Küche in Mietwohnung übernommen, vom Vormieter aber nicht bezahlt, Pfändung möglich?
Hallo,
eine gute Freundin von mir wohnt seit kurzem in einer neuen Wohnung zur Miete. Diese hat sie direkt vom Vormieter übernommen. In dieser Wohnung ist auch eine 2 Jahre alte Küche verbaut, welche der Vormieter gekauft hatte. Laut vorliegenden Rechnungen hatte die Küche damals einen Wert von 9.500€, Induktion, Spülmaschine, Keramikspüle, Marmorarbeitsplatte und so weiter.
Meine Bekannte übernahm daher die Küche, für 4.500€!
Das ganze wurde vertraglich in einem Übernahmevertrag festgehalten.
Gestern kam dann der Schock!
Monteure der Firma welche die Küche eingebaut hatte, sowie der Chef des Küchenstudios standen vor der Tür meiner Bekannten. Sie staunten erst mal nicht schlecht, als eine ihnen unbekannte Person die Tür öffnete. Der Chef erkundigte sich nach dem Vormieter und erklärte, dass sie gekommen seien, um die Küche abzubauen, da diese noch immer nicht komplett bezahlt wäre. Außer einer Anzahlung von 2.000€, hätte man kein weiteres Geld erhalten. Zu dem hätte der Vermieter in einer Zahlungsvereinbarung unterschrieben, dass im Falle der Nichtzahlung, die Küche abgebaut werden darf.
Man stellte meiner Bekannten nun 2 Möglichkeiten zu Auswahl, entweder sie zahle einen Abschlag in Höhe von 6.000€ und die Küche gehöre ihr oder sie stimme dem Abbau zu!
Sie bekam 14 Tage Bedenkzeit!
Darf man noch mals Geld von ihr verlangen? Dürfen die die Küche abbauen? Hat sie die Schulden des Vormieters übernommen?
Danke und Gruß
10 Antworten
Sie hat die küche gutgläubig gekauft, daher ist Sie Eigentümerin der Küche.
Es besteht zwischen dem Hersteller und deiner Freundin kein Vertrag, sodass sie weder Rechte, noch Pflichten zu erfüllen hat.
Verzugsanschrift des Vormieters mitteilen, und der Firma kein Geld auszahlen.
Was steht genaues auf der Rechnung ? Wie ist der Eigentumsvorbehalt gestaltet ?
Ergänzung: Handelt es sich um einen Eigentumsvorbehalt mit weiterveräußerungsklausen, dann darf die Firma die Küche mitbehmen und deine Freundin hat einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Vormieterin. Das ist eine privatrechtliche Geschichte, da wird die Polizei nicht viel bringen.
Ich würde sagen das ist auf jeden Fall eine Sache für den Anwalt ,deine Freundin hat ja auch nicht den Kaufvertrag unterschrieben.Ich denke ihr solltet einen Rechtsanwalt einschalten ,der das regelt.Dazu wäre es gut ,wenn deine Freundin eine Rechtschutzversicherung hätte.
Nein bezahlen muss sie nicht. Aber sie dürfen die Küche mitnehmen. Sie kann das Geld das sie dem Vermieter für die Küche gezahlt hat zurückfordern. Zudem bekommt der Vermieter eine Strafe weil er etwas verkauft hat das noch gar nicht ihm gehört.
Nein! - stellt Hausfriedenabruch da.
Vor der Tür stehen lassen & zur Not die Polizei anrufen! - hätte gerne die Adresse von dem Küchengeschäft, das ist illegal!
Sie hat gutgläubig erworben, Schuldner des Küchenstudios aus dem Kauf ist der Vormieter.