Zustellverbot für private Postdienste?
Hallo Forengemeinde ...
Aus aktuellem Anlaß habe ich mal eine Frage an Euch:
Ich wohne in einem 4-Parteien-Haus als Mieter. Unser Haus verfügt über 1 Haupteingangstüre für alle Mieter, die dauerhaft verschlossen ist. Zugang zum Hausflur und Haus erhält man nur, wenn man im Besitz des Hausschlüssels ist.
Unsere Briefkästen befinden sich im Hausflur hinter jener besagten Haupteingangstüre. Der Zusteller der Deutschen Post AG hat einen Schlüssel für die Haupteingangstüre, um Briefe zuzustellen.
In der Haupteingangstüre befindet sich auch ein Briefschlitz. Durch die privaten Postdienste (z.B. NordBrief, Pin, usw.) wird Post an Hausbewohner einfach nur durch den Briefschlitz in der Haupteingangstüre geworfen und landet somit mitten auf dem Flur (ich gehe davon aus, dass die privaten Zusteller keinen Schlüssel für die Haupteingangstüre haben und deshalb so verfahren). Ebenso wird durch die Zusteller der kostenlosen Wochenendzeitungen so verfahren.
Mittlerweile kam es bei uns Bewohnern schon mehrfach vor, dass wir "eher zufällig" Kenntnis von Briefen genommen haben, die durch die privaten Zusteller so zugestellt wurden.
Daher unsere Frage an Euch:
Können wir den privaten Postdiensten aufgrund dieser Umstände ein sogenanntes Zustellverbot aussprechen? Gibt es hierfür auch Mustervorlagen?
Danke!
10 Antworten
Im ersten Ansatz sollte man erst einmal den Vermieter davon in Kenntnis setzen. Er kann sich einfach mit den privaten Dienstleistern in Verbindung setzen und schauen, dass diese auch einen Schlüssel erhalten.
Ob ein Zustellverbot umsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln. Es gibt in unserer Stadt mittlerweile sogar Behörden, die durch diese privaten Anbieter zustellen lassen.
Welchen Vorteil hättest Du dann?
Gar keinen, denn die Postdienste würden dann die Post als "unzustellbar" zurücksenden.
Wie wäre es denn, nach einer praktischen Lösung zu suchen, z.B. einen Korb innen an der Türe unter den Briefschlitz zu montieren und außen einen Zeitungskasten anzubringen?
So könnten Zeitungen am einen Ort abgelegt werden und die Briefe von privaten Postdiensten durch die Haustüre zugestellt werden
Hm - das ist ja Post, welche auch ankommen soll, oder? Wäre es da nicht naheliegender, den privaten Zustellern auch Zugang zu den Briefkästen zu gewähren?
Durch die privaten Postdienste (z.B. NordBrief, Pin, usw.) wird Post an Hausbewohner einfach nur durch den Briefschlitz in der Haupteingangstüre geworfen
Naja, wie sollen sie auch sonst zustellen wenn niemand da ist?
(ich gehe davon aus, dass die privaten Zusteller keinen Schlüssel für die Haupteingangstüre haben und deshalb so verfahren)
Logisch.
Können wir den privaten Postdiensten aufgrund dieser Umstände ein sogenanntes Zustellverbot aussprechen?
Nein. Nachdem der Zustelldienst längst keine hoheitliche Tätigkeit mehr darstellt, sind *alle* Postdienstleister Privatanbieter (die deutsche Post / DHL genauso wie alle anderen). Ein Zustellverbot (was auch immer das sein soll) gibt es nicht. Im Gegenteil ist die Möglichkeit zur Annahme der Sendungen durch Sicherstellung der Zugänglichkeit des Briefkastens eine vom Eigentümer zu leistende Bringschuld.
Gebt entweder den Zustellern ebenfalls einen Türschlüssel, oder bringt die Kästen so an, dass sie errecihbar sind.
Nein.
Aber ihr könnt den Briefschlitz zukleben, einen Zettel dran Machen, "Briefkästen im Hausflur".
Dann wird der Zusteller sich ins Haus reinklingeln.
Aber Vorsicht. Kommt er durch klingeln nicht ins Haus, lässt ihn keiner rein, so kann er die Briefe mit "Annahme verweigert" zurückschicken.
Also besser, ihr sprecht mit eurer Hausverwaltung, das auch diese Zusteller einen Haustürschlüssel bekommen.