Müssen wir die Küche abnehmen ohne Bestellvertrag?
Moin falls Sie genauer das Problem Wissen möchten, dann lesen Sie sich bitte meine gestrige Frage durch.
Wir haben bei dem Meter Verkäufer eines Küchenstudios einen Auftrag für eine Küche geplant. Dort Unterschrieben wir einen Kaufvertrag. Draufhin wurden auch die maße der Küche genommen und geplant. Der 2. Mitarbeiter mit welchem wir die Einzelheiten usw. Planten bestellte nun die Küche. Ohne das wir irgendetwas unterschrieben haben usw. Eigentlich (so erfuhren wir von Bekannten) hätten wir einen "Bestellvertrag" mit allen angaben per Post bekommen sollen. Diesen hätten wir unterschrieben zurücksenden müssen. Erst dann hätte laut den Bekannten die Küche Produziert werden können. Jedoch bekamen wir nie etwas zugesendet und nun heißt es, dass wir ein Problem haben da die Küche bereits Produziert wurde. Jedoch haben wir dies nie bestätigt und zudem wurde der Kredit der Bank abgelehnt da diese keine Selbstständigen nimmt.
Sind wir nun gezwungen die Küche abzunehmen obwohl wir nie den Bestellvertrag unterschrieben haben?
LG
8 Antworten
Kaufvertrag inkludiert die Bestellung. Du kannst es nur beanstanden wenn die Bestellung nicht so ist wie ausgemessen wurde. Aber gekauft ist gekauft und zurückgeben geht dabei auch nicht.
Der Kaufvertrag wurde geschlossen und ist somit gültig.
zudem wurde der Kredit der Bank abgelehnt
Wurde das Darlehen unter Mitwirkung des Moebelhauses beantragt oder ohne dessen Mitwirkung?
Dort Unterschrieben wir einen Kaufvertrag.
Das sagt doch alles.
Relevant ist der Kaufvertrag, den ihr bereits unterschrieben habt. Wenn andere Küchenstudios da noch mal die Bestellung gesondert zusätzlich absegnen lassen, ist das deren interne Vorgehensweise, aber rechtlich irrelevant. Und dass ihr keinen Kredit von der Bank bekommen habt, muss das Küchenstudio auch nicht weiter interessieren.