Muss der Mieter die Rechnung bezahlen, wenn der Aufzug stecken bleibt?

11 Antworten

Da müsste festgestellt werden, was die Ursache des Steckenbleibens war und das ist meistens möglich. Das ist die eine Sache. Die andere ist dass die "Besucher" zufällig zu dir wollten, aber der VM daraus nicht ableiten kann und nicht darf dass Du für was und welche Aktion bezahlen musst. Es ist dem VM überlassen, falls Unfug betrieben wurde, sich an die Unfugbetreibenden zu wenden aber nie an Dich/Euch, damit sind ggf. Familienangehörige gemeint.

Mache eine Kopie von der Rechnung und schicke das Original wegen Nichtzuständigkeit und Zahlungsverweigerung zurück. Aber bitte per E+R.

Karll123 
Beitragsersteller
 26.12.2011, 21:44

Ja wie gesagt, in der Rechnung steht, dass es wegen Überlastung dazu gekommen wäre, wobei die zu fünft da drin waren und der Aufzug für 8 Leute zugelassen ist. Kurz vorher bin ich ja mit einer Freundin in die Wohnung hoch gefahren und da war alles super. Und jetzt unterstellen die mir, dass ich da eine Party gefeiert hätte, was einfach mal gar nicht stimmt.

jockl  26.12.2011, 21:48
@Karll123

... und selbst wenn, Du bist als nicht mitfahrend nicht für die Überlastung verantwortlich. Wenn meine Sachkenntnis ausreichend ist und der Fahrstuhl dem heute üblichen Stand der Technik entspricht hätte der garnicht starten dürfen. Also könnte das Prob sogar direkt beim VM liegen. Der hat möglicherweise nicht ausreichend für Sicherheit gesorgt.

Der Vermieter hat einen Wartungsvertrag mit der Firma, da sind solche Sachen mit abgegolten. Die anteiligen Kosten des WV stellt dir der V. in der BK-Abrechnung nach WF- oder Personen-Schlüssel über die BK-Abrechnung in Rechnung. Separat ist da nix zu zahlen. Reiche also die Rechnung zurück mit dem Vermerk, dass diese Kosten über den Wartungsvertrag gedeckt und mit den Betriebskosten abgegolten werden.

Ja, du musst das bezahlen sie wollten ja zu dir und wen die das nicht waren kontest du ja deine freunde raus hollen oder also ja das können die machen aber der Preis darf nicht zu hoch sein.

:D

helmutgerke  26.12.2011, 21:48

nein katja228 - mit der Argumentation - "die wollten ja zu dir" - eine Zahlungsverpflichtung ableiten, funktioniert nicht.

lese dir einmal u.a. die ausführlichen Antworten von @amigo06 und @jockl durch, dann liegst du richtig.

jockl  26.12.2011, 21:43

Man sollte sich tunlichst zurückhalten wenn man keine Sachkenntnis hat. Ausgenommen, man ist auf Punkte angewiesen.

An wenn hätte der VM die rechnung geschickt, wenn die Fahrstuhlfahrer ein anderes oder garkein Ziel angebeben hätten ?

Auch wenn es deine Freunde waren, du musst dafür nicht aufkommen. Ich würde mich mal an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund wenden.

Wenn der Vermieter nachweisen kann das der Aufzug durch das Verschulden Deiner Freunde verursacht wurde, ja. Denn Du als Mieter haftest auch für Deine Besucher.

holgerholger  08.08.2018, 20:59

Nein. Wenn, dann haftet derjenige, der den FAhrstuhl beschädigt hat.