Geldwerter Vorteil Babysitter?
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber möchte mir einen Babysitter zahlen, der bei mir daheim auf mein Kind aufpassen würde.
Meine Frage: Das würde dann als geldwerter Vorteil gewertet werden, richtig? Im Gegensatz zu einer Bezuschussung von Kita-Gebühren? Was ich noch nicht richtig durchblicke: Gilt beim Babysitter-Zuschuss diese 600 € (bzw. dieses Jahr 1500 €) Freibetragsgrenze? Und muss ich dann innerhalb dieser 600 € trotzdem die Kosten in meiner Steuererklärung eintragen und das Finanzamt schaut dann, ob ich innerhalb dieser 600 € bin, oder muss ich das erst ab 600 € eintragen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
LG
Michi
1 Antwort
Grundsätzlich
Bis zu 600 Euro pro Jahr darf das Unternehmen steuerfrei für Dienstleister wie Pfleger oder Babysitter bezahlen, die Kinder unter 14 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige kurzfristig betreuen. Das geht aber nur bei Notfällen. Dann kann das Unternehmen die Betreuung steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen – das gilt auch, wenn die kurzfristige Betreuung zu Hause erfolgt.
Coronakrise
§ 3 Nr. 11a EStG (Steuerfrei sind...)
"..zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro".
Die Zahlungen stehen in der Lohnsteuerbescheinigung und müssen entsprechend in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (das ist aber nur eine nachrichtliche Eintragung ohne Auswirkung auf die Steuerberechnung).
vielen Dank