentümer des Zählers und der Vermieter, haben ein berechtigtes Interesse und müssen Zugang haben. Wie wird denn abgerechnet? Wie lautete der Zählerstand bei Einzug? Haben Sie einfach einen Zählerstand, den der Vermieter behauptet hat, ohne Kontrolle geglaubt? Auch das Schätzen und telefonische Melden geht nur max. 12 Monate. Irgendwann in dieser Zeit kommt der Ableser und kontrolliert.
Du hast das Recht dazu - Dein Vermieter hat NICHT das Recht den Ablesern der Stadwerke den Zutritt zu den Stromzählern zu verweigern.
Wie krass ist das denn, 5 Parteien und nur 3 Zähler. Wenn der Vermieter die nicht in den Raum läßt, werden die Stände geschätzt. Soweit ich weiß, müssen die Zähler jederzeit zugängig sein.