Übungsleiterfreibetrag überschritten

3 Antworten

Hallo! Wie wäre es, wenn die den überschüssigen Betrag spendest und dir dann etwas für das nächste Jahr einfallen lässt? Dann kommst du wieder in die "Steuerfreizone", eine Kumulation mit anderen Einkünften ist ausgeschlossen und die Steuergutschrift aus der Spende holst du dir bei deinem Finanzamz mit der Einkommensteuererklärung wieder. So haben beide etwas davon, der Verein kein Loch in der kasse, du bekommst das Geld vom Fiskus zurück und bist honoriger Spender auf der Jahreshauptversammlung. Noch ist für diese Jahr Zeit um wieder alles ins Lot zu bringen.

Alles, was die steuerfreie Pauschale von 2.400 EUR überschreitet, ist zu versteuern. Eventuelle mit der Nebentätigkeit zusammenhängende Ausgaben dürftest Du vom übersteigenden Betrag nur abziehen, soweit die Ausgaben ebenfalls höher als 2.400 EUR sind. Der übersteigende Betrag fällt dann vermutlich unter selbständige Tätigkeit. Weitere Vergünstigungen fallen mir für die Einkommensteuer nicht ein.

Wieviel Du nachzahlen musst, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz und den sonstigen, die Höhe des zu versteuernden Einkommens beeinflussenden Parametern ab und lässt sich daher so nicht sagen. Auf die 1.000 EUR an sich jedenfalls maximal 450 (Spitzensteuersatz bei 45 %).

Timbo6251 
Beitragsersteller
 28.11.2013, 22:04

Danke für die schnelle Antwort. Das hört man zwar nicht gern, aber habe schon mit einem Betrag in der höhe gerechnet. Ich denke(hoffe) dass ich nicht unter die Kategorie des Spitzensteuersatz fallen werde.

Danke nochmal.

kegus  28.11.2013, 22:31
@Timbo6251

Zu erklären wäre es übrigens in der Anlage S (selbständige Tätigkeit) in Zeile 36, den stpfl. Betrag dann vorn nochmal in Zeile 4 eintragen.

Aber rechnet sich es denn, wenn ich den überschüssigen Betrag spende? Was ist günstiger, spenden oder Steuern zahlen?