Wie werde ich die Kontopfändung von Kohl Forderungsmanagement los?
Ich erläutere mal den Kompletten Sachverhalt:
Ich habe im Feb 2012 für meine Wohnung Internet über Kabel Deutschland (im Nachhinein KD genannt) beantragt und auch normal bekommen. Da ich NUR Internet hatte (kein Festnetz, TV oder sonstiges) waren 25€/Mtl. akzeptabel und konstant. Anfangs gab es Theater weil KD den Abbuchungszeitraum nicht gebacken bekommen hat (mal am 1, mal Mitte, mal ende) so dass ich einen Dauerauftrag einrichtetet immer zum 1 und von da an war alles ok.
Ich bin dann spontan im Nov 12 zu meiner Freundin gezogen (da ich eh nur 3-5x im Monat bei mir war) und konnte selbst mit der Vermietung vereinbaren, wenn ich einen neuen Mieter stelle, ich keine Kündigunsfrist habe. Guter Kollege war schnell gefunden und es passte auch alles. Jedoch wollte KD sich nicht kündigen lassen weil laut Aussage der Call-Agentin: Der Vertrag mindestens 2 Jahre laufen muss, bevor ich ihn jederzeit kündigen kann. Naja da Freundin schon einen Anbieter hatte, übernahm mein Kollege den Anschluss von KD und wir ließen es weiterhin auf meinen Namen laufen. Er überwies mir das Geld und mein Dauerauftrag lief nach wie vor fröhlich weiter, 25€ Festbetrag.
Irgendwann hat mein Kollege über Internet Störungen geklagt, ich rief bei KD an (2,5h) und es schien alles ok. Ich habe weitere 7 Monate nichts von KD oder dem Kollegen gehört bis ich mal durch Zufall bei ihm war und er fragte was mit dem Internet sei, da es schon seit ca. 3 Monaten nicht geht. Ich rief bei KD an und die sagten es sei gesperrt worden wegen offener Rechnungen und ich sei sogar gekündigt, was wie hä?
Nachsende Antrag war noch aktiv, ich oder mein Kollege haben keine Post bekommen von KD. Ich schaute meine Kontoauszüge durch und im gesamten Zeitraum wurde weiterhin jeden Monat 25€ überwiesen. Auf meine Frage wie das zustande kommt das offene Posten bestehen und ich gekündigt werde ohne auch mal benachrichtigt zu werden Bsp. Mahnung oder sonstiges kam von der Call-Agentin nur: Sie können ja nicht stur immer den gleichen Betrag überweisen, der Betragt schwankt doch..."kopf tisch". Ich: Gute Frau, ich habe NUR Internet, kein Telefon oder TV was die Kosten schwanken lassen könnte, auch habe ich keinen Massiven Traffic aufgrund von Downloads oder ähnlichen, NATÜRLICH kann ich stur den festen Betrag überweisen, weil er auch nicht schwanken kann!
Kollege hat auch nur normal gesurft und hin und wieder einen Film gestreamt. Kein Telefon, TV (lief über Haus) oder massive Downloads. Zu dem Zeitpunkt kam kurz danach "komischerweise" eine Rechnung von Kohl über den Betrag von über 400€. Ich habe danach mit sende Bestätigung den Router an KD geschickt und von Kohl eine Aufstellung der Rechnungen die angeblich nicht beglichen sind verlangt, nichts kam. Auch habe ich alle Kontoauszüge aus der Zeit an Kohl geschickt, doch auch da kam nichts zurück.
Ende 13/14 hatte ich dann auf einmal eine Pfändung von 679€ aufn Konto, woraufhin ich mein Konto in ein P.Konto wandelte, die seit dem immer noch besteht.
5 Antworten
Eine Kontenpfändung wird durch das Vollstreckungsgericht nur aufgrund eines vollstreckbaren Titels durchgeführt. Der entsteht in deinem Fall eigentlich nur durch gerichtliches Verfahren (reguläres Klageverfahren oder gerichtlicher Mahn- und Vollstreckungsbescheid). Letzteres solltest du mitkriegen, wenn du darauf nicht reagierst - dein Pech, da waren genug Rechtsmittelbelehrungen dabei.
