Müssen Mieter trotz Mietvorauszahlung an den Vermieter bei Zwangsverwaltung erneut zahlen?
Hallo Mietrechts-Spezialisten,
ich hoffe, ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt weiter helfen:
Am 15. Januar 2015 bezogen meine Frau und ich eine Mietwohnung. An diesem Tag wurde ein unbefristeter Mietvertrag abgeschlossen und eine Vorauszahlung in Höhe von 6 Monatsmieten vereinbart und von uns geleistet. Zusätzlich wurde für die zweite Januarhälfte eine halbe Monatsmiete inkl. Nebenkosten überwiesen.
Für den Zeitraum Februar 2015 bis einschließlich Juli 2015 sollten lediglich die anfallenden Nebenkosten-Vorauszahlungen monatlich an die Vermieterin überwiesen werden.
Am 14.02.2015 wurden wir durch ein Schreiben einer Anwaltskanzlei über die Beschlagnahmung und Zwangsverwaltung des Objekts in Kenntnis gesetzt (Beschluss vom 10.02.2015).
Der Zwangsverwalter fordert uns auf, sämtliche Mietzahlungen ab sofort nur noch an ihn zu leisten: "Insbesondere können Sie den Mietzins und die Nebenkostenvorauszahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch auf mein nachbenanntes Konto zahlen".
Sind wir nun verpflichtet, trotz der bereits geleisteten Mietvorauszahlung die Monatsmieten für den Zeitraum Februar 2015 bis einschließlich Juli 2015 zusätzlich auch an den Zwangsverwalter zu bezahlen? Das würde eine doppelte Mietzahlung bedeuten.
Vielen Dank für Eure Antworten.
5 Antworten
Nein, musst Du nicht! Dieses Schreiben informiert Dich nur, dass Du alle zukünftigen Zahlungen nicht mehr an den Vermieter sondern an den Zwangsverwalter leisten sollst. Vermutlich ist der Vermieter mit den bereits bezahlten Geldern durchgebrannt.
Du hast Deine vertraglichen Pflichten im voraus erfüllt und gut ist!
Die Vorauszahlung wurde im Mietvertrag festgehalten. Die Einzahlungsquittung liegt auch vor. Betr. Gauner: Ja, den Eindruck habe ich jetzt auch. Ich hoffe, in diesem Fall entspricht die Rechtsprechung dem Rechtsempfinden. Ist ja leider nicht immer so...
Dann schicke dem Verwalter eine Kopie dieser Vereinbarung, bzw. des Mietvertrages sowie die Kopie der Einzahlungsquittung.
Doppelt Miete zahlen musst Du nicht.
MfG
Johnny
Nein, ihr habt einen gültigen Mietvertrag und die Miete entrichtet. Auch der Zwangsverwalter muss den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten einhalten.
Hier würde mich zunächst mal der Beschluss an sich interessieren. Dieser müsste dem Schreiben in beglaubigter Kopie beiliegen. Liegt dieser nicht bei, würde ich zunächst mal mit dem Anwaltsbüro Kontakt aufnehmen.
Schliesslich kann ja jeder alles behaupten. Ohne Vorlage des Beschlusses, würde ich dem Zwangsverwalter keinen Cent überweisen.
Wurde diese Vorauszahlung* im Mietvertrag* vereinbart oder in einer mdl. oder schriftlichen Nebenabsprache? Ganz nebenbei: Der Vermieter ist ein Gauner. Der wußte bei Vertragsabschluss schon ganz genau, was ihm blühte und hat genau deshalb die Vorauszahlung eingesackt; denn normal ist sowas nicht.
Wenn das im MV vereinbart war, kommt der Zwangsverwalter m.E. nicht daran vorbei.
und eine Vorauszahlung in Höhe von 6 Monatsmieten vereinbart
Ganz schön clever der Herr Vermieter.
Teile dem Zwangsverwalter mit das Miete 6 Monate im Voraus gezahlt wurde. Belege dazu und fertig.
Die Vorauszahlung wurde im Mietvertrag festgehalten. Die Einzahlungsquittung liegt auch vor. Betr. Gauner: Ja, den Eindruck habe ich jetzt auch. Ich hoffe, in diesem Fall entspricht die Rechtsprechung dem Rechtsempfinden. Ist ja leider nicht immer so...