Müssen Minderjährige zum gericht?

10 Antworten

ich gehe mal davon aus das es wie bei jedem anderen ist, wer geladen ist muss kommen.

Klar muss man vor Gericht erscheinen, wenn man eine Ladung bekommt, egal wie alt man ist. Der einzige Unterschied ist, dass ein 13jährige nicht zu einer Aussage gewungen werden kann. Bei Erwachsenen gibt es schonmal eine Geldstrafe oder gar Beugehaft, wenn man nicht aussagen will, aber bei Kindern geht das nicht.

Oladaada  19.06.2020, 13:38

Auch wenn der Beitrag schon extrem alt ist

Strafmündig ist man doch erst ab 14, also kann es doch keine Konsequenzen haben für den U-14jährigen ?

Und die Eltern sind auch nicht dran, Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht.

Panazee  19.06.2020, 14:03
@Oladaada

Doch, die Eltern wären dran.

Die Ladung des Zeugen ist um die Benachrichtigung der gesetzlichen Vertreter zu ergänzen, sobald dem Gericht bekannt wird, daß der Zeuge minderjährig ist. Dies erfolgt am zweckmäßigsten durch die Ladung zu Händen der gesetzlichen Vertreter oder einem nachträglichen Hinweis mit gesondertem Schreiben. Die Eltern sind im Rahmen ihres Personensorgerechts nach § 1626 II BGB verpflichtet dafür Sorge zu tragen, daß der Minderjährige seinen Zeugenpflichten, hier also zunächst der Erscheinenspflicht, nachkommt.

https://epub.uni-regensburg.de/21415/1/ubr09068.pdf

Wenn der 13jährige einfach nicht erscheint sind die Eltern dafür haftbar. Wie sie dafür bestraft würden, wenn der U14jährige nicht erscheint weiß ich aber nicht.

Dem 13jährigen kann auf jeden Fall juristisch gesehen nichts passieren, egal was er macht. Der kann sogar vor den Richtertisch spucken und ihm passiert nichts - außer, dass das Jugendamt vorbei kommt.

Wenn du eine Gerichtvorladung hast musst du natürlich dahin ausser du hast einen Attest das du nicht teilnehmen kannst weil du krank bist oder es gibt einen anderen wichtigen Grund das du nich teilnehmen kannst.

Du meinst, weil Du irgendwas von der magischen Zahl "14" gehört hast. Das bezieht sich aber nur auf die Strafmündigkeit. Als Zeuge kann jeder gehört werden, der ein Mindestmaß an Einsichtsfähigkeit besitzt.

Ja, es sei denn du bist mit dem Angeklagte verwandt oder verschwägert.

Fragant007  28.01.2011, 14:40

Liebe Sonnenblume, achte darauf, dass Deine Antwort für den Fragesteller hilfreich UND KORREKT ist.. Punktsammlerin!

Anton96  27.01.2011, 13:53

Auch dann muss sie der LAdung folge leisten, sie kann dann nur die Aussage verweigern

Sonnenblume66  27.01.2011, 21:00
@Anton96

Du hast recht, ich habe es etwas ungeschickt ausgedrückt. Danke!