Geldwerter Vorteil Babysitter?

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Grundsätzlich

Bis zu 600 Euro pro Jahr darf das Unternehmen steuerfrei für Dienst­leister wie Pfleger oder Babysitter bezahlen, die Kinder unter 14 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige kurz­fristig betreuen. Das geht aber nur bei Notfällen. Dann kann das Unternehmen die Betreuung steuer- und sozialversicherungsfrei bezahlen – das gilt auch, wenn die kurz­fristige Betreuung zu Hause erfolgt.

Coronakrise

§ 3 Nr. 11a EStG (Steuerfrei sind...)

"..zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro".

Die Zahlungen stehen in der Lohnsteuerbescheinigung und müssen entsprechend in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (das ist aber nur eine nachrichtliche Eintragung ohne Auswirkung auf die Steuerberechnung).

elchico4392 
Beitragsersteller
 23.07.2020, 09:38

vielen Dank