Steuerfachangestellter oder Finanzwirt mittlerer Dienst?

2 Antworten

Erst einmal machst Du Dir von dem Arbeitsfeld der Finanzwirte ein völlig falsches Bild. Kein Finanzamt wird die jungen Leute 2 Jahre ausbilden einschließlich Finanzschule, um sie hinterher nur Hilfsarbeiten ausführen zu lassen.

Aber sei Dir über eine Tatsache klar: In der heutigen Zeit wird nicht jeder ausgebildete Finanzwirt eine Übernahmegarantie. Da geht es auch nach dem Prüfungsergebnis.

Und bei Steuerberatern ist es nicht unbedingt üblich, die Kosten für die Fortbildung zu übernehmen. Das müsstest Du klären.

Außerdem: Schau Dir mal im Steuerberatergesetz an, wie lange die Wartezeiten bis zur Zulasung zur Steuerberaterprüfung sind.

Lippe23 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 17:40

Ich dacht halt, das mir die Prüfung sicher keine Probleme bereiten wird, da ich ja eigentlich alles schon gehabt habe (wenn auch von der anderen Seite :)) Aber wenn ich dann nicht in ein Finanzamt übernommen werde, will mich sicher auch kein Steuerberater mehr...

Na für den Steuerberater muss ich dann erstmal 9 Jahre in einer Steuerkanzlei arbeiten und für Bibu und StFachwirt 3 Jahre... aber ich weiß, das es Möglichkeiten gibt, voran zu kommen, wenn auch sehr Kosten- und Zeitintensiv...

Es schreiben halt viele, dass man beim Amt im mD versauert und keine Möglichkeiten hat sich fortzubilden... Zumal ich derzeit ganze Steuererklärungen und Buchhaltungen selbständig erstelle, wozu ich dann am Ende aufm Amt vielleicht nicht mehr berechtigt bin...

Das mit den Sekretariats und Hilfsarbeiten stimmt so nicht, denn derartige Arbeiten gibt es beim Finanzamt fast nicht.

Du machst aber die "niedrigesten" Arbeiten die zur Verfügung stehen und das noch unter Zeitdruck. Es ist weniger Steuerrechtsarbeit sondern mehr Fließbandarbeit. Dafür hast kannst Du heimgehen, egal wie Dein Schreibtisch aussieht. Pünktlich Feierabend, kaum Theater mit Urlaubswünschen...

Lippe23 
Beitragsersteller
 15.05.2013, 17:44

Was muss ich mir denn unter den "niedrigsten" Arbeiten vorstellen? Ich mein, Fließbandarbeit hab ich in der Steuerkanzlei ja auch nur, zumal ich in Lohn- und Gehalt eingesetzt werde, da trägt man eigentlich auch nur Zahlen ins Programm ein... Allerdings wird da auf darauf geachtet, dass ich alles so schnell wie möglich mache..,

Johanna493  15.05.2013, 21:07
@Lippe23

der mittlere dienst macht beispielsweise die registratur, d.h. alle eingehenden Steuererklärungen werden aufgenommen, die Daten abgeglichen usw., das ist nich soo spannend meiner Meinung nach :D Aber man ist dort auch in der veranlagung tätig, vor allem im Arbeitnehmerbereich. dort bearbeitet man die Steuererklärungen. Es gibt aber auch Tätigkeiten im Außendienst, z.B. USt-Sonderprüfung o.ä. die vom mittleren Dienst gemacht werden.

Meandor  15.05.2013, 21:50
@Johanna493

Bevor es jemand falsch versteht. Ich bin (noch) im mittleren Dienst und mache den Job seit 15 Jahren.

Wenn Du (wie 80% des mittleren Dienstes) auf einem Einkommensteuerbezirk arbeitest, dann bearbeitest Du zwar auch Einkommensteuererklärung, vor allem reine Arbeitnehmerveranlagungen, aber auch V+V oder kleine Gewerbebetriebe. Du bist aber auch zuständig für die Ablage, das heißt, alles was in die Akten sortiert werden muss und ähnliche langweiliges Zeug. Von einem acht Stunden Tag machst Du ungefähr 4 Stunden Erklärungen 1,5 Stunden Post und 1,5 Stunden "verwaltungsbegleitende Tätigkeiten". Die restliche Stunde oder mehr sitzt Du am Telefon und lässt Dich von der Arbeit ablenken.

Bei der Bearbeitung der Fälle beschränkt sich die Arbeit meist darauf, die Fehlerhinweise weg zu machen, dass der Fall verarbeitet werden kann und dann die Risikoprüfungen vorzunehmen. Du wendest da zwar Steuerrecht an, Du steigst aber nicht wirklich ein, denn es muss schnell gehen.

Lippe23 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 10:29
@Meandor

Also würdest du den Weg des mD empfehlen? Ich mein, irgendwann macht man doch bei jedem Job das Selbe und es wird routiniert... Wie sieht es denn mit den Aufstiegsmöglichkeiten beim FA aus? Kann man überhaupt ohne Studium von mD in den gD? Ist Fehlerhinweise wegmachen sowas wie die Plausibilitätsprüfung beim erstellen von Erklärungen, nur andersrum? Und wie oft kommt es vor, das jemand wegen Versetzung umziehen muss?

Meandor  16.05.2013, 12:12
@Lippe23

Ohne Studium?

Theoretisch ja. Den prüfungsfreien Aufstieg gibt es in der Theorie. Die Frage ist nur wie die Personalsituation in Deinem Land aussieht.

Ich mache gerade den prüfungsgebundenen Aufstieg. Das heißt ich mache das Studium durch, beziehe aber das volle Gehalt.

Lippe23 
Beitragsersteller
 16.05.2013, 13:06
@Meandor

Na das ist doch mal was. Also kann ich, wenn ich mich dahinter klemme, auch auf dem Finanzamt noch aufsteigen. Und selbst wenn man das Studium erst in ein paar Jahren macht, kann man mit vollem Gehalt studieren...

Das klingt für mich nicht nach Sackgasse... Also wird man dahingehend auch vom Arbeitgeber gefördert?!

Das ist bei meinen derzeitigen Aufstiegsmöglichkeiten ja eher nicht der Fall... Ich kann froh sein, wenn mir mein zukünftiger Arbeitgeber einen Bruchteil der Kosten (Bsp. BIBU oder St. FAWI) bezahlt... Abgesehen von der Wartezeit...

Hättest du diesen prüfungsgebundenen Aufstieg schon früher machen können? oder ist das erst ab einer gewissen Zeit möglich?

Ich hab halt gehört, das jeder der in den gD will auch wieder am Auswahlverfahren teilnehmen muss und nur die Anwärterbezüge erhält... Aber andersrum, kann man ja einen Beamten auf Lebenszeit nicht einfach wieder zu einem Beamten auf Widerruf degradieren, nur weil er das Studium für den gD absolviert...

Vielleicht bin ich ja am Ende gar nicht so scharf auf den Aufstieg, wenn mir der Job so schon gefällt, aber ich muss halt vorher abklären, das ich könnte, wenn ich wollte...

Meandor  16.05.2013, 17:39
@Lippe23

Alles was ich sage bezieht sich grundsätzlich auf Baden Württemberg. Hier werden ca. 10% der Ausbildungsplätze zum geh. Dienst an Aufsteiger vergeben,

Voraussetzung für den Aufstieg sind (aus dem Kopf zitiert) eine Beurteilung mit mindestens 6 Punkte (gut) und mindestens drei Jahre Berufserfahrung.

Dann kannst Du Dich hierzulande für eine Auswahlverfahren bewerben, an diesem Verfahren kann insgesamt drei Mal teilgenommen werden.

Der erste Teil des Verfahrens besteht aus einem Aufsatz; als Thema wird ein gesellschaftliches, ein steuerrechtliches und ein politisches Thema angeboten; und aus einem Test zur Allgemeinbildung.

Die besten davon werden dann zu einem Vorstellungsgespräch geladen. Und die besten davon dürfen dann studieren.