MÜSSEN Polizisten Rechte vorlesen, gibt es ein Gesetz?
Gibt es ein dt. oder europ. Gesetz, das vorschreibt, dass Polizisten einem bei einer Festnahme die Rechte vorlesen müssen? Oder ist das nur in den USA?
10 Antworten
Auja eine Vorlesung ist immer spannend.
Gottlob gehören wir nicht zur USA oder anderen hochentwickelten Ländern, wo man noch auf Mirkowellen Hinweise schreiben muss, dass diese nicht zum auftauen von Katzen geeignet ist, oder festgenommenen erklären muss, dass sie die Aussage verweigern können oder z. B. einen Anwalt anrufen dürfen.
sehr geschmackvoll ausgedrückt :-)
hehe :)
Hey Pumpy04,
selbstverständlich gibt es auch in anderen Ländern die Pflicht einen Beschuldigten zu belehren.
In Deutschland ergibt sich diese aus dem § 136 StPO und sieht wie folgt aus:
- Zunächst erfolgt der Tatvorwurf á la: "Sie sind Beschuldigte/-r in einem Strafverfahren, nämlich der.......[z.B. Körperverletzung, Diebstahl, usw.].
Im Anschluss folgen dann die sog. "Belehrungstrias".
- Sie müssen sich zu der ihnen vorgeworfenen Tat nicht äußern (vergleichbar mit: "Sie haben das Recht die Aussage zu verweigern").
- Sie haben das Recht sich jederzeit einen Rechtsbeistand (Anwalt) zu nehmen.
- Sie haben das Recht Beweiserhebung zu beantragen. (D.h. man kann beweiserhebliche Tatsachen aufführen, die zu deiner Entlastung beitragen könnten, z.B.: "Zu der Tatzeit hatte ich gerade einen Live-Fernsehauftritt" o.ä.).
Bei Ordnungswidrigkeiten fällt die Belehrung schon ein wenig geringer aus. Hierbei wird meist nur darauf hingewiesen, dass man sich zu dem Vorwurf nicht äußern muss.
Für Zeugen in einem Verfahren gilt im Grunde, dass sie keine Straftaten erfinden oder verschweigen dürfen und ggf. wenn sie angehörig sind ebenfalls das Recht haben die Aussage zu verweigern. Ebenfalls müssen diese sich nicht äußern, wenn sie sich dadurch selbst belasten würden.
Im Grunde liegen die Fernsehkrimis meist nicht so weit daneben.
Wird nicht belehrt, dann kann dies zum Verwertungsverbot der Aussage und/oder der Rechtswidrigkeit der Maßnahme oder sogar zum Kippen des Verfahrens führen (ein guter Verteidiger würde durch eine unterlassene Belehrung die Einstellung des Verfahrens erwirken).
Jeder Staat hat da natürlich seine eigenen Vorschriften, wie eine Belehrung auszusehen hat und wann diese stattfinden muss.
Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
Dabei ist aber zu erwähnen, dass die Worte nicht unbedingt genau so genannt werden müssen wie du schreibst. Es reicht wenn der Sinn stimmt.
Ps: Eine unterlassene Belehrung kann nicht zur Rechtswidrigkeit der Maßnahme führen.
Die Festnahme an sich wird in aller Regel zur Durchführung von Maßnahmen nach der StPO vollzogen. Da gibt es keinen Widerspruch, soll heißen, deine Personalien werden festgestellt und wenn nötig auch deinen Fingerabdrücke genommen. Belehrt wirst du dann, dass du hinterher diese Maßnahme prüfen lassen kannst. Wenn du zur Straftat angehört wirst, wirst du vorher über deine Rechte belehrt. Kurz : Klappe halten, Rechtsanwalt beauftragen, andere Beweise erheben lassen.
"nur" in der USA ist schon mal falsch. In Dänemark ist das z.B. auch so.
In Deutschland ist das jedenfalls keine Pflicht. Das hat für den Polizisten auch gerne mal Vorteile. Z.B. Bei der Entnahme von DNS-Proben, welche man einfach unwissend unterschreibt. Daher gilt auch in Deutschland die Empfehlung "Nix sagen bis ein Anwalt da ist"
Das ist falsch, auch in Deutschland besteht die Verpflichtung den Beschuldigten über seine Rechte aufzuklären.
Das gibt es hier nicht :-)
Lediglich bei einer Vernehmung ist darauf hinzuweisen, daß man die Wahrheit sagen muß und welche Konsequenzen es hat, es nicht zu tun.
Doch, ist es! Ich muß mich lediglich nicht selbst belasten, daher darf ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und schweigen.
Aber wenn ich eine Aussage mache, muß diese der Wahrheit entsprechen. Ansonsten ist bei offensichtlicher Falschaussage sogar Beugehaft möglich.
http://jurarat.de/luegen-bei-polizeilichen-vernehmungen
Leugnen und lügen sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Stimmt, aber der Beschuldigte darf im gegenüber der Polizei das Blaue vom Himmerl runterlügen, einzig der Zeuge muss die Wahrheit sagen.
Richtig, das hatte ich nicht bedacht. Ein Zeuge ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, ein Beschuldigter nie. Auch nicht bei staatsanwaltschaftlicher Vernehmung.
Ja und nein ...
Bei einer polizeilichen Vernehmung gibt es keine Mitwirkungspflicht. Man darf immer schweigen, auch als Zeuge und auch wenn man sich selbst nicht belasten würde. Sonst gäbe es ja zuhauf Vorladungen als Beschuldigter einer OWi, wenn die Leute auf die von der Polizei zugesandten Vernehmungsbögen nicht reagieren...
Was ihr meint, ist die Vernehmung bei Gericht.
Noch einmal zum Verständnis:
Der Beschuldigter kann lügen, dass sich die Balken biegen, egal ob bei der Vernehmung oder vor Gericht. Nur ein Zeuge darf nie lügen.
So ist richtig =D
- ein Zeuge darf nicht lügen
- ein Zeuge darf bei polizeilicher Vernehmung aber auch einfach die Klappe halten. Nur bei richterlicher Vernehmung muss er reden und die Wahrheit sagen ausser bei Selbstbelastung wo er schweigen darf
- er darf wo immer lügen bis es kracht
- er darf wo immer einfach die Klappe halten
"Lügen" ist bei einer Polizeivernahme aber kein Straftatdelikt. Darauf wollt ich nur nochmal hinweisen!