Müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen wenn ich ausziehe?
Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und will von zuhause auszeihen da es wirklich überhaupt nicht mehr funkltiniert, aber da ich gerade mein Abi mache und noch 2 Jahre zur Schule muss habe ich so gut wie kein Geld.
Also die Frage, da meine Mutter ja noch Geld für mich vom Staat kriegt, kriege ich dieses dann oder müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen wenn ich ausziehen will ?
Wenn ja darf ich dann einen 400€ Job nebenbei machen ?
mfg
13 Antworten
Grundsaetzlich sind deine Eltern Dir Unterhaltspflichtig, aber sie duerfen diesen Unterhalt auch gewaehren, indem sie Dir in ihrem Haus eine Wohnmoeglichkeit und Essen zur Verfuegung stellen. Zumindest, so lange der Ausbildungsort notgedrungen zu weit weg ist vom Elternhaus. Als Abischueler ist da nicht der Fall. Im Einzelfall muesstest Du sie verklagen auf Unterhalt, falls sie nicht freiwillig zahlen und der Richter muesste dann beurteilen, ob Deine Gruende fuer den Auszug wirklich schwerwiegend genug sind, um ihn zu rechtfertigen. Die wuerden dann das "nicht funktionieren" ganz genau untersuchen. Das Kindergeld kannst Du, wenn Du 18 bist und nicht mehr zu Hause wohnst, abzweigen bei der Familienkasse, falls Deine Eltern es Dir nicht geben wollen. Einen Job machen kannst Du natuerlich auch, wenn das dann reicht.
Mit Wohngeld koenntest Du es noch versuchen. Aber das ist alles nicht so einfach, wie Du es Dir jetzt vielleicht vorstellst.
müssen meine Eltern mir Unterhalt zahlen wenn ich ausziehen will
sie müssen bis zum ende der 1.ausbildung für dich aufkommen,aber dir keine wohnung etc. finanzieren. such dir ne wg,nimm das kindergeld und verdien dazu,dann sollte es gehen.
In solchen Härtefällen steht dir das Kindergeld selbst ab 18j. auf dein eigenes Konto zu. Im weiteren wenn deine Eltern "Gutverdiehner" sind müssen sie dir selbstverständlich unterhalt zahlen, dazu solltest du aber das Jugendamt um Mithilfe bitten. wenn sie nicht in der Lage sind dich zu Unterstützen kannst und musst du Bafög oder BAB beantragen. Dann kannst du auch noch für eine eventuelle eigene Wohnung ,Erstausstattungsbeihilfe beantragen,und je nach deinen Einkünften auch eventuell Mitzuschuß bekommen. Definitif gilt aber nach wie vor bis du Wirtschaftlich selbstständig bist sind deine Eltern in erster Line für dich immer noch Verantwortlich .Oft ist es auch so das man sogar mit Hilfe des Jugendamtes die Eltern Verklagen muss. MFG Rudi
Deine Eltern sind Dir ab dem 18. Geburtstag barunterhaltspflichtig. Jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Der Selbstbehalt beträgt 1200,- €. Verdient also einer ganz viel und der andere ganz wenig, dann ist ggf. nur ein Elternteil zum Unterhalt verpflichtet.
Bekommst Du nicht wenigstens Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, kannst Du bei der Kindergeldkasse einen "Abzweigungsantrag" stellen, damit das Geld direkt auf Dein Konto überwiesen wird.
Das gilt dann aber nur für nicht volljährige Kinder. Denn für volljährige Kinder gilt ohne Wenn und Aber die Barunterhaltspflicht.
ein volljähriges, unverheiratetes Kind = steht doch im Text
Lest mal genauer, was der Threaderöffner geschrieben hat...Die Eltern leben z.T noch vom Staat..vermutlich HartzIV. Wie sollen die das ihr Kind unterstützen?!
Hallo
Auf dein Kindergeld hast du Anspruch wenn du nicht mehr zuhause wohnst... auch einen Job darfst du annehmen! Anspruch auch H4 hast du als Schüler nicht!
Ob das Geld zum Leben und für die Miete/Strom/Wasser etc reichen wird wage ich zu bezweifeln... immerhin müsstest du auch eine Kaution hinterlegen!
Gruß
Nein.
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-volljaehriger-kinder_66.php