Müssen Mieter trotz Mietvorauszahlung an den Vermieter bei Zwangsverwaltung erneut zahlen?

5 Antworten

Nein, musst Du nicht! Dieses Schreiben informiert Dich nur, dass Du alle zukünftigen Zahlungen nicht mehr an den Vermieter sondern an den Zwangsverwalter leisten sollst. Vermutlich ist der Vermieter mit den bereits bezahlten Geldern durchgebrannt.

Du hast Deine vertraglichen Pflichten im voraus erfüllt und gut ist!

Die Vorauszahlung wurde im Mietvertrag festgehalten. Die Einzahlungsquittung liegt auch vor. Betr. Gauner: Ja, den Eindruck habe ich jetzt auch. Ich hoffe, in diesem Fall entspricht die Rechtsprechung dem Rechtsempfinden. Ist ja leider nicht immer so...

Dann schicke dem Verwalter eine Kopie dieser Vereinbarung, bzw. des Mietvertrages sowie die Kopie der Einzahlungsquittung.

Doppelt Miete zahlen musst Du nicht.

MfG

Johnny

Nein, ihr habt einen gültigen Mietvertrag und die Miete entrichtet. Auch der Zwangsverwalter muss den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten einhalten.

Hier würde mich zunächst mal der Beschluss an sich interessieren. Dieser müsste dem Schreiben in beglaubigter Kopie beiliegen. Liegt dieser nicht bei, würde ich zunächst mal mit dem Anwaltsbüro Kontakt aufnehmen.

Schliesslich kann ja jeder alles behaupten. Ohne Vorlage des Beschlusses, würde ich dem Zwangsverwalter keinen Cent überweisen.

Wurde diese Vorauszahlung* im Mietvertrag* vereinbart oder in einer mdl. oder schriftlichen Nebenabsprache? Ganz nebenbei: Der Vermieter ist ein Gauner. Der wußte bei Vertragsabschluss schon ganz genau, was ihm blühte und hat genau deshalb die Vorauszahlung eingesackt; denn normal ist sowas nicht.

Mooonshadow 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 16:35

Die Vorauszahlung wurde im Mietvertrag festgehalten. Die Einzahlungsquittung liegt auch vor. Betr. Gauner: Ja, den Eindruck habe ich jetzt auch. Ich hoffe, in diesem Fall entspricht die Rechtsprechung dem Rechtsempfinden. Ist ja leider nicht immer so...

kreuzkampus  14.02.2015, 17:05
@Mooonshadow

Wenn das im MV vereinbart war, kommt der Zwangsverwalter m.E. nicht daran vorbei.

und eine Vorauszahlung in Höhe von 6 Monatsmieten vereinbart

Ganz schön clever der Herr Vermieter.

Teile dem Zwangsverwalter mit das Miete 6 Monate im Voraus gezahlt wurde. Belege dazu und fertig.