Müssen Thujahecken laut Bundeskleingartengesetz entfernt werden
Hallo, in unserer Kleingartenanlage wurde in der Mitgliederversammlun beschlosse,daß alle Koniferen insbesondere THUJA bis 2011 entfernt werden müssen,es muß sogar die Erde abgertagen werden. Als Begründug wurde angegeben,daß es jetzt so Gesetz ist.Es gibt auch keinen "Bestansschutz"für ältere Hecken,egal wie hoch diese sind. Wie schon oben geschieben,der Beschluss kam nur zustande,weil es jetzt angeblich im Gesetz so stehen würde. GIBT ES SO EINE GESETZLICHE REGELUNG ????
3 Antworten
Das Nachbarrechtsgesetz zählt Thuja zu den stark wachsenden Bäumen/Sträuchern, bei denen ein Grenzabstand von 2 Metern zum benachbarten Grundstück einzuhalten ist.
Die Vorschriften werden genauer im öffentlichen Baurecht Deiner Gemeinde beschrieben. Bei Neubaugebieten kann man diese Vorschriften auch dem Bebauungsplan entnehmen. Da dies lokal und je nach Stadt/Landkreis etc. von unterschiedlichen Behörden geregelt wird, einfach bei der Stadtverwaltung/Kreisverwaltung nachfragen.
In unserem Kleingartenverein Norderney e.V.,gibt es Gärten mit Thuja als Hecke innerhalb des Gartens, direkt angrenzend zum Nachbargarten,sowie am Hauptweg in Höhen von 3m und höher. Die Satzung erlaubt in den Gärten keine Nadelbäume,zudenen ja die Thuja gehört. Muss Pächter seine Thuja entfernen? Wenn nein,müßte er doch wenigsten die vorgeschriebene Höhe von Hecken und auch den Abstand zum Nachbarn einhalten.Bitte geben Sie mir konkret eine Auskunft,auch wie die Heckenhöhe zum Nachbarn und zum Hauptweg sein darf.
Vielen Dank und herzlichen Gru?Monika StumPP
Seit einigen Jahren wird das Bundeskleingartengesetz dahingehend interpretiert.
Vgl: http://www.wdr.de/tv/daheimundunterwegs/service/garten/20050324.phtml
Ein Ausdrücklicher Thuja-Verbot ist jedoch nicht zu finden. Bundesländer, Gebitskörperschaften und einzelne Kleingartenvereine können dies jedoch beschließen und die Pächter müssen sich daran halten.