Muss der Mieter die Kosten einer Kamineinweisung tragen?

4 Antworten

Diese Kostenart gibt es im § 2 der Betriebskostenverordnung nicht.

Folglich nicht umlegbar.

HamburgerJun86 
Beitragsersteller
 14.11.2018, 17:23

Vielen Dank, das heißt der Vermieter muss die Kosten selber tragen ?

In der Betriebskostenverordnung gibt es keine Position "Kamineinweisung", sie kann deshalb auch nicht umgelegt werden. Ich sehe das auch nicht als Wartung. Weise die Forderung deshalb zurück.

Das muss sicherlich der Vermieter tragen. Sind ja keine laufenden Betriebskosten.

Aber einen Sinn kann ich schon vermuten. (Jetzt nicht konkret bei Euch, im Allgemeinen)

Letztlich dürfte es wohl hauptsächlich eine Sicherheitsunterweisung gewesen sein. Bei dem heutigen geistigen Horizont größerer Bevölkerungsteile tut das vielleicht wirklich Not. Hätte wo möglich an anderer Stelle schon Leben gerettet.

Aber wenn es nicht explizit vertraglich so ausgemacht war - dann ist es wohl eine "Spende" des Vermieters.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HamburgerJun86 
Beitragsersteller
 14.11.2018, 17:45

Vielen dank für die hilfreiche antwort ! Der Vermieter hatte es nur bei Einzug erwähnt, das diese Unterweisung/ Einweisung gemacht werden muss/ soll und wir sollten an dem Termin zuhause sein... von Geld war gar keine Rede stand halt jetzt einfach in der betriebskostenabrechnung drin.

DietmarBakel  14.11.2018, 17:51
@HamburgerJun86

Nach meiner Meinung musst Du es nicht zahlen. Ob bei einer Verweigerung die Atmosphäre nachhaltig getrübt wird und wie viel Dir das wert ist? Keine Ahnung >>> Deine Entscheidung.

nettes geschäftsmodell, dass der schornsteinfeger sich ausgedacht hat.

die kosten sind zum glück nicht für dich zu zahlen.

erstens ist es keine pflicht an einer einweisung teilzunehmen, zweitens hast du den schornsteinfeger nicht bestellt, drittens gibt es eine entsprechende verordnung, die du einsehen kannst.