Habe einen Vorvertrag zur ausbildung unterschrieben mit der angabe ausbildungsbeginn 1.8 ist dies bindent?
beide pateien haben unterschrieben mein chef meint nur bei vorfällen oder so wird dieser ungültig also wollt ich gern wissen wie bindent soetwas ist? hab jetzt locker 5 monate nicht weiter gesucht?
7 Antworten
Du meinst 01.08.17? Bis dahin kann noch einiges passieren.
Ich verstehe auch den Sinn nicht so ganz, warum wurde ein Vorvertrag unterschrieben anstatt gleich der Ausbildungsvertrag? Auch ein Ausbildungsvertrag kann meist vor Beginn gekündigt werden. Selbst wenn nicht, in der Probezeit (die ist in der Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben) darf von beiden Seiten fristlos gekündigt werden.
Ich an deiner Stelle würde trotzdem weiter suchen.
Das Ausbildungsjahr beginnt immer am 1.8. Die Berufsschule beginnt wie jede andere Schule nach den Sommerferien. Die Abschlussprüfung ist entsprechend.
Ab 1.8. beginnt die Probezeit, normal sind 3 Monate. In dieser können beide Parteien ohne Angabe von Gründen den Vertrag auflösen, danach nur bei schwerwiegenden Gründen.
Bei einem Vorvertrag musst du dir den Text genau durchlesen. Bei Fragen wenden dich an die Kammer, die für deinen Beruf zuständig ist.
Wenn du einen Ausbildungsplatz hast, warum willst du dann noch weitersuchen?
Auch dein zukünftiger Chef möchte möglichst frühzeitig wissen, ob du die Ausbildung bei ihm machen willst, sonst muss er weitersuchen.
Also meine Ausbildung hatte am 01.09. angefangen und zur Berufsschule musste ich auch erst Anfang Oktober!
Wenn Du keinen "Ausbildungsvertrag" hast, solltest Du doch lieber weiter suchen. Ich habe keine Ahnung was in diesem "Vorvertrag" steht, aber eine Garantie ist der bestimmt nicht.
Wobei, auch ein Ausbildungsvertrag kann i.d.R. noch vor Ausbildungsbeginn von beiden Seiten gekündigt werden. Es steht in den wenigsten Verträgen dass diese vor Antritt der Ausbildung nicht gekündigt werden können und selbst wenn, die Kündigung in der Probezeit einer Ausbildung ist ja immer fristlos.
Eine Probezeit ist im Ausbildungsvertrag auch vorgeschrieben. Sie muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz)
Also ein schriftlicher Vertrag ist erstmal bindend. Kommt natürlich darauf an, was genau da drinnen steht. Mach Dir keine Sorgen sondern frage nach dem richtigen Vetrag. Den kann man ja in Ruhe vorbereiten und VOR dem Antritt unterschriftsreif bekommen. Da wird es dann erst spannend!
ja aber noch bekomme ich ihn nicht wurde mir gesagt also es kann denen ja immer ein furz quer sitzen.. ich jobbe dort
Ausbildungsbegin 8.1. bedeutet 8.1. Das ist dein erster Arbeitstag, an dem du erscheinen musst. Nur bei einem Ernstfall wie Krankheit musst du nicht kommen.
Ups, hab mich beim Datum verlesen. Und wenn der Vertrag nicht von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und dessen Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde, ist er nicht gültig. Wenn ja, ist der Arbeitsplatz festgelegt.
Es handelt sich um den 01.08.
Und der Vorvertrag ist noch keine 100%ige Garantie, dass er auch einen Ausbildungsplatz bekommt