Arbeitgeber gestorben was tun?
Ich bin momentan im Mutterschutz (bis Januar ) Wollte zum 1.5 meine Lehre weiter machen (3 Lehrjahr) nun habe ich heute ein Brief von der Kammer erhalten das mein Chef im Oktober gestorben ist und das somit kein ausbildungsverhältnis mehr besteht. Mir wurde gesagt das wenn die Praxis ( mein Chef war Arzt ) übernommen wird das der Arzt oder die Ärztin mich mit übernehmen muss ? Heute habe ich mit meiner Arbeitskollegin gesprochen diese arbeitet noch in der Praxis und meinte das wohl ein Arzt noch bis April in der Praxis arbeitet und das bis dahin noch nicht entschieden wird was mit der Praxis passiert ? Ist das rechtens ? Oder muss uns seine Frau sagen was mit der Praxis passiert und in welchem Zeitraum ? Kann seine Frau die Praxis übernehmen ?( Sie ist keine Ärztin also kein arzttitel! ) Was muss ich tun ich hab vorsichtshalber auch schon 1 Jahr Elteenzeit beantragt falls aus der Sache nichts wird das ich noch Plan B habe ... Ich hoffe ja das die Praxis übernommen wird nur wenn ich bis April warte dann finde ich bis Mai keine Praxis die mich übernimmt ... was kann ich tun wie kann ich weiter Vorfahren?? Kennt sich jemand mit aus ?
6 Antworten
Die Frau muss und wird die Praxis keinesfalls übernehmen. Es ist unklar, ob sich ein Nachfolger findet. Du solltest aktiv nach einer anderen Arztpraxis suchen, wo du die Ausbildung fortsetzen kannst.
Ach so ich dachte nämlich immer das sie es übernehmen kann wenn sie einen Arzt hat der für Sie arbeitet und sie nur das Unternehmen führt :-) aber danke :-)
Die Frau ist Erbe, der Arzt hat eine Personengesellschaft als Freiberufler betrieben.
Somit ist seine Frau auch Erbe mit allen Rechten und Pflichten. Arbeitsverhältnisse, Mietverträge enden nicht automatisch, und sie wird auch Rechnungen stellen können für noch nicht abgrechnete Untersuchungen. Also endet kein Arbeitsverhältnis fristlos, sondern es muss entweder gekündigt werden oder ein andere Regelung gefunden werden, naheliegend ist, dass der Arzt der die Praxis übernimmt auch das Praxisteam mit übernimmt.
Übernehmen kann sie nicht, da sie die Voraussetzung für die freiberufliche Tätigkeit als Mediziner nicht erfüllt. Theoretisch könnte sie eine GmbH gründen und Ärzte einstellen, dann wäre das aber ein gewerbesteuerpflichtiger Betrieb, was im Arztberuf unüblich ist.
Das Besondere hier ist die Ausbildung, für die muss natürlich ein Berechtigter (als im Handwerk ein Meister, hier ein Arzt) vorhanden sein. Hier ist die Kammer Ansprechpartner, dahin würde ich mich wenden, damit sichergestellt ist, dass die Ausbildung fortgeführt werden kann.
Wenn die Kammer nicht hilft (warum eigentlich nicht?), dann sofort zur Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit. Dort sollte man sich bemühen, Dir einen anderen Ausbildungsplatz zu besorgen, damit Du Deine Ausbildung abschließen kannst.
Denn wenn der Chef Dein Ausbildender und alleiniger Ausbilder war, so ist das Erreichen des Ausbildungsziels nicht mehr gewährleistet.
Die Aufgabe des Ausbilders innerhalb des Betriebes kann nur jemand kommissarisch übernehmen, wenn er die persönliche und fachliche Befähigung hat und von der Kammer als Ausbilder anerkannt wird.
Unabhängig von Deiner Tochter und der Elternzeit: Betrachte Dich als arbeitslos, da der Ausbildungsvertrag keinen Bestand mehr hat.
Was spricht dagegen, zumindest den Behördenkram zu erledigen, Dich eingehend zu informieren und schon mal eine Alternative einzustielen?
Wenn es Dir lediglich darum geht, die Zeit finanziell zu überbrücken, dann musst Du Dich dennoch frühzeitig arbeitssuchend melden, damit man Dir keine Sperre aufbrummt.
die Praxis kann nur von einem Arzt in der gleichen Klasse Übernommen werden worauf die Praxis ausgelegt ist. Durch den Tod deines ehemaligen Arbeitgebers erlischt das Arbeitsverhältnis (egal ob Lehrling oder ,Arbeitnehmer) . der Arzt der dann die Priaxis mit den notwendigen Zertifizierungen und titeln Übernimmt kann frei entscheiden welche Personen er übernimmt und welche nicht. er ist nicht bindend gezwungen jeden zu Übernehmen. Das Schlimmste was passieren kann ist das dein Arbeitsverhältnis somit keinen Bestand mehr hat und du deine Ausbildung woanders fortführen musst. Selbst wenn ein Arzt Übergangsweise die Priaxis übernimmt ,so ist er auch nicht Verpflichtet jeden Mitarbeiter und jeden Lehrling zu Unterstützen. anders sieht es aus wenn an der Übernahme der Praxis Schriftliche Verpflichtungen bestehen, die Übergangsweise oder bei Übernahme geregelt worden sind. Und Nein seine Frau kann und darf die Praxis nicht weiterführen ,da Sie nicht die Notwendige Fachkenntnis besitzt die Sie über Titel oder Zertifizierungen Nachweisen kann. Anders würde es aussehen wenn ein Arzt sich Vertraglich Verpflichtet die Notwendigen Zertifizierungen und Titel bereitzustellen und so die Praxis Übernimmt. Generell möchte ich nicht Unhöflich sein,und das soll auch keine Beleidigung oder Angriff sein ( soll nicht so gesehen werden) . Aber in der Lehre sollte man wenigstens sich solange Zurückhalten bis man eine feste Arbeitsstelle hat. Zum Kinderkriegen (Normalfall) gehören auch immer 2 somit tragen beide Teile die gleiche Schuld daran. Hättest kein Kind ausgetragen ,wärest jetzt schon mit der Lehre fertig ,selbst schuld !
evtl. den Betrieb wechseln. Da sollte die IHK doch helfen können. Das Ausbildungsziel so kurz vor der Prüfung ist doch wichtig
Eine Unternehmensnachfolge mit Übernahme der Praxis gibt es nicht ?
Ja ich hab aber eine kleine Tochter sie ist grad mal 4 Wochen alt die Zeit möchte ich auch mit ihr genießen und nicht zum Jobcenter rennen. ... ich bemühe mich schon was anderes zu finden wenn dies nicht klappt muss ich länger in elternzeit geben das hab ich zum Glück schon beantragt