Im Schnee stecken geblieben, muss ich die Rechnung bezahlen?

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Einsätze mit Luft-, Land, und Wasserfahrzeugen sind nach den Feuerwehrgesetzen der meisten Bundesländer kostenpflichtig.

Der Kräfteansatz richtet sich nach der geltenden AAO (Alarm- und Ausrückeordnung), die Höhe der Kosten nach der Satzung der zuständigen Kommune.

Die Rechnung reichst du an deine Haftpflichtversicherung weiter, die sollte die übernehmen. Wenn denen die Höhe der Kosten unverhältnismäßig vorkommt dann werden die sich an den Ersteller der Rechnung wenden.

Ein Feuerwehrfahrzeug mit 20 FA? Na da hast du dich wohl verzählt. Feuerwehrfahrzeuge sind höchstens 1/8, also mit max. 9 Leuten besetzt. ;)

Du hättest auch einen Abschleppdienst beauftragen können, glaube aber kaum das du da billiger gekommen wärst.

KonkyKink  05.01.2017, 05:52

Also der ADAC/ÖAMTC macht das um 60 Euro (Jahres-mitgliedsgebühr)

Ich würde mich wenns hart auf hart kommt noch von einem Anwalt beraten lassen.
Die Stadt bekommt 50% von all deinem Geld damit sie die Straßen sauber hält. 
Es ist also ein Verschulden der Stadt insofern dein Auto Winterreifen hatte und es für dich nicht vorab ersichtlich war .

Nomex64  05.01.2017, 05:58
@KonkyKink

Landstraße ist in der Regel eine Landes- oder Kreisstr. das geht den Träger Brandschutz (also die Kommune die die Feuerwehr unterhält) nichts an. Und denen ein Verschulden nachzuweisen dürfte spannend werden.

ADAC hätte er rufen können, hat er aber nicht.

Hallo ,

ich würde als allererstes Widerspruch einlegen und folgende Sachen klären :

1.Befanden sie sich in einer Notlage oder bestand Gefahr für die   Allgemeinheit  

2. Haben sie eine Verpflichtungserklärung unterschrieben ?

3.Lassen sie sich die Gebührenordnung der zuständigen Kommune zeigen .

meiner Meinung nach was ich dem Sachverhalt entnehmen kann dürften ihnen max. 1 Kleinalarmfahrzeug incl. 2 Mann in Rechnung gestellt werden

so ca. 200.- € für  1Stunde (länger sollte das nicht gedauert haben )

Sie aus einer Gefahrenlage zu befreien ist in aller Regel kostenlos

Gruß

woher nimmst du dir das Recht, den Beamten am Telefon als unzurechnungsfähig zu bezeichnen?

JEDE Gemeinde hat eine Satzung, in der die abzurechnenden Einsätze festgelegt sind. Die Preise varieren von Gemeinde zu Gemeinde. Soll also der Beamte in der Leitstelle erst den Preis recherchieren und dir dann Bescheid geben?

und deine Schilderungen sind absolut unglaubwürdig. auf ein Löschfahrzeug der Feuerwehr passen max. 9 Mann Besatzung. wenn noch ein VW-Bus dabei war, nochmal max. 9 Mann. lt. deiner Schilderung waren es 20 in EINEM Fahrzeug .......

somit glaube ich an der Geschichte KEIN Wort (auch aufgrund deiner unverschämten Wortwahl).

byhteway: wo wäre das Problem gewesen, den ADAC / ÖMTC zu rufen?

die Feuerwehr ist NICHT da, um steckengebliebene Fahrzeuge kostenlos zu beseitigen ...

yoloswagster420 
Beitragsersteller
 11.01.2017, 14:55

Der Beamte hat meiner Meinung nach überhaupt nicht auf meine Fragen reagiert und nicht mal gesagt, dass eine Feuerwehr kommt, nur gesagt er ruft gleich zurück. Das mit den 20 Mann werden eher 10 gewesen sein, hab nicht so genau draufgeschaut <.<. Warum ich nicht den ÖAMTC oder Abschleppdienst gerufen habe? Sagte ich doch "diverse Umstände" führten dazu.

wurzlsepp668  11.01.2017, 17:38
@yoloswagster420

in der Feuerwehrleitstelle läuft ja auch grundsätzlich immer nur ein Auftrag am Tag auf ........

schon mal auf die Idee gekommen, dass der Tag in der Leitstelle tricky war? ein Einsatz nach dem anderen ......

Du dürftest einen Leistungsbescheid von der für die Feuerwehr zuständigen Behörde bekommen. Die Preise sind festgelegt, ob sie nun "mit 20 Mann" oder nur zu zweit auf dem Fahrzeug waren. 

Widerspruch dagegen wäre möglich, ist aber m.E. sinnlos. Um die Zahlung kommst du kaum rum. 

Du kannst nur hoffen, dass deine Versicherung solche Schäden abdeckt. 

Nomex64  05.01.2017, 20:46

Nicht ganz richtig, es ist schon entscheidend wie viele Kräfte im Einsatz sind. Personal- und Gerätekosten müssen sogar getrennt ausgewiesen sein. Auch dürfen nicht mehr Kräfte abgerechnet werden als tatsächlich im Einsatz waren, auch wenn das Fahrzeug zum Beispiel für eine größere Besatzung ausgelegt ist. Kaum eine BF fährt heute mit voller Besatzung von 1/8 auf dem LF oder HLF.

furbo  05.01.2017, 21:09
@Nomex64

Ich kenne nur die pauschalisierte Abrechnung bei derartigen Einsätzen. Offenbar ist es von Land zu Land, vielleicht sogar von Kreis zu Kreis unterschiedlich geregelt. 

Ich habe selbst auf Bundesebene Leistungsbescheide erlassen, sie stimmten mit deinen Darstellungen überein, jeder Kilometer, jeder Polizeibeamte wurde einzeln berechnet. 

Da der Fragesteller aus Österreich kommt, kenne ich die einzelnen gesetzlichen Regelungen nicht. Eins ist aber klar: Sollte in dem Fahrzeug ein Kleinkind oder eine hilfsbedürftige Person festsitzen, ist der Einsatz mit Sicherheit kostenlos.