Fremdenlegion Rentenversicherung
Moin.
Wie läuft das z.b mit der Rentenversicherung in der Legion ab, während meiner 5 Jahre Dienst zahl ich nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, richtig ?
4 Antworten
Hallo DerEinherjer,
Sie schreiben:
Fremdenlegion RentenversicherungWie läuft das z.b mit der Rentenversicherung in der Legion ab, während meiner 5 Jahre Dienst zahl ich nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, richtig ?
Antwort:
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deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=EWGV1408-71ART1BSTR-FRAR0
Bemerkung:
unter obigem Link finden sich diverse Formulare, lange Ladezeit in Kuaf nehmen!
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wikipedia.org/wiki/L%C3%A9gion_%C3%A9trang%C3%A8re#Pension.2C_Alters-_und_Invalidenversorgung
Auszug:
DienstzeitDie kürzeste Verpflichtungszeit in der Fremdenlegion beträgt fünf Jahre.
Nach drei Jahren Dienstzeit können Fremdenlegionäre die französische Staatsbürgerschaft erwerben. Faktisch bleibt der Fremdenlegionär aber so lange Ausländer, bis er mindestens die in seinem Vertrag verlangten fünf Jahre Dienst geleistet hat. Anschließend erhält er Anspruch auf eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis für Frankreich. Zu Beginn der Dienstzeit wird jeder Legionär lebensversichert, als Begünstigten kann der Soldat jede Person seines Vertrauens angeben.
Pension, Alters- und InvalidenversorgungNach 20 Jahren (früher 15, dann 17,5 Jahre) Dienst bekommt der Legionär eine lebenslange Pension ausgezahlt, die auch ins Ausland überwiesen werden kann. Neben der Pension unterhält der französische Staat spezielle „Altenheime“ für Veteranen, die nur für Legionäre zugänglich sind. Die größte Einrichtung ist das Invalidenheim I.I.L.E. (Institution des Invalides de la Légion Étrangère) der Fremdenlegion im südfranzösischen Puyloubie
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deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=EWGV1408-71ART1BSTR-FRAR6
Auszug:
R6 Rentenrechtliche Zeiten für Dienstzeiten in der FremdenlegionEhemalige Fremdenlegionäre können, wie andere Berufssoldaten auch, aus ihren Dienstzeiten bei der Fremdenlegion
Pensionsansprüche aus dem Sondersystem für Berufssoldaten
oder
Rentenansprüche aus dem Allgemeinen System
erwerben.
Sie sollten sich in dieser Sache bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich beraten lassen!
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Alternativ:
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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Danke das hilft mir sehr. Ihnen wünsche ich auch alles gute
Antwort:
Gerne und es ist sehr gut, daß Sie sich um diese Dinge jetzt schon kümmern!
Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt sicher, daß Ihnen diese Zeiten glasklar und schrftlich seitens der zuständigen Versicherungsträger bestätigt werden, denn in zig-Jahren weiß ggf. kein Mensch mehr davon und dann kanne sehr schwer werden, diese unverzichtbaren Unterlagen zu beschaffen!
Informieren Sie sich auch rechtzeitig über die unbedingt erfoderliche, rechtzeitige, ergänzende, private Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit und private Altersvorsorge!
Unter folgenden Links finden Sie Zugang zu neutralem, unabhängigen Rat und Hilfestellung!
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
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finanztip.de/versicherung/
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Wie läuft das z.b mit der Rentenversicherung in der Legion ab, während meiner 5 Jahre Dienst zahl ich nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, richtig ?
Richtig. Wenn man "nur" 5 Jahre dient, bekommt man mit deutschem Renteneintrittsalter (wenn man Deutscher ist) eine kleine Pension aus Frankreich. Bei den Algerienveteranen, die nach 5 Jahren meist als Caporal abgegangen sind, sind das um die 80,00 EUR mtl.
Da Du nicht bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt bist - richtig.
Bekommst von Frankreich für die zeit
Weißt du ob es möglich ist, wenn man zurück in Deutschland ist, einen Anspruch auf die Franz. Rente geltend zu machen, oder muss man dazu in FR leben?
Du musst nicht in Fr. Wohnen,
Danke
Aber erst wenn du 45 können die Legionäre in Rente gehen so viel ich weiß
Ja das kann gut sein. Ich hatte nur vor meine 5 Jahre zu machen, danach hab ich etwas anderes vor, was im ähnlichen Aufgabengebiet angesiedelt ist. Ich wollte nur wissen ob ich dann später wenn ich mal in Rente bin ich diese 5 Jahre sozusagen nicht "umsonst" in die Franz. Rente eingezahlt habe, sondern ob ich von der auch in Deutschlang gebrauch machen kann. Sozusagen von der Deutschen, und eben minimal von der Französichen.
Die wird dir auf das D. Konto überwiesen
Danke das hilft mir sehr. Ihnen wünsche ich auch alles gute.