Minderjährige beim klauen erwischt - Verfahren?

13 Antworten

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  1. Einen Eintrag in das Führungszeugnis wird es nicht geben

  2. Wenn das Unternehmen einen Strafantrag gestellt hat, dann behandelt dieser den §248 a StGB = Diebstahl geringwertiger Sache.

  3. Je nach Staatsanwaltschaft wird dann das Verfahren "mangels Interesse der Öffentlichkeit eingestellt" oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.

  4. Wenn Euch eine Strafe zu erwarten hat, dann könnte es sich hier um 20-40 Sozialstunden handeln. Schlimm ist es halt wenn man gemeinschaftlich loszieht und etwas klaut. Hier ist schon die Planung zu erkennen und etwas "kriminelle Energie"....

Somit würde ich an Eurer Stelle, sobald eine Vorladung von der Polizie auf dem Tisch liegt ganz kleine Brötchen backen und auch etwas an Reue zeigen. Alles was der vernehmende Beamte an positiven Äusserungen erkennt wird er natürlich auch entsprechend protokollieren. Und das Protokoll liest dann auch der Staatsanwalt.

Wenn euch Müller nicht anzeigt wird da nichts kommen. Selbst wenn es eine Anzeige gab wird da vermutlich nichts kommen da der Wert so gering ist das sich die Verhandlung nicht Lohnt welche weit mehr Kosten würde als euer Diebstahl.

Diebstahl ist nicht ok, Du willst ja auch nicht das man dir deine Sachen Klaut..merk es dir.!

Da kommt wenig Einsehen, wenn ich das so lese. Ihr seid nicht dummerweise erschischt worden, sonder Ihr habt schlechterweise etwas gestohlen. Ich hoffe, dass Ihr als Heranwachsende Eure Strafe bekommt.

Lollinora 
Beitragsersteller
 04.12.2013, 14:36

Entschuldige bitte, ich habe mich nicht richtig ausgedrückt befürchte ich. Es sollte eher heißen "dummerweise geklaut." Und auch , wenn du hier kein Einsehen liest, haben wir das. Ja es war alles andere als in Ordnung, dass ist mir klar.

Eigentlich könnt ihr froh sein, dass ihr gleich beim ersten Mal erwischt worden seid. Denke auch, dass es für euch eine Lehre ist und ihr diese Dummheit nicht wiederholt. Könnte schon sein, dass ihr zu ein paar Sozialstunden bestraft werdet. Eine Abmahnung werdet ihr schon auch noch bekommen, aber da es das erste mal war, wird es vielleicht nicht so hoch gezogen. Bei der polizeil. Anhörung solltet ihr alles zugeben und nicht Lügen. Sagt, das ihr es sehr bereut und entschuldigt euch. Das macht ein gutes Bild. Ich wünsche euch Glück und grüße euch herzlichst, bienemaus63

Hausverbot ist die "interne Lösung" der Firma.

Dazu kommt im Regelfall eine Meldung/Anzeige des Vorfalls bei der Polizei (eure Anhörung, ggf. mit den Eltern!) und ggf. die Weiterleitung von dort an die Staatsanwaltschaft. Die entscheidet dann, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird...

Eine Strafe über 90 Tagessätze oder 12 Monate steht (bei Erwachsenen) immer im "normalen" Führungszeugnis. Alle anderen ggf. im erweiterten Führungszeugnis, das du bei Bewerbungen z. B. bei staatlichen Stellen vorlegen musst...

Also kein Kavaliersdelikt!