Kaltverglasung am Balkon
Hallo,
ich hoffe uns kann einer helfen. Wir haben 2008 eine Wohnung angemietet die eine Balkonverglasung hat. Diese haben wir vom Vormieter auch inkl. der Verglasung übernommen. Somit geht die Verglasung doch in unser Eigentum über oder sehe ich das falsch?
Als wir den Mietvertrag unterzeichnet haben, steht nichts im Mietvertrag, das er im Zuge einer Modernisierung ersatzlos entfernt wird, was wohl in den jüngeren Verträge steht.
Nun sind wir komplett eingerüstet und die Gesellschaft sagt uns:
"alle bestehenden Balkonverglasungen werden im Zuge der Modernisierung ersatzlos demontiert. Es sei denn, die Mieter haben diese mal mit Genehmigung der ...... selbst käuflich erworben. In so einem Fall ist es das Eigentum des Mieters und wird auch so behandelt. Sie haben die Verglasung beim Anmieten der Wohnung von einem Vormieter durch uns übergeben bekommen und somit keinen rechtlichen Anspruch. Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgehensweise."
Auch wenn die Gesellschaft uns die Wohnung so vermietet hat, kann es doch nicht deren Recht sein, diese einfach Ersatzlos zu entfernen. Zumal wir im Mietvertrag keinerlei Zusatz finden, der besagt, dass eine Entfernung des Wintergartens im Zuge der Modernisierung entfernt wird.
4 Antworten
Die Verglasung war bei Mietbeginn da und gehört deshalb zur Mietsache. Eine Entfernung könnte eine Mietminderung nach sich ziehen.
Habt ihr mit dem Vormieter eine Absprache getroffen, ihm möglicherweise Abstand dafür gezahlt? Dann ist die Balkonverglasung euer Eigentum.
Hat der Vormieter die Verglasung aber drangelassen und die Wohnung wurde an euch ohne Rücksprache mit dem Vormieter übergeben, dann ist die Verglasung nach dem Auszug des Vormieters in das Eigentum des Vermieters übergegangen.
Kommt also darauf an, ob ihr mit dem Vormieter "verhandelt" habt.
Da kann aber doch etwas nicht stimmen. Kein Mieter kann doch einen Mietrgegenstand ohne Einbindung eines Vermieters übernehmen bzw. weitergeben. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß ein Vermieter etwas entfernen läßt, was ihm gar nicht gehört. Wenn ich den einen Satz richtig lese, wurde vom Vormieter nichts angekauft und somit bleibt wohl nur eine Minderung der Miete bzw. Nutzungsgebühr.
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort
ich muss mich berichtigen, die Wohnung wurde bereits 2007 übernommen :)
Wir haben ein Übergabeprotokoll, was besagt: der Mieter übernimmt folgende vom Vormieter erstellten Einrichtungen, die eine Veränderung gegenüber der Normalausstattung darstellt: Querriegel und Balkonverglasung.
Das sehe ich so, dass dieser mit genehmigung eingebaut wurde und somit in unser Eigentum gegangen ist. Oder sehe ich das falsch? :)
Alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört zum Gebäude, also dem Eigentümer. Das trifft auch zu, wenn diese Veränderung durch und auf Kosten eines Mieters gemacht wurde.
Viel entscheidender ist für mich der Teilsatz: "...die eine Veränderung gegenüber der Normalausstattung darstellt."
Wenn bei Euch im Mietvertrag als Ausstattung u. a. "Balkon" steht und nicht "verglaster Balkon" oder gar "Wintergarten", bezahlt ihr mit Eurer Miete nicht für die Verglasung. Diese ist/war lediglich geduldet und wird nun im Zuge einer Modernisierung entfernt.
Es handelt sich nicht um Euer Eigentum und ihr habt auch nicht das Recht auf einen verglasten Balkon. Ich vermute mal ganz stark, dass es nach der Modernisierung auch nicht mehr erlaubt sein wird, eine neue Verglasung anzubringen.
Nein, sie ist Eigentum des Vermieters. Das Übergabeprotokoll wird mit dem Vermieter gemacht. Und es sagt hier nichts anderes aus, als dass ihr den Zustand der Wohnung so übernehmt. Die Verglasung ist in das Eigentum des Vermieters übergegangen. Oder habt ihr einen Überlassungsvertrag / Kaufvertrag mit dem Vormieter?