Falls du jedoch nie Gerichtspost bekommen hast, solltest du mal nachprüfen, wie die Titulierung erfolgte und an welche Anschrift korrespondiert wurde. Falls da an eine falsche Anschrift zugestellt wurde (passiert eher selten) und das Verfahren daher ohne dein Verschulden an dir vorbei lief, kannst du Widerspruch oder Einspruch einlegen, kombiniert mit einem Wiedereinsetzungsantrag. Gleichzeitig kann die Vollstreckung ausgesetzt werden bis zum Abschluss des von dir eingeleiteten Verfahrens. Da empfiehlt sich aber die Mitwirkung eines Anwalts...
So wie ich das lese, hat der den MB schlicht ignoriert:
Zitat:
"Kohl hatte sich lange nicht gemeldet und auch danach habe ich Kohl
ignoriert. Leider habe ich es ebenfalls versäumt den Titel abzuwürgen, weshalb ja die Pfändung durch ging."
Der MB und wohl auch der VB dürften demzufolge korrekt zugestellt worden sein.
Dann gilt Teil eins meiner Antwort: Selber Schuld. Die Rechtsmittelbelehrungen sind eigentlich gut verständlich.
Leider habe ich seine weitere Schilderung erst jetzt gelesen. In der Tat: Wer den MB/VB ignoriert, der ist einfach nur selten blöd. Sorry, dass ich das so deutlich formulieren muss, aber ja, das ist einfach nur dämlich.
Also Bitte, Beleidgugungen müssen hier nicht sein, wie ich eben unten bereits schonmal erwähnt habe.
Das Problem war gewesen das ich Nov 12 zu meiner Freundin gezogen bin weil wir uns eine gemeinsame Wohnung suchen wollten und Sie mir dann im Feb 13 sagte sie will doch nicht mehr mit mir zusammen ziehen und ich sollte gehen.....o.0
Ich habe dann bis Okt 13 bei 6 verschiedenen Leuten gewohnt/geschlafen bis ich eine Wohnung gefunden habe.
Meine Post habe ich mir zu der zeit zu meinem Vater senden lassen, wo jedoch auch nie ein Brief von KD zwecks Mahnung oder sonstiges oder evtl. Kündigung ankam. Nebenbei gesagt habe ich bis heute immer noch keine Kündigung von KD oder Kohl erhalten um die ich gebeten habe. KD darf mir keine Auskunft oder sonstiges mehr geben und verweist mich immer wieder auf Kohl da die alles weitere klären. Und Kohl reagiert ebenfalls nicht. Ich habe somit keinerlei Mahungen, Kündigungen Rechnungen oder sonst was. Nur die Mahnbescheide und Zahlungsaufforderungen von Kohl.
Ich bin nicht selten dämlich, nur kann ich nicht zaubern oder kann alles machen.
Dann musst du das Problem mit deinem Vater klären. Wenn du die Post zu ihm schicken lässt und er dir nicht mitteilt, dass ein Schreiben vom Gericht (!) angekommen ist, dann ist das ein Problem zwischen euch beiden.
Also Bitte, Beleidgugungen müssen hier nicht sein
Das war keine Beleidigung. Beleidigungen sehen deutlich anders aus. Nimm es mal als Wachrüttler. Du weißt doch anhand der Belehrung im Gerichtsbrief, dass du einen gewaltigen Fehler gemacht hast. Das in der Frage nicht mal mit einem Wort zu erwähnen, naja, du wirst wissen wieso.
Die Frage ist doch ganz einfach:
Welches Downloadvolumen ist in deinem Vertrag für die 25 EUR mit drin und welches Volumen wurde tatsächlich runter geladen.
Es war eine 16k Leitung wo auch nur 12k ankamen, und ich habe den Vertrag (Online abgeschlossen) mehrfach mit der Kundentante ausm Store durchgesehen, die auch sagt da ist kein Volumen angegeben. Zumal ich auch keine Downloads hatte, und mein Kollege ebenfalls nicht. Die Leitung diente einzig zum spielen und streamen hin und wieder
Das beantwortet nicht die Frage und löst auch nicht das Problem
Und es ist auch komplett am eigentlichen Problem vorbei. Hier geht es zunächst um einen Titel und um eine Pfändung, um nichts anderes. Was du fragst, ist nett zu wissen, aber vorerst total egal, solange man den Titel nicht aus der Welt bekommt.
bis die pfändung des kontos erfolgt kam ein mahnbescheid und auch ein vollstreckungsbescheid. danach ist es schlecht da noch etwas dran zu ändern.
Nachdem ich sämtliche Kontoauszüge hingeschickt habe war für mich die Sache gegessen. Kohl hatte sich lange nicht gemeldet und auch danach habe ich Kohl ignoriert. Leider habe ich es ebenfalls versäumt den Titel abzuwürgen, weshalb ja die Pfändung durch ging.
