Rentenversicherung will, dass ich Beiträge nachzahle (selbständige Nachhilfelehrerin)?
Hallo allerseits,
ich habe einen Brief von der deutschen Rentenversicherung bekommen, der mir ein wenig Angst macht.
Sie haben eine Betriebsprüfung bei einem Nachhilfeinstitut gemacht, bei dem ich von 2014 bis 2020 als Studentin gearbeitet habe (ich hatte einen Vertrag über "freie Mitarbeit" unterschrieben). Sie möchten nun für die letzten vier Jahre meine Einkommenssteuererklärungen haben, um herauszufinden, ob ich Beiträge nachzahlen muss.
Ich habe mich mit dem Thema so gut es geht auseinandergesetzt, wollte aber gerne noch fragen, ob mir jemand weiterhelfen kann.
1) Im Jahr 2018 habe ich insgesamt 9.800€ im Nachhilfeinstitut verdient. Das bedeutet, ich muss 18,6% Prozent Rentenversicherung auf diese Summe nachzahlen, oder? Das würde mir das Genick brechen... Mein Arbeitgeber hat mich auf Kurzarbeit gesetzt und ich kann die Summe auf keinen Fall sofort zahlen...
2) Kann die Rentenversicherung verlangen, meine Einnahmen von Anfang an meiner Arbeit im Nachhilfeinstitut einzusehen? Das heißt ab 2014. Momentan wollen sie alles ab 2017 sehen.
3) Ich habe mich mit anderen ehemaligen Nachhilfelehrern zusammengeschlossen und sie wollen auf Scheinselbständigkeit pochen. Macht so etwas Sinn?
Vielen Dank an alle, die bis hierher gelesen haben und vielleicht etwas als Antwort beitragen können.
2 Antworten
Sie haben eine Betriebsprüfung bei einem Nachhilfeinstitut gemacht, bei dem ich von 2014 bis 2020 als Studentin gearbeitet habe (ich hatte einen Vertrag über "freie Mitarbeit" unterschrieben). Sie möchten nun für die letzten vier Jahre meine Einkommenssteuererklärungen haben, um herauszufinden, ob ich Beiträge nachzahlen muss...
Falls dies nur dein einziger "Auftraggeber" war und du selbst keine Angestellten hast, wäre dies eine Scheinselbstständigkeit - will heißen: dein Auftraggeber ist in Wirklichkeit dein Arbeitgeber und dieser wollte nur die ganzen Sozialversicherungsbeiträge für dich einsparen :-((
Es gibt Urteile hierzu: https://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/lehrer
Gruß siola55
Vielen Dank! Hat mir sehr weitergeholfen. War tatsächlich mein einziger Auftraggeber.
Ich habe mich mit anderen ehemaligen Nachhilfelehrern zusammengeschlossen und sie wollen auf Scheinselbständigkeit pochen.
Dann müsste der damalige AG zahlen. Könnte klappen. Ich würde hier stark zu einem Anwalt für Sozialrecht raten.
Andererseits sollte doch wohl klar gewesen sein, dass man als selbständiger Lehrer versicherungspflichtig in der DRV ist...
Achja, alles vor 2017 ist verjährt.
Zu deiner Beruhigung: