Müssen wir unsere Kunden auf das WC lassen?
Ich möchte mal wieder etwas wissen. Ich arbeite an einer Supermarkttankstelle. Die Tankstelle wurde an ein Ölkonzern vor einigen Jahren verpachtet. Nun zu meiner Frage. Wir haben nur ein WC, daß eigentlich nur der Chef und das Personal nutzt. Heute hatte ein Kollege von mir ein Kunde, der behauptet hatte, daß wir die Kunden auf unser WC lassen müssen, weil wir ja auch Getränke, Sußwaren und Zigaretten verkaufen. Der WKD schreibt aber vor, daß wir, da wir nur ein WC haben, die Kunden nicht gehen lassen, weil es nur für das Personal ist. Die Kunden sollen in den Supermarkt nebenan. Wie ist denn hier nun die Rechtslage, bzw. müssen wir unsere Kunden generell auf unsere WC lassen?
8 Antworten
Kommt darauf an ob ihr ein "Kunden-WC" habt oder nicht. Falls ihr keines habt, müsst ihr die Kunden nicht auf das WC vom Personal gehen lassen, also es ist nicht Pflicht.
Nein wir haben kein Kunden WC.Nur ein WC für das Personal.
Generell nicht, da es im Supermarkt eine öffentliches WC gibt, d. h. das WC ist nur fürs Personal vorgesehen (muß also nicht ausgeschildert sein. Allerdings kann die Frage eines Kunden und die Ablehnung im dringenden Fall auch als unterlassene Hilfeleistung durchgehen.
solange es ein anderes wc gibt müsst ihr garnix. das ist aber jetzt rein meine meinung. kommt mir aber am logischten for. wenn es kein anderes klo geben würde, sollte man sie gehen lassen, um unschöne momente zu vermeiden. ich kann auch nicht in ein lagerhaus reinspazieren und dort aufs personalklo gehen weil mir das kundenklo nicht gefällt oder sowas...
wenn das so wäre, müssten sämtliche lebensmittelläden und drogerieläden wie rossman auch kunden toiletten haben
"Der Begriff „Gaststätte“ umfasst nach dem deutschen Gaststättengesetz die „Schankwirtschaft“ (das heißt, Getränke werden zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt) und die „Speisewirtschaft“ (das heißt zubereitete Speisen werden zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten)."
(...)
"Diese Anforderungen, zum Beispiel Vorhandensein einer Toilette mit bestimmter Beckenanzahl, ergeben sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Gaststättenverordnungen. "
Es hängt also davon ab, ob ihr nur Speisen und Getränke zum Mitnehmen oder auch welche zum sofortigen Verzehr verkauft - Sitzgelegenheiten zum Kaffeetrinken sprechen für sofortigen Verzehr. Ich glaube regional verschieden gilt aber auch da eine Mindestgröße. Von daher denke ich, der Kunde hätte besser bitten sollen als fordern.