Muss der AG 3 Monate vor Ausbildungsende mitteilen ob der Azubi übernommen wird oder nicht?
Mein Ausbildungsverhältnis endet am 17. Juni mit der Übergabe der Prüfungsbescheinigung. Die Betriebsleitung ist aufgrund der wirtschaftlichen Lage, nicht unbedingt gewillt dieses Jahr auslernende Azubis zu übernehmen. Der Betriebsrat sagt, dass sie mich evtl. übernehmen müssen weil sie fristen verschlafen haben. Es war die Rede von einer Frist die 3 Monate vor Ende der Ausbildung liegt und zu welcher mir mitgeteilt werden muss ob ich übernommen werde oder nicht.
In diesem Zusammenhang konnte ich leider kaum brauchbare Informationen finden. Nach meiner Recherche weis ich, dass diese Regelung für JAVs und normale befristete Verträge gilt. Aber wie ist das laut Gesetz bei Ausbildungsverträgen? Weis da jemand was genaueres am besten mit Verweis auf den Paragraphen.
9 Antworten
Hier findest du Hinweise in Bezug auf Übernahme.
www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/ende-der-ausbildung.html#Übernahme
in unserem unternehmen haben wir eine betriebsvereinbarung zur Ausbildung / Erstausbildung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.
Hier haben wir explizit geregelt was wann passiert wenn der Azubi auf das Ende seiner Ausbildungszeit zusteuert, und in wie weit eine Übernahme "befristet" gewährleistet wird. Leider werden solche Betriebsvereinbarungen nicht von allen Unternehmen vereinbart.
Fakt: Der Azubi weiss wann seine Ausbildung endet, hat er keine Regelung was die Übernahme betrifft mit dem Arbeitgeber getroffen, so sollte der Azubi sich rechtzeitig Arbeitsuchend melden bei der ARGE. Das Ausbildungsverhältnis endet mit der bestandenen Prüfung, somit auch regulär der Vertrag. Darüber hinaus muss also ein neuer Vertrag her.
Vg, dog
Der Ausbildungsbetrieb ist weder verpflichtet, Dich zu übernehmen, noch dazu, Dir im Rahmen irgendeiner Frist Auskunft darüber zu erteilen.
Aber ACHTUNG: Du bist verpflichtet, Dich, wenn Du nichts schriftliches darüber hast, dass Du übernommen wirst, 3 Monate vor Ausbildungsende beim Arbeitsamt zumindest telefonisch arbeitssuchend zu melden! Tust Du dies nicht, können Sie Dir das Arbeitslosengeld bis zu 3 Monate sperren!
Hallo, ich mache meine Ausbildung in der freien Wirtschaft und meine Ausbildung endet mit der übergabe der Prüdbescheingung am 17.06.
Warum sie mich übernehmen müssen ist mir selbst nicht klar, der Betriebsrat und der JAV sagen nur immer das sie "glauben", dass wenn die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wird ich übernommen werden muss.
Das kommt darauf an, wie das bei euch betriebsintern geregelt ist. Übrigens für den 17 Juli wäre morgen noch termingerecht !!! Geset zlich ist der Ausbildungsbetrieb überhaupt nicht verpflichtet, dir eine Mitteilung zu machen. Im Ausbildungsvertrag steht: Die Ausbildung endet mit Ableistung der Prüfung spätestens am ....... Ob dann ein Arbeitsvertrag begründet wird, ist Verhandlungssache.