iSt es erlaubt, beim Aufhebungsvertrag Überstunden und Urlaub zu streichen?
Hallo, habe einen neuen Job gefunden. Der neue Arbeitgeber wollte, dass ich zum 1. des Monats anfange. Meine offizielle Kündigung wäre aber nur zum 15. Möglich gewesen. Habe noch Urlaub und hätte sowieso ende Juni meinen letzten Arbeitstag gehabt. Darf ja aber im Urlaub keine neue Arbeit aufnehmen. Habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen und einen Aufhebungsvertrag gemacht. Diesen habe ich nur unter der Bedingung bekommen, dass ich auf sämtliche Überstunden und dir 9 tage mir noch zustehenden Urlaub verzichte. Ich war 9 Monate in der Firma beschäftigt, und trotz mehrmaligem anfragen, nie eine Übersicht meiner Stunden bekommen. Nun warte ich noch auf mein letztes Monatsgehalt. Kennt sich jemand aus, und kann mir sagen, ob es überhaupt zulässig ist, dass der Arbeitgeber einem Überstunden und Urlaub verweigert? Was kann ich tun? Für eure hilfreichen Antwort , vielen Dank im voraus.
7 Antworten
ob es überhaupt zulässig ist, dass der Arbeitgeber einem Überstunden und Urlaub verweigert?
Das ist der "Preis" dafür, dass der Arbeitgeber mit der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag einverstanden ist.
Selbstverständlich ist im aufhebungsvertrag eine Vereinbarung (es handelt sich also nicht um eine "Verweigerung"!) erlaubt, wonach der Arbeitnehmer auf den Ausgleich für geleistete Überstunden verzichtet.
Beim Urlaub allerdings ist ein Verzicht nur in soweit möglich, als er über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden zusätzlich gewährten Urlaub betrifft.
Auf einen gesetzlichen Urlaubsanspruch kann auch im Aufhebungsvertrag nicht verzichtet werden; d.h.: trotz des Verzichtes hättest Du dann Anspruch auf Auszahlung des dir nach dem Gesetz noch zustehenden Urlaubs.
Um hier ein klare Aussage treffen zu können, ob Du trotz der Verzichtsvereinbarung noch Anspruch auf Urlaub hast, wäre zu klären, wann genau das Arbeitsverhältnis endet (davon hängt ab, ob Du grundsätzlich Anspruch auf den gesamten oder nur den anteiligen Jahresurlaub hast) und wie hoch Dein Urlaubsanspruch (bei wie vielen Wochenarbeitstagen) überhaupt ist.
Konkrete Fragen also, um das "Urlaubsproblem" beantworten zu können:
Wann endet das Arbeitsverhältnis?
Wie hoch ist Dein Urlaubsanspruch insgesamt (bei wie vielen Wochenarbeitstagen)?
Gibt es eine arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarung zu einer anteiligen Berechnung?
Naja, er hat sie dir ja nicht verweigert. Es war die Voraussetzung für das Zustandekommen des Aufhebungsvertrages und du warst damit einverstanden und hast ihn unterschrieben.
Was heißt verweigert ?
Du wolltest einen Aufhebungsvertrag um vor dem regulären Kündigungstermin aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis auszuscheiden, dies war von der Arbeitgeberseite an Bedingungen geknüpft welche Du akzeptiert hast. Wenn Du das nicht wolltest, hättest Du diesen Bedingungen nicht zustimmen sollen.
Du hast einen Aufhebungsvertrag gemacht und das ist etwas anderes als eine normale Kündigung.
Im Aufhebungsvertrag kann man vieles vereinbaren und Du hast anscheinend vereinbart auf Stunden und Urlaub zu verzichten.
Man kann nicht einfach etwas unterschreiben und dann meinen man müsse sich die Rosinen rauspicken.
Du hättest nicht unterschreiben müssen, aber dann wärst Du auch nicht vorzeitig aus dem Vertrag gekommen.
Hallo. Aufhebungsvertrag bedarf nur der Schriftform(freiwillig) sonst ist alles erlaubt. Verzicht Zusätze Nachzahlung, Zurückzahlungen. usw.