Haftung Schneeräumen
Wir wollen einen Nachbar beauftragen als Minijob bei uns die Gasse zu kehren und im Winter Schnee zu räumen. Er hat nun gefragt, inwieweit er z.B. haftet, wenn er bei uns Schnee schippt und trotzdem jemand hinfällt.
7 Antworten
Dann ist eure Haftpflicht am Zuge. Mit der Beauftragung eines privaten Schneeräumers geht die Haftung bei Unfällen nicht auf den Schneeräumer über, sondern bleibt Sache des Hausherren/ des Vermieters, soweit ich weiß. LG
Das weißt Du RICHTIG!
Die Übertragung der Tätigkeit an den Ausführenden ist sogar von Vorteil. Dann kann vom Eigentümer nachgewiesen werden ALLES zur Abwehr von der "Gefahr durch Glätte einen Unfall zu erleiden" getan zu haben. Das ist dann gleichzeitig die Zahlungsanweiseung an die Versicherung, wenn dann doch einmal etwas passieren sollte.
Voraussetzung ist natürlich, dass von 07:00 - 20:00 Uhr (Alternative Zeiten können von Gemeinden festgelegt werden) der Schneeräumdienst zur Dienstleistung bereit ist. Und eine Versicherung besteht, in der diese Haftung nicht ausgeschlossen wurde. (das gibtts manchmal bei uralten Vericherungsbedingungen)
Hallo Akka2323,
inwiefern der Räum- und Streupflichtige haftbar gemacht werden kann, ist immer eine Frage des Einzelfalles.
Hier kommt es z.B. darauf an, ob der Räum- und Streupflichtige seinen Verpflichtungen ausreichend nachgekommen ist bzw. der Geschädigte sein Verhalten den Witterungsverhältnissen angepasst hat (Beispiel: geeignetes Schuhwerk).
Grundsätzlich besteht bei einem selbstgenutztem Einfamilienhaus Versicherungsschutz über die Private Haftpflichtversicherung, bei einem Mehrfamilienhaus oder vermieteten Einfamilienhaus über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Nur bei einer Verletzung der Räum- und Streupflicht haftet man für den entstandenen Schaden.
Inwieweit Ihr Nachbar für diese Tätigkeit im Rahmen eines Minijob auch über die eigene Haftpflichtversicherung versichert ist, sollte er bei seiner Haftpflichtversicherung erfragen.
Viele Grüße
Yvonne Scherer, CosmosDirekt
Der Nachbar müßte nur haften wenn er eine Firma ist. Minijober sind Privatpersonen, das Risiko trägt der Vermieter.
Wenn er bei euch angestellt ist, haftet er dafür gar nicht. Dafür müsste er schon mehr als grob fahrlässig, ja fast schon absichtlich Glatteis produziert haben ;)
Denkt daran, euch auch im Vorfeld um eine Krankheits- und Urlaubsvertretung für euren Nachbarn zu kümmern, wenn ihr nicht selbst einspringen wollt!
Ist das ein offizieller Job? Also angemeldet?
Normalerweise müsste das eure Privathaftpflichtversicherung abdecken. Würd ich mich mal erkundigen.