Wie hoch ist mein Vergütungsanspruch mit Zuschlägen für Sonntage / Nachts usw. Winterdienst im Galabau als Azubi?
Bin Azubi im 1. Ausbildungsjahr, indem Winterdienst garkeine Tätigkeit ist die man ausüben sollte. Es handelt sich hier jedoch um eine Grauzone. Aus Akuten Personalmangel habe ich mich jedoch entschieden, mitzuhelfen. Habe viel Schnee im Winter geschoben und Salz gestreut auch am Wochenende, an Sonntagen und an Feiertagen und Nachts ab 4 bzw 5 Uhr . Jetzt habe ich gestern mit Chef abgerechnet und er meinte das mir keine Zuschläge zustehen.
Außerdem war ich im Winter nicht im Urlaub, da ich auf Bereitschaft bleiben sollte. Er meint das mir Wegen Bereitschaft keine Zuschläge zustehen.
Gibt es einen GESETZESTEXT den ich ihm vorzeigen kann in dem BEREITSCHAFTSGELD im Urlaub /ZUSCHLÄGE für Nachts/Sonntagsarbeit usw steht, und damit ich wirksam meine Zuschläge bekomme?
Danke im Voraus
1 Antwort
Gibt es einen GESETZESTEXT den ich ihm vorzeigen kann in dem BEREITSCHAFTSGELD im Urlaub /ZUSCHLÄGE für Nachts/Sonntagsarbeit usw steht, und damit ich wirksam meine Zuschläge bekomme?
--> Nein ,dein Chef hat Recht. dir steht als Azubi den Tariflich zugesicherten Lehrlingslohn zu. Dein Chef kann (wenn er gut gelaunt ist) dir eine Freiwillige Zulage ( einmalige Zahlung) zugestehen. Die Betonung liegt hier auf FREIWILLIG und nicht PFLICHT BINDEND ! , dafür musst dich mit dem chef gut stellen und er muss auch einsehn das es gerechtfertigt ist, wenn nicht dann Pech.