Rentenversicherung will, dass ich Beiträge nachzahle (selbständige Nachhilfelehrerin)?

2 Antworten

Sie haben eine Betriebsprüfung bei einem Nachhilfeinstitut gemacht, bei dem ich von 2014 bis 2020 als Studentin gearbeitet habe (ich hatte einen Vertrag über "freie Mitarbeit" unterschrieben). Sie möchten nun für die letzten vier Jahre meine Einkommenssteuererklärungen haben, um herauszufinden, ob ich Beiträge nachzahlen muss...

Falls dies nur dein einziger "Auftraggeber" war und du selbst keine Angestellten hast, wäre dies eine Scheinselbstständigkeit - will heißen: dein Auftraggeber ist in Wirklichkeit dein Arbeitgeber und dieser wollte nur die ganzen Sozialversicherungsbeiträge für dich einsparen :-((

Es gibt Urteile hierzu: https://www.scheinselbstaendigkeit.de/lexikon/lehrer

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
siola55  18.05.2021, 17:17

Zu deiner Beruhigung:

Die Risiken einer „ Scheinselbständigkeit“ treffen grundsätzlich nahezu ausschließlich den Arbeitgeber...
Der Arbeitgeber muss die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen – und zwar die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmeranteile.
brumbrumbaer 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 10:14
@siola55

Vielen Dank! Hat mir sehr weitergeholfen. War tatsächlich mein einziger Auftraggeber.

Ich habe mich mit anderen ehemaligen Nachhilfelehrern zusammengeschlossen und sie wollen auf Scheinselbständigkeit pochen.

Dann müsste der damalige AG zahlen. Könnte klappen. Ich würde hier stark zu einem Anwalt für Sozialrecht raten.

Andererseits sollte doch wohl klar gewesen sein, dass man als selbständiger Lehrer versicherungspflichtig in der DRV ist...

Achja, alles vor 2017 ist verjährt.