Container wird vom Zoll grundlos angehalten, nun eine hohe Rechnung?
Hallo liebe Leute,
(für Leute die die Vorgeschichte nicht brauchen, steht unten die Frage)
wir haben einen Container bei einer Spedition stehen, welcher verschippt werden soll. In diesem befand sich ein Auto, genehmigt, mit Papieren und allem, also alles dort war vollkommen legal und berechtigt.
Nun.. wollte der Zoll aus irgendeinem Grund den Container öffnen und alle dortigen Materialien durchsuchen und schauen, ob die Autos Papiere haben oder geklaut wurden. Sie haben gemerkt dass das Auto nicht geklaut wurde, Papiere und eine Kauflizens haben.
Soo.. nun kommt eine Rechnung der Spedition, da der Container dort länger stand als er sollte (dank der unangekündigten Zoll Kontrolle) und wieder ein uns aus geladen werden musste. So nun ist eine Rechnung der Spedition angekommen über eine sehr hohe Summe. Die Rechnung an sich ist auch sehr zweifelhaft.. aber das werden wir wann anders vom Anwalt prüfen lassen.
* Naja, nun endlich meine Frage* : Falls diese Rechnung richtig ist, da ja kosten durch die Verzögerung durch den Zoll entstanden sind. Müssen wir dann dafür auf kommen? Schließlich war es eine Routine Kontrolle des Zolls, also nicht unsere Schuld. Also kann der Zoll dafür aufkommen, oder müssen wir dafür haften?
sorry für die lange narchicht. Freue mich über alle Antworten.
5 Antworten
Der Zoll hat das Recht, Ausfuhr-Waren zu prüfen.
Kosten für die Zollbeschau, Umladen, Lager- und Standgelder gehen immer zu Lasten desjenigen, der zu diesem Zeitpunkt die Transportkosten zu tragen hat (bei FOB- oder CPT-Lieferungen also der Absender, bei EXW der Empfänger).
Dies steht sicher auch in den AGB Deines Spediteurs.
Falls Du Zweifel an der Rechnung hast, fordere die Belege des Packschuppens bzw. des Zolls an.
Meines Erachtens haftet der Zoll nicht, und ihr müsst die Kosten, ungeachtet dessen, wie hoch nun tatsächlich tragen. Der Zoll ist ein Organ der Öffentlichkeit und nimmt nur seine Pflicht wahr. Ich selbst war einmal auf dem weg zu einem ICE von Mainz nach Berlin und wurde in Mainz von der Polizei am Hauptbahnhof kontrolliert und man bat mich mit auf die Bundespolizei, ohne nähere Begründung oder das es ein Anhaltspunkt gegeben hätte, zur Kontrolle. Dort kontrollierte man mein Portmonee meine Jacke, Hose etc und machte eine Abfrage. Das ganze dauerte 30 Minuten, den Zug habe ich verpasst, das Ticket gebunden an diesen Zug. Die Fahrkarte und die Verspätung zum Meeting etc, hat mir auch keiner erstattet, dies gehört zum Leben dazu. Kontrolliert wurde ich, da ich eine Basekapp getragen habe und dadurch ins Raster der Polizisten gefallen bin.
Bitte unter "clearing and forwarding agent" im Internet Nachschauen und mit Eurem Vertrag für die hiesige Firma Vergleichen. Ist im Vertrag klar fest gehalten, dass diese Firma auch nur allein verantwortlich ist für die notwendigen Zoll-Arbeiten (custom) und nicht nur der einfache Transport des Containers, gehört diese "Verzögerung" durch den Zoll mit in deren normale Leistung und kann nicht doppelt in Rechnung gestellt werden.
Clearing and Forwarding Agents (CFAs) are persons/companies licenced by the Custom to carry on the duty of processing documents and clearing goods from customs control on behalf of the importers.
"Normalerweise" wird dies im Zielhafen (Zielland) gern vom Zoll so künstlich gemacht, um die Zollgebühren (Standzeiten) hochzutreiben. Das sind dann höhere "Gebühren" die nicht beim jeweiligen Staat ankommen...
Das dies auch hier so praktiziert wird, ist mir neu.
selten so einen Unfug gelesen.
Ist im Vertrag klar fest gehalten, dass diese Firma auch nur allein
verantwortlich ist für die notwendigen Zoll-Arbeiten (custom) und nicht nur der einfache Transport des Containers, gehört diese "Verzögerung" durch den Zoll mit in deren normale Leistung und kann nicht doppelt in Rechnung gestellt werden.
Quark. Der Spediteur hat zwar für die Zoll-Ausgangsabfertigung (ZAPP / BHT) zu sorgen, ist aber nicht verantwortlich für behördliche Anordnungen.
Clearing and Forwarding Agents (CFAs) are persons/companies licenced by the Custom to carry on the duty of processing documents and clearing goods from customs control on behalf of the importers.
eben: DOKUMENTE. Zölle, Steuern, Stand- / Warte- / Lagergelder sowie die Kosten für behördliche Beschau ist nicht vom Spediteur zu tragen.
"Normalerweise" wird dies im Zielhafen (Zielland) gern vom Zoll so künstlich gemacht, um die Zollgebühren (Standzeiten) hochzutreiben. Das sind dann höhere "Gebühren" die nicht beim jeweiligen Staat ankommen
Welchen Vorteil soll der Zoll davon haben, dass die Reederei Stand- und Lagergelder kassieren muss? Das ist selbst in Mexiko oder Burkina Faso nicht so.
Du hast hier ein gefährliches Halbwissen bzw. Nicht-Wissen - das grenzt schon an Verschwörungstheorien.
Mag sein, daß es im letzten Jahrtausend solche Praktiken gab, wir haben mittlerweile aber 2016.
Der "GESTELLUNGSPFLICHTIGE" ist IMMER derjenige, der sämtliche vom Zoll vorgegebenen Nachweise zu führen hat. Sowas ist gerade bei Schiffscontainern besonders einfach, weil die ALLE "zollsicher" durch Plomben verschliessbar sind. Ich weiß:"Hätte,hätte, Fahrradkette" , aber bei größeren Warenbewegungen über Zollgrenzen sollte man sich informieren, BEVOR Kosten anfallen.Ich sehe keine Chance, dass ihr von den Kosten entlastet werdet.
Lasst das von einem Fachanwalt klären. Bei Speditionen geht es anders zu als im normalen Leben. Ich habe Prototypen aus Korea für ein Forschungsprojekt verschiffen lassen. Das ist eine Welt für sich. Es
Kann sein das diese Risiken der Auftraggeber -also ihr -tragen müsst.