Zwei Miet-Parteien,Strom für die Heizung läuft aber ein Zähler
Hallo, wir wohnten bislang in einem Haus im Erdgeschoss und der andere Mieter oben im DG.Nun haben wir gestern die letzten Sachen aus der Wohnung geholt und wollten auch dann den FI-Schalter ausmachen.Dabei haben wir bemerkt,dass die komplette Heizungsanlage auch ausgeht. Da zwar mit Gas geheizt wird und wir Gas über die Nebenkosten zahlen,ist das nicht weiter tragisch aber die ganze Anlage wird über unseren Stromzähler betrieben,auch die Umwelzpumpe etc. Da der Mieter von oben auch schön im Winter seine Balkontür aufhatte,damit seine Katzen raus und rein können,springt die Heizungsanalge natürlich immer an um nachzuheizen.Selbstredend,dass das Warmwasser von oben und unten auch über unseren Stromzähler gelaufen ist !!
Da wir vorher keine Ahnung hatten,dass die Anlage über unseren Zähler läuft,haben wir uns auch nicht weiter gekümmert.
Als ich einmal mit den Stadtwerken gesprochen habe,hat die Dame mir dort erzählt,dass wir ziemlich viel Strom verbauchen würden und der monatliche Abschlag auf EUR 215,00 gesetzt wurde!! Bei einer 90 m² Wohnung,mein Partner und ich sind berufstätig und von morgens bis abends weg. Da hatte ich mich schon gewundert,aber dachte das liegt an der Teichpumpe...Jetzt sind wir natürlich schlauer !!
Heute abend ist Wohnungsübergabe und ich weiss nicht,wie wir nun das Geld,was der Mieter von oben quasi an Strom für die heizungsanlage verbraucht hat wiederbekommen oder was man da überhaupt machen kann,da wir ja ab morgen auch keinen Zugang mehr zur Wohnung haben,
Weiss jmd. Rat???!!
Danke.
12 Antworten
Schade, dass bereits heute Wohnungsübergabe ist.
Ansonsten hättest Du z.B.: eine Woche lang den Zählerstand kontro9llieren können, bei der Gewissheit, dass dabei nur Strom für die heizung verwendet wurde.
Zumindest hätte man mit diesem Wochen Heizstrom grob schätzen können, ob da wirklich so viel verbraucht wird.
Die Zählerstände heute notieren. Der Verbrauch muss dann durch den Stromversorger oder eine Fachmann geschätzt werden und dann muss der Vermieter die anteiligen Kosten Dir zurückerstatten.
Mir ahnt Böses ;(
Es ist ein altes Einfamilienhaus, was umgebaut wurde in zwei Wohnungen aber es wurde kein zweiter separater Stromzähler eingefügt?!?!
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung?
Falls hier keiner eine Antwort weiß, würde ich euch empfehlen einen anwaltlischen Rat einzuholen oder eventuell mal beim Mieterschutzbund nach zu fragen. Die Frage stellt sich nämlich auch, ob der Vermieter hier nicht in der Pflicht wäre, bei zwei Wohnungen zur Miete, zwei Zähler anzubringen aber soweit reichen meine Kenntnisse leider nicht...
Viel Erfolg trotzdem
Es sind ja zwei Stromzähler vorhanden,für oben und unten,aber die Heizungsanlage,die ja auch von beiden Parteien genutzt wird,läuft auf unseren Zähler.
Für diesen anteilig zusätzlich verbrauchten Strom ist der Mitbewohner nicht unbedingt verantwortlich. Das ist eine Sache des VM. Da seit Ihr gegenüber dem VM anteilig forderungsberechtigt. Ich würde mich da bei dem Stromversorger schlau machen, der hat Erfahrungswerte, oder alternativ weiss da auch ein Heizungstechniker "Was".
Der gesamte sog. Hausstrom, ggf. auf Erwahrungswerten aufgebaut, da die Hälfte sollte dem VM in Rechnung gestellt werden. Wie der VM zu den Kosten von der anderen MIetpartei kommt, hat Euch nicht zu interessieren.
Im Ernstfall seit Ihr juristisch im Recht. Die andere Mietpartei musste nicht wissen dass es für den Hausstrom keinen Extra-Zähler gibt.
Nachtrag - wichtig: Die Tatsache mit dem Hausstrom sollte heute abend unbedingt in einenm unversichtbaren Über/Rückgabe-Protokoll vermerkt werden. Da der VM wahrscheinlich dazu nein sagt, sollte ein "neutraler" Zeuge bei der Wohnungsrückgabe sein.
Schreibt bei allen Zählern den Verbrauch bis dato ab. Wir zahlen 55€ Strom bei 114m² monatlich. Ihr seit richtig abgezockt worden.