Fremdenlegion Rentenversicherung

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo DerEinherjer,

Sie schreiben:

Fremdenlegion Rentenversicherung

Wie läuft das z.b mit der Rentenversicherung in der Legion ab, während meiner 5 Jahre Dienst zahl ich nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, richtig ?

Antwort:

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deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=EWGV1408-71ART1BSTR-FRAR0

Bemerkung:

unter obigem Link finden sich diverse Formulare, lange Ladezeit in Kuaf nehmen!

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wikipedia.org/wiki/L%C3%A9gion_%C3%A9trang%C3%A8re#Pension.2C_Alters-_und_Invalidenversorgung

Auszug:

Dienstzeit

Die kürzeste Verpflichtungszeit in der Fremdenlegion beträgt fünf Jahre

Nach drei Jahren Dienstzeit können Fremdenlegionäre die französische Staatsbürgerschaft erwerben. Faktisch bleibt der Fremdenlegionär aber so lange Ausländer, bis er mindestens die in seinem Vertrag verlangten fünf Jahre Dienst geleistet hat. Anschließend erhält er Anspruch auf eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis für Frankreich. Zu Beginn der Dienstzeit wird jeder Legionär lebensversichert, als Begünstigten kann der Soldat jede Person seines Vertrauens angeben.

Pension, Alters- und Invalidenversorgung

Nach 20 Jahren (früher 15, dann 17,5 Jahre) Dienst bekommt der Legionär eine lebenslange Pension ausgezahlt, die auch ins Ausland überwiesen werden kann. Neben der Pension unterhält der französische Staat spezielle „Altenheime“ für Veteranen, die nur für Legionäre zugänglich sind. Die größte Einrichtung ist das Invalidenheim I.I.L.E. (Institution des Invalides de la Légion Étrangère) der Fremdenlegion im südfranzösischen Puyloubie

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deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=EWGV1408-71ART1BSTR-FRAR6

Auszug:

R6  Rentenrechtliche Zeiten für Dienstzeiten in der Fremdenlegion

Ehemalige Fremdenlegionäre können, wie andere Berufssoldaten auch, aus ihren Dienstzeiten bei der Fremdenlegion

Pensionsansprüche aus dem Sondersystem für Berufssoldaten

 

oder

Rentenansprüche aus dem Allgemeinen System

 

erwerben.

Sie sollten sich in dieser Sache bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt gründlich beraten lassen!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Alternativ:

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

DerEinherjer 
Beitragsersteller
 06.05.2015, 19:39

Danke das hilft mir sehr. Ihnen wünsche ich auch alles gute.

Konrad Huber  07.05.2015, 09:42
@DerEinherjer

Danke das hilft mir sehr. Ihnen wünsche ich auch alles gute

Antwort:

Gerne und es ist sehr gut, daß Sie sich um diese Dinge jetzt schon kümmern!

Stellen Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt sicher, daß Ihnen diese Zeiten glasklar und schrftlich seitens der zuständigen Versicherungsträger bestätigt werden, denn in zig-Jahren weiß ggf. kein Mensch mehr davon und dann kanne sehr schwer werden, diese unverzichtbaren Unterlagen zu beschaffen!

Informieren Sie sich auch rechtzeitig über die unbedingt erfoderliche, rechtzeitige, ergänzende, private Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit und private Altersvorsorge!

Unter folgenden Links finden Sie Zugang zu neutralem, unabhängigen Rat und Hilfestellung!

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

finanztip.de/versicherung/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad



Wie läuft das z.b mit der Rentenversicherung in der Legion ab, während meiner 5 Jahre Dienst zahl ich nicht in die Deutsche Rentenversicherung ein, richtig ?

Richtig. Wenn man "nur" 5 Jahre dient, bekommt man mit deutschem Renteneintrittsalter (wenn man Deutscher ist) eine kleine Pension aus Frankreich. Bei den Algerienveteranen, die nach 5 Jahren meist als Caporal abgegangen sind, sind das um die 80,00 EUR mtl.

Da Du nicht bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt bist - richtig.

Bekommst von Frankreich für die zeit

DerEinherjer 
Beitragsersteller
 05.05.2015, 18:44

Weißt du ob es möglich ist, wenn man zurück in Deutschland ist, einen Anspruch auf die Franz. Rente geltend zu machen, oder muss man dazu in FR leben?

charmingwolf  05.05.2015, 18:55
@DerEinherjer

Du musst nicht in Fr. Wohnen,

charmingwolf  05.05.2015, 19:01
@DerEinherjer

Aber erst wenn du 45 können die Legionäre in Rente gehen so viel ich weiß

DerEinherjer 
Beitragsersteller
 05.05.2015, 19:07
@charmingwolf

Ja das kann gut sein. Ich hatte nur vor meine 5 Jahre zu machen, danach hab ich etwas anderes vor, was im ähnlichen Aufgabengebiet angesiedelt ist. Ich wollte nur wissen ob ich dann später wenn ich mal in Rente bin ich diese 5 Jahre sozusagen nicht "umsonst" in die Franz. Rente eingezahlt habe, sondern ob ich von der auch in Deutschlang gebrauch machen kann. Sozusagen von der Deutschen, und eben minimal von der Französichen.

charmingwolf  05.05.2015, 19:51
@DerEinherjer

Die wird dir auf das D. Konto überwiesen