Müssen Handwerksbetriebe die Auftragsbestätigung unterschreiben lassen?
Guten morgen, Kennt jemand die Gesetzeslage, ob Handwerksbetriebe eine Auftragsbestätigung unterschreiben lassen müssen, oder ob nach Verstreichung einer gewissen Frist ein stillschweigender Vertrag zustande kommt? Bei Bestellungen im Internet bekommt man zwar eine Auftragsbestätigung, aber man unterschreibt Sie ja nicht. Wie sieht es im Handwerk aus? Wäre toll, wenn da jemand was weiss und noch toller, wenn er einen etwaigen Paragrapgen dazu parat hätte . Vielen Dank Euch schonmal
5 Antworten
Nein müssen sie nicht, den die Auftragsbestätigung ist je bereits die Bestätigung, dass der Auftrag angenommen wurde. Die Auftragsbestätigung muss nicht nochmal mit einer Unterschrift bestätigt werden. Stimmen Auftrag und Auftragsbestätigung überein, dann ist der Vertrag bereits damit zustande gekommen.
Kurz: Du erteilst einen Auftrag und bekommst daraufhin eine Auftragsbestätigung, damit du weißt, dass der andere den Auftrag angenommen hat/den Vertrag eingegangen ist.
Nein, ich bin nicht auf die Unterschrift fixiert. Ich frage ja nur ob sich der ausführende Betrieb absichern kann/sollte/muss, wenn ein Angebot zum Auftrag kommt. Oder