Muss der Vater zum Kindergartenbeitrag was dazusteuern?
Hallo,
ich bin alleinerziehende Mama und mein sohn geht ab September in den Kindergarten! Da dieser sehr teuer ist und ich mal gehört habe, dass der KV die Hälfte dazusteuern muss (klingt immer so hart)/sollte, wollte ich mal fragen, ob das stimmt?! Bei uns geht der Kindergartenbeitrag nicht nach Einkommen, dieser ist bereits von der Stadt festgelegt! Ich bekomm für meinen Knopf 230€ Unterhalt und da würde ja schon mehr als die Hälfte für den KiGa drauf gehen! Danke schön!
7 Antworten
Ich finde es wirklich sehr traurig, wie einige Männer sich hier äußern!!! Sehen die Frauen nur als Geldabzockerin, die sonst nur den ganzen Tag zu Hause sitzt... Sie sind vielleicht Väter??? Höchstwahrscheinlich jene alle " Zwei Wochenend Freizeitväter", wenn überhaupt! Diese Väter bieten den Kindern alle zwei Wochenenden ein tolles Programm, was aber nicht beinhaltet, das für die Kinder geputzt, gewaschen oder gar gekocht wird! Nach dem Wochenende sind die Väter dann so erledigt, dass sie froh sind das Kind erst wieder in zwei Wochen nehmen zu müssen! Was es bedeutet für ein Kind sieben Tage in der Woche Tag und Nacht da zu sein, davon haben sie keine Ahnung!!! Einige haben es sogar hin bekommen die Frau finanziell so schlecht da stehen zu lassen und sie darauf angewiesen ist bei derartigen Fragen wie z. B. der Kindergartenbeitrag Hilfe zu suchen! Ich habe schon des öfteren gelesen, wie Frauen bei solchen Kommentaren derartig beschimpft und abgestempelt werden! Also liebe Männer, ihr solltet euch mal lieber mehr um eure Kinder kümmern, wenn ihr denn überhaupt welche habt, dann könnte die Mutter auch vernünftig arbeiten und diese Fragen wie die Zuzahlung des Kiga-Beitrages würden sich dann erledigen!!!
stell einen Antrag auf Beistandschaft beim Jugendamt, die klären das mit dem Vater ab.Und bitte mach Dir kein schlechtes Gewissen, nur weil Du für Dein minderjähriges Kind die Finanzen gegenüber dem anderen Elternteil regeln musst! Anwälte tun nichts anderes und bekommen sogar noch Geld dafür...;-)))
Man könnte meinen, ihr bekommt eure Kinder um die Männer mal so richtig schön abzuzocken!
@trux: stimme dir vollkommen zu
sorry meine Herren nur weil Frauen die Kinder austragen sind und bleiben es trotzdem auch die Kinder der Väter und die sind bitteschön mit verantwortlich, dass so ein Kind auch satt wird!!! Mein Gott, wir leben im Jahr 2010 und es gibt immer noch Männer die meinen Kinder großziehen sei alleine Frauensache wie unaufgeklärt und dumm laufen eigentlich einige Zeitgenossen durch diese Welt! Dann besser als Frau das Gefühl verbreiten den Mann abzuzocken, als als Weichei ohne jegliches Verantwortungsgefühl zu existieren...:-((((((((
Der Kinder wegen, die nun wirklich nichts dafür können, wer den biologischen Beitrag, sprich Samen, dazu gegeben hat
hier noch was zum Nachlesen... http://www.123recht.net/article.asp?a=45259&ccheck=1
Das Jugendamt, übernimmt je nach Einkommen und Ausgaben kosten für den Kindergarten. Im Einzelfall sogar das Mittagessen. Einfach mal beim zustädigen Jugendamt anrufen und einen Antrag auf Kindergartenbeitrag-Hilfe anforden, ausfüllen, vom Kiga ist auch was zum Ausfüllen dabei, zurücksenden und spätestens nach 14 Tagen hast du bescheid, ob und in welcher Höhe bewilligt wurde. Meistens ist die Bewilligung begrenzt auf 10-12 Monate und dann musst du neu beantragen.
Du bekommst Unterhalt und Kindergeld. Und das Kind lebt bei dir. Also kommst du auch für den teuren Kindergarten, Kita oder was auf. Notfalls musst du einen Antrag auf Ermässigung stellen, der steht alleinerziehenden Müttern und Vätern zu. Ansonsten hätte ja der KV auch ein Mitspracherecht und du hast ihn ja nicht mal gefragt !
Wenn er Unterhalt bezahlt muss er nicht noch extra beisteuern,kannst du keinen anderen Kindergarten finden,der nicht so teuer ist?
Das blöde ist, das ich ihn Vollzeit rein bringen muss und da ich kein Auto hab muss ich ihn hier bei uns im Ort reinbringen, dass ich dann mit dem Zug weiter auf arbeit fahren kann!
Kein Wunder dass sich manche Väter verweigern. Ausserdem zahlt derjenige den KIGA bei dem das Kind lebt. Dafür gibts Unterhalt und Kindergeld.