Müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen wenn ich ausziehe?

13 Antworten

Grundsaetzlich sind deine Eltern Dir Unterhaltspflichtig, aber sie duerfen diesen Unterhalt auch gewaehren, indem sie Dir in ihrem Haus eine Wohnmoeglichkeit und Essen zur Verfuegung stellen. Zumindest, so lange der Ausbildungsort notgedrungen zu weit weg ist vom Elternhaus. Als Abischueler ist da nicht der Fall. Im Einzelfall muesstest Du sie verklagen auf Unterhalt, falls sie nicht freiwillig zahlen und der Richter muesste dann beurteilen, ob Deine Gruende fuer den Auszug wirklich schwerwiegend genug sind, um ihn zu rechtfertigen. Die wuerden dann das "nicht funktionieren" ganz genau untersuchen. Das Kindergeld kannst Du, wenn Du 18 bist und nicht mehr zu Hause wohnst, abzweigen bei der Familienkasse, falls Deine Eltern es Dir nicht geben wollen. Einen Job machen kannst Du natuerlich auch, wenn das dann reicht.

Mit Wohngeld koenntest Du es noch versuchen. Aber das ist alles nicht so einfach, wie Du es Dir jetzt vielleicht vorstellst.

müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen wenn ich ausziehen will

sie müssen bis zum ende der 1.ausbildung für dich aufkommen,aber dir keine wohnung etc. finanzieren. such dir ne wg,nimm das kindergeld und verdien dazu,dann sollte es gehen.

In solchen Härtefällen steht dir das Kindergeld selbst ab 18j. auf dein eigenes Konto zu. Im weiteren wenn deine Eltern "Gutverdiehner" sind müssen sie dir selbstverständlich unterhalt zahlen, dazu solltest du aber das Jugendamt um Mithilfe bitten. wenn sie nicht in der Lage sind dich zu Unterstützen kannst und musst du Bafög oder BAB beantragen. Dann kannst du auch noch für eine eventuelle eigene Wohnung ,Erstausstattungsbeihilfe beantragen,und je nach deinen Einkünften auch eventuell Mitzuschuß bekommen. Definitif gilt aber nach wie vor bis du Wirtschaftlich selbstständig bist sind deine Eltern in erster Line für dich immer noch Verantwortlich .Oft ist es auch so das man sogar mit Hilfe des Jugendamtes die Eltern Verklagen muss. MFG Rudi

Deine Eltern sind Dir ab dem 18. Geburtstag barunterhaltspflichtig. Jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Der Selbstbehalt beträgt 1200,- €. Verdient also einer ganz viel und der andere ganz wenig, dann ist ggf. nur ein Elternteil zum Unterhalt verpflichtet.

Bekommst Du nicht wenigstens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, kannst Du bei der Kindergeldkasse einen "Abzweigungsantrag" stellen, damit das Geld direkt auf Dein Konto überwiesen wird.

skyranger  05.05.2013, 22:33

Nein.

In welcher Art und Weise der Unterhalt gewährt werden soll können Eltern, die Unterhalt gewähren bestimmen, kommt das volljährige Kind dieser Anordnung nicht nach, so verliert es zumindest teilweise seinen Unterhaltsanspruch. Z.B. ein volljähriges, unverheiratetes Kind noch in der Ausbildung, so können die Eltern bestimmen, dass das Kind bei ihnen wohnt, statt sich eine Mietwohnung zu nehmen. § 1612 Abs. 2 BGB

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php

skyfly71  05.05.2013, 22:48
@skyranger

Das gilt dann aber nur für nicht volljährige Kinder. Denn für volljährige Kinder gilt ohne Wenn und Aber die Barunterhaltspflicht.

Kanini  06.05.2013, 10:57
@skyfly71

ein volljähriges, unverheiratetes Kind = steht doch im Text

KaeteK  06.05.2013, 22:12
@skyfly71

Lest mal genauer, was der Threaderöffner geschrieben hat...Die Eltern leben z.T noch vom Staat..vermutlich HartzIV. Wie sollen die das ihr Kind unterstützen?!

Hallo

Auf dein Kindergeld hast du Anspruch wenn du nicht mehr zuhause wohnst... auch einen Job darfst du annehmen! Anspruch auch H4 hast du als Schüler nicht!

Ob das Geld zum Leben und für die Miete/Strom/Wasser etc reichen wird wage ich zu bezweifeln... immerhin müsstest du auch eine Kaution hinterlegen!

Gruß