Ich lese jetzt erst, dass du also offenbar die Gerichtspost bekommen hast.
Sorry, aber wie blöd muss man sein, die deutliche Belehrung auf dem Mahnbescheid zu ignorieren?
Da stehen zwei drei Sätze. Da steht deutlich und sinngemäß drauf: "Wenn der Anspruch unberechtigt ist, erheben Sie Widerspruch."
Der Weg ab hier wird nun kompliziert. Ich würde folgendes vorschlagen:
Beschwerde beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht. Mit Glück lenkt das Inkasso dann ein. Falls es nicht hilft, würde ich Inkasso und Gläubiger anzeigen wegen Unterschlagung, Betrugs und Nötigung.
Ich würde es so formulieren, allerdings kann durchaus sein, dass am Ende des Tages das alles zu bezahlen ist und du da nicht ohne zu zahlen aus der Nummer raus kommst:
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"Wertes Gericht.
Ich beschwere mich über die Geschäftsgebaren des Inkassos XYZ. Dieses will bei mir eine absolut nicht nachvollziehbare Schuld betreiben. Mittlerweile liegt sogar eine Kontopfändung vor. Ich habe mehrfach im Vorfeld dem Inkasso via Kontoauszug nachgewiesen, dass ich die fraglichen Verträge stets per Dauerauftrag bezahlt hatte. Mir wurden trotz Aufforderung nie Rechnungen o.ä. vorgelegt oder die Forderung irgendwie begründet.
Da ich umgezogen war, jedoch darauf hingewiesen hatte, scheint hier bewusst eine veraltete Adresse von Gläubiger und Inkasso verwendet worden sein. Trotz sehr langem Post-Nachsendeauftrag haben mich Briefe nie erreicht.
Da das alles aufgrund meines Dauerauftrages absolut keinen Sinn ergibt, müssen Gläubiger und Inkasso nicht nur meine Kontoauszüge ignoriert haben, sie müssen auch gezielt mein Geld unterschlagen haben.
Ich bitte daher, dass Sie vor Ort die Unterlagen des Inkassos einsehen. Wieso betreibt ein Inkasso Forderung trotzdem ich mit Kontoauszügen die Zahlungen bewiesen habe? Wieso veranlasst es eine Kontopfändung trotz Nachweisen, dass gar keine Schuld bestehen kann? Wohin ist das von mir überwiesene Geld verschwunden? Ich bitte um Beurteilung, ob das Inkasso hier vorsätzlich gehandelt hat. Eine Ausrede, dass dies ein Versehen war, lasse ich nur dann gelten, wenn das Inkasso sowohl die Pfändung aufhebt, mir den entwerteten Titel aushändigt als auch gegenüber meiner Bank und etwaigen Auskunfteien ausdrücklich erklärt, dass die Pfändung auf einem Rechtsfehler beruhte und etwaige Negativ-Einträge zur Bonität zu löschen sind.
In allen anderen Fällen bitte ich um Einleitung eines Strafverfahrens bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Nötigung, Betrugs und Unterschlagung."
Das ist wirklich wirklich hilfreich, das beschreibt genau meinen Prozess, ich danke dir. Werde mich dann gleich später dransetzen.
Und ja es ist dumm einen Gerichtsbescheid zu ignorieren aber das ist bei Obdachlosigkeit und mal hier und mal da schlafen untergegangen bzw. ich habe iwann in meiner neuen Wohnung die Post der letzten 6 Monaten nachgesehen und da erst bemerkt das ich einen Gerichtsbeschluss hatte. Und da war bereits alles vorbei, ab da hat Kohl auf so gut wie keinen meiner Anrufe oder die Zusendung meiner Kontoauszüge reagiert. Gesamt 2015 haben sie sich auch nicht gemeldet. 16.01.2016 war der erste Brief den ich seit ende 14 bekommen habe.
Ja wie ich eigentlich in einer Antwort weiter geschrieben habe weil mir die Buchstaben ausgingen, dass ich das leider hab schleifenlassen weil ich Kontoauszüge etc. bereits mehrfach hingeschickt habe und von Kohl keinerlei Regung kam.
Wurde meine Frage aber komischerweise gelöscht -.-
Du hast einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen und das "schleifen" lassen? Dann wird da nicht mehr viel zu machen sein. Zahl die Forderung, dann wird die Pfändung aufgehoben!
