Müssen Youtuber Rentenversicherung zahlen?
Unterliegen selbständige Youtuber der Rentenpflichtversicherung?
3 Antworten
Youtuber, die eigene Inhalte schneiden und veröffentlichen, sind Künstler, ggf, auch Publizisten.
Der Begriff des Künstlers ist gesetzlich nicht geregelt und weit gefasst. Als Künstler werden beispielsweise Publizisten, Webdesigner, Grafiker, Texter, Choreographen, Alleinunterhalter, Schriftsteller, Musiker und seit neuestem auch YouTuber bewertet.
https://www.wbs-law.de/medienrecht/ksk/
Sie sind daher auch grundsätzlich nach §2 Nr. 5 SGB VI rentenversicherungspflichtig, zuständig ist die Künstlersozialkasse. Dementsprechend ist von den Zahlungen von Unternehmen an Influencer auch die Künstlersozialabgabe zu entrichten.
Hallo,
danke für deine Antwort. Gilt das auch, wenn man nur nebenbei Youtuber ist & hauptberuflich Videos verkauft?
Damit meine ich, dass man für andere zufällige Kunden z.B. videos schneidet/bearbeitet und man dadurch Geld bekommt. Youtube ist nur nebenbei und bildet einen sehr geringen Teil des Einkommens.
Die Inhalte veröffentlichen tue ich ja nicht, sondern meine Kunden. In dem Sinne bin ich ja nichts davon?
Welcher Selbständige unterliegt der Rentenversicherungspflicht?
In Deutschland keiner!
Voraussetzung ist, er erwirtschaftet seinen Lebensunterhalt damit.
Künstler (nicht Schauspieler) sind wie selbständige Ärzte, selbständige Juristen, selbständige Architekten und andere Freiberufler in Altersversorgungen ihres Standes versichert, aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Also müssen Youtuber keine Rente zahlen?
(Wenn sie das auch hauptberuflich machen)
Wenn das ihr Haupteinkommen ist, nicht! Künstler sind nur Pflichtversichert, wenn sie angestellt sind, also z.B. Theaterschauspieler, Opernsänger, Orchestermitglieder usw.
Es gibt einige Selbständige, die in Deutschland der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Eine Aufstellung findest du hier:
Falsch, siehe mein Link
Ja, wo is er denn?
Dazu solltest Du noch mal in das Künstlersozialversicherungsgesetz schauen! Wird in Deinem Link auch erwähnt!
Ich kenne das KSVG. Was sollte ich mir da speziell anschauen?
Du scheinst Deinen eigenen Link nicht gelesen zu haben.
Ich habe nur §2 SGB VI - Versicherungspflicht von Selbständigen in der Rentenversicherung - verlinkt, keine Ahnung, was du mit "du scheinst deinen eigenen Link nicht gelesen zu haben" meinst. Verwechselst du mich?
Daher noch einmal die Frage: Was speziell soll ich mir im KSVG ansehen?
Achso, du meinst den Link der Anwaltskanzlei, oder? Da ging es mir in erster Linie darum, dass Youtuber als Künstler einzustufen sind. Den Rest habe ich mir ehrlich gesagt tatsächlich nicht so genau durchgelesen. Maßgebend für die Versicherungspflicht von Künstlern und Publizisten sind §2 Nr. 5 SGB VI und §1 KSVG.
Selbstständige müssen privat fürs Alter vorsorgen
Edit: Wurde schon bemerkt.
Es gibt aber Ausnahmen, wo sie trotzdem pflichtversichert sind. Zählen Youtuber dazu?
Handwerker, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer – so unterschiedlich ihre Tätigkeiten auch sind, eines haben diese Selbstständigen gemein: sie sind gesetzlich pflichtversichert.
Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden.
Ich weiß, jedoch ist es schwer zu beurteilen, ob Youtuber zu den Künstlern gehören und daher pflichtversichert sind.
Dann frag bei der DRV nach
Natürlich, es gibt Ausnahmen. Z.B. bestimmte Künstler. Jetzt frage ich mich, ob selbständige Youtuber dazu gehören.