Mieter will Küche von Vermieter bei Auszug mitnehmen
Hallo, meine Oma hat eine Wohnung, die sie Vermietet. Die Mieter wollen jetzt ausziehen und die Küche mitnehmen, die schon vorher drin stand. Im Mietvertrag steht das die Küche nicht in der Miete enthalten ist. Meine Oma hat die Küche vom Vormieter abgekauft, findet aber die Papiere nicht. Meine Frage ist wie in dieser Angelegenheit die Rechtslage ist. Dürfen die, die Küche einfach mitnehmen? Wenn nicht wie kann man das Verhindern?
12 Antworten
Niemand darf etwas mitnehmen, das ihm einfach nicht gehört. Das wäre schlicht Diebstahl.
Fragesteller schreibt doch ".... die vorher schon drin stand." Was vorher schon drin stand, darf ein Mieter nur dann mitnehmen, wenn er beweisen kann, dass es sein Eigentum ist. Die Oma muss gar nichts beweisen.
Die Küche ist von deiner Oma, daher dürfen sie diese nicht einfach mitnehmen. Sonst könnten sie ja auch gleich die Toilette mitnehmen.
Bei uneinigkeit Anwalt einschalten.Die erste Stelle wird die Schlichtungstelle sein
Sonst könnten sie ja auch gleich die Toilette mitnehmen.
das den mietern aber besser nicht erzählen. ^^
Natürlich dürfen die die Küche nicht einfach mitnehmen! Auch wenn deine Oma keine Rechnung mehr von dieser Küche hat wird sie sicher irgendwie beweisen können, dass es ihre Küche ist.
Hallo, meine Oma hat eine Wohnung, die sie Vermietet. Die Mieter wollen jetzt ausziehen und die Küche mitnehmen, die schon vorher drin stand. Im Mietvertrag steht das die Küche nicht in der Miete enthalten ist.
Auch wenn eine Küche nicht im Mietvertrag steht ist sie mitvermietet, wenn sie bei Einzug in der Wohnung ist.
Meine Oma hat die Küche vom Vormieter abgekauft, findet aber die Papiere nicht. Meine Frage ist wie in dieser Angelegenheit die Rechtslage ist. Dürfen die, die Küche einfach mitnehmen?
Dürfen nicht, aber wie wollt Ihr beweisen, dass die Küche nicht den Mietern gehört?
Dabei fällt mir ein:
Wendet Euch an den Vormieter, der kann doch bestätigen, dass dier Küche Euer Eihentum ist.MfG
Johnny
Das wäre Diebstahl. Die Mieter müssten nachweisen, dass die K. ihr Eigentum ist. Alles was in der Wohnung bei Einzug steht, ist mitvermietet, auch wenn das nicht im MV steht.
Wenn Oma weder eine Quittung hat und die Küche keine vertraglich festgelegte Mietsache war, es keine Belegfotos vor dem Einzug gibt, dürfte der Nachweis schwerfallen.