Das ist ja das Problem, ich habe NACHGEWIESEN das da nichts offen war, es ist bereits alles gezahlt und ich sehe nicht ein da noch irgend etwas zu zahlen. Ich hatte ihnen sogar angeboten die Mahngebühren für die Rücksendung des Routers zu zahlen (obwohl ich 7 Monate lange keine Post bekommen habe) aber wenigstens wollte ich ihnen entgegen kommen.
Ich werde das Definitiv nicht bezahlen.
Gegen einen Mahnbescheid ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Widerspruch zum ausstellenden Amtsgericht einzureichen, sonst kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid erwirken.
Der wird nach weiteren 14 Tagen ohne Einspruch rechtskräftig. Das heißt die Forderung wurde gerichtlich festgestellt und ist so gut wie unantastbar.
Das hättest du im gerichtlichen Verfahren nachweisen müssen, nachdem du Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt hat. Nicht gegenüber dem Inkassobüro und Kabel Deutschland.
Wenn du nicht freiwillig zahlst, läuft die Pfändung eben weiter, bis mal was Pfändbares auf dem Konto eingeht. Oder du darfst das Vermögensverzeichnis abgeben, dann werden eventuelle andere Konten oder direkt das Arbeitseinkommen direkt gepfändet. Ein solcher Eintrag in der Schufa macht sich nicht besonders gut, wenn man irgendwann mal einen Autokredit braucht. Oder auch nur einen Handyvertrag mit finanziertem Smartphone abschließen will.
Ich habe im Feb 2012 für meine Wohnung Internet über Kabel Deutschland
(im Nachhinein KD genannt) beantragt und auch normal bekommen. Da ich
NUR Internet hatte (kein Festnetz, TV oder sonstiges) waren 25€/Mtl.
akzeptabel und konstant.
Was für ein Tarif war das denn? Die gibt es doch nur mit Telefonie und/oder TV?
Jedoch wollte KD sich nicht kündigen lassen weil laut Aussage der Call-Agentin: Der Vertrag mindestens 2 Jahre laufen muss, bevor ich ihn jederzeit kündigen kann.
So ist es. MVZ.
Er überwies mir das Geld und mein Dauerauftrag lief nach wie vor fröhlich weiter, 25€ Festbetrag.
Gefährlich. Das ist zwar möglich, aber man riskiert bei Nichtbeachten der eigenen Post, dass Tariferhöhungen oder zusätzliche Gebühren nicht gedeckt sind.
Ich rief bei KD an und die sagten es sei gesperrt worden wegen offener Rechnungen und ich sei sogar gekündigt, was wie hä?
Logisch.
Gute Frau, ich habe NUR Internet, kein Telefon oder TV was die Kosten schwanken lassen könnte
Du irrst. Du hättest evtl. mal das Kleingedruckte lesen sollen. Bei den Einstiegstarifen erhöht sich nämlich nach Ablauf von 12 oder 24 Monaten die Grundgebühr. Und genau das ist hier vermutlich eingetreten, und von dir mangels Informationsaufnahme und LS nicht bezahlt gewesen.
Ende 13/14 hatte ich dann auf einmal eine Pfändung von 679€ aufn Konto
Klar, wenn nichts bezahlt wird, gibt Vodafone das an´s Inkasso weiter. Selbst da hättest du noch reagieren und die Kosten abwehren können, denn ein MB und ein VB benötigen Wochen bis Monate (Einspruchsfrist 14 Tage resp. 7 Tage). Und der muss ja zugestellt worden sein, sonst gäbe es keinen VB und keinen PfÜB.
Jetzt ist es für alles zu spät. Die Pfändung erfolgt zurecht, und ihr kann nur durch Bezahlung abgeholfen werden.
1. Ja da hast du schon recht, es war Internet und Telefon, jedoch war in dieser Wohnung NIE ein Festnetzangeschlossen. Weder von mir noch von meinem Kollegen. Deswegen konnte der Betrag auch nicht variieren.
2. Im nachhinein habe ich aber erfahren das ich trotzdem hätte Kündigen können.
3. Die Call-Agentin von KD hat mir sogar vorgerechnet (aus der Forderung) und bestätigt das mein Monatlicher Abschlag nach wie vor 24,99€ sind.
5. Ja da hast du Recht, sollte der Betrag erst nach den 2 Jahren auf 39,90€ glaube ich. Somit kann das auch ausgeschlossen werden, ich bin ja auch bereits einiges durchgegangen um nach zu vollziehen wieso da was offen war.
6. Ja so sieht es wohl aus, weshalb ich ja hier irgendwie um Hilfe suche. Denn wie schon erwähnt, es war nichts offen und alles war bezahlt. Lediglich das Versäumnis für das zurück schicken des Routers habe ich eingesehen und angeboten die Mahngebühren dafür zu zahlen. (Obwohl ich einen beleg habe dass ich den Router an KD geschickt habe, kam er nie an, weswegen sie die 160€ dafür weiter drauf geschlagen haben.
es war Internet und Telefon, jedoch war in dieser Wohnung NIE ein
Festnetz angeschlossen. Weder von mir noch von meinem Kollegen. Deswegen konnte der Betrag auch nicht variieren.
Dein Nachmieter wird es dir auch sicher nicht auf die Nase binden, falls er einfach ein Telefon per DECT oder Kabel verbunden hatte, um Sonderrufnummern anzurufen auf deine Kosten.
Im nachhinein habe ich aber erfahren das ich trotzdem hätte Kündigen können.
Nein, nur dann, wenn KD in der Wohnung deiner Freundin nicht hätte liefern können aus technischen Gründen (also dort entweder kein Kabelanschluss verfügbar war oder selbiger bereits durch einen anderen Anbieter belegt wurde). Nur dann hättest du ein Sonderkündigungsrecht mit 3.-Monats-Frist gehabt.
Die Call-Agentin von KD hat mir sogar vorgerechnet (aus der Forderung) und bestätigt das mein Monatlicher Abschlag nach wie vor 24,99€ sind.
Dann hätte sie dir auch vorlesen können, auf was die Differenz begründete.
Ja so sieht es wohl aus, weshalb ich ja hier irgendwie um Hilfe suche.
Abhilfe ist hier nur durch eine Vollstreckungsgegenklage möglich, was aber wohl in keinem Fall billiger wird als die Bezahlung der Kosten der Pfändung.
Denn wie schon erwähnt, es war nichts offen und alles war bezahlt.
Das mag schon sein, ist aber jetzt schlicht zu spät. Die Klage samt Anwaltskosten wird weitaus teurer als die schlichte Bezahlung der Forderung. Und zudem ist hier keineswegs sicher, dass die Klage erfolgreich wäre.
Du hast offenbar Gerichtspost ignoriert.
Wer so fahrlässig handelt, dem ist nicht mehr zu helfen. In diesem Fall musst du wohl oder übel die im Vollstreckungsbescheid aufgeführte Summe bezahlen, danach kannst du die Herausgabe des Titels verlangen. Bis dahin kannst du gegen die Pfändung nichts unternehmen
Du hast offenbar Gerichtspost ignoriert.
oder nicht erhalten... Da er durchaus umgezogen ist, ist diese Variante gar nicht so unrealistisch.
nehme meinen Beitrag hier zurück. Habe jetzt nachträglich erst gelesen.
Das Problem war gewesen das ich Nov 12 zu meiner Freundin gezogen bin weil wir uns eine gemeinsame Wohnung suchen wollten und Sie mir dann im Feb 13 sagte sie will doch nicht mehr mit mir zusammen ziehen und ich sollte gehen.....o.0
Ich habe dann bis Okt 13 bei 6 verschiedenen Leuten gewohnt/geschlafen bis ich eine Wohnung gefunden habe.
Meine Post habe ich mir zu der zeit zu meinem Vater senden lassen, wo jedoch auch nie ein Brief von KD zwecks Mahnung oder sonstiges oder evtl. Kündigung ankam. Nebenbei gesagt habe ich bis heute immer noch keine Kündigung von KD oder Kohl erhalten um die ich gebeten habe. KD darf mir keine Auskunft oder sonstiges mehr geben und verweist mich immer wieder auf Kohl da die alles weitere klären. Und Kohl reagiert ebenfalls nicht. Ich habe somit keinerlei Mahungen, Kündigungen Rechnungen oder sonst was. Nur die Mahnbescheide und Zahlungsaufforderungen von Kohl.
Vorläufig einmal von der Bank eine Kopie des Pfändungsbeschlusses anfordern. Der dürfte ebenfalls auf falscher Adresse lauten. Sobald das dann geklärt ist bzw. du schwarz auf weiß hast, dass die eine falsche Adresse verwendet haben, wie hier steht, am besten zu einem Anwalt, der klärt die Angelegenheit.