Was sage ich , wenn die Polizei an der Tür steht?

6 Antworten

Dabei kannn es sich ja um alles handeln:

  • Todesnachricht
  • einfach eine Frage zur Nachbarschaft
  • dein Auto oder sonstiges wurde beschädigt
  • etc etc...

Wenn du nichts gemacht hast kannst du ja ganz normal reden.

Als BEschuldigter kannst du schweigen. Als Zeuge bist du angehalten die Wahrheit zu sagen.

Angaben nach §111 OwiG muss du machen (Personenangaben)

Gegenüber der Polizei mußt Du überhaupt nicht aussagen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge - lediglich Angaben zu Deiner Person -

In die Wohnung mußt Du sie auch nicht rein lassen - es sei denn sie haben einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß.

Solltest Du eine Straftat begangen haben wäre es ratsam sich an einen Anwalt zu wenden...

eulyx 
Beitragsersteller
 09.12.2012, 21:53

Also: Tür auf - Schweigen - Zuhören - "ich schalte einen Anwalt ein, tschüss" ?

Oder ist das zu unhöflich und man kann damit belangt werden?

winterschmacht  09.12.2012, 22:05
@eulyx

Erst bei Beleidigungen oder Tätlichkeiten könnte das der Fall sein. Für einfache Unhöflichkeit kann man nicht belangt werden.

Wobei ich finde, dass man auch mit Polizisten durchaus höflich umgehen darf. Durch Äußerungen wie "Dazu möchte ich nichts sagen", "Guten Morgen" oder "Auf Wiedersehen" bricht einem kein Zacken aus der Krone und man erreicht sein Ziel genauso.

eulyx 
Beitragsersteller
 09.12.2012, 22:10
@winterschmacht

Ok, dass hilft auf jedenfall. Dankeschön!

Kihlu  09.12.2012, 22:55
@eulyx

ergänzend: Gefahrenabwehrend braucht man keinen Beschluss zum Betreten von Wohnungen.

Je nach dem auch einfach Gefahr im Verzug bei Straftaten und man kann rein.

Du fragst am besten mal was sie wollen. Und dan wen du nicht weisst was du sagen kannst sagst du das du erst mit deinem Anwalt sprechen musst.

Hör dir doch erstmal an, was die zu sagen haben, aber ein "hallo!" für den Anfang wäre angebracht...

erstmal fragen um was es geht, wenn du dir nichts zu schulden kommen lassen hast kann doch nichts passieren