Müssen Kleinsteinnahmen, zB aus E-book-Verkauf oder Flohmarkt versteuert werden?

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Für deine Ebooks musst du ein Gewerbe anmelden und auch in der Steuererklärung Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben, weil du die Voraussetzungen des § 15 II EStG erfüllst (selbständig nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht). Dann musst du ggf. Einkommensteuer zahlen. In der Umsatzsteuer bist du mit deinen geringen Einkünften aus Ebook Verkauf wohl noch in der Kleinunternehmerregelung. In der Gewerbesteuer noch unter Freibetrag von 24.500 € / Jahr.

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wenn du einmal am flohmarkt deine platten verkaufst, brauchst du das nicht versteuern. angebote, die ständig stehen, wie bei kindle würde ich auf jeden fall bei der lohnsteuererklärung angeben - damit der fall nicht eintritt, dass das finanzamt den ertrag schätzt. dabei kann man nämlich sicher sein, dass die sich eher nach oben als unten verrechnen, und man hat dann den ärger, deren "ansprüche" abzuwehren.

ansonsten gibt es sicher freibeträge, bis zu denen man steuerfrei bleibt. aber genaueres kann ich dazu nicht sagen.

Erste Situation: Du mußt ein Gewerbe anmelden da es 100% gewerblich (gewinnerzielungsabsicht) ist. Dafür mußt du dann auch Steuern zahlen, soweit du überhaupt Steuern zahlen mußt.

Zweiter Fall: Flohmarkt: Solange es deine eigene von dir mal genutzte Plattensammlung ist brauchst du kein Gewerbe und mußt auch nichts versteuern, da du ja auch keine Gewinne erzielen wirst.

Bei Ebookverkauf bist du ab dem ersten Verkauf ein Gewerbetreibender und mu0t natürlich dafür eine Steuererklärung machen, Gewerbe anmelden usw.!

Geh mal in jedes beliebig andere Land und du wirst feststellen dass Deutschland von der Bürokratie ein Traumland ist! In anderen Ländern wirst du 100 mal mehr Probleme haben und viel mehr Genehmigungen benötigen die dazu 10 mal länger auf sich warten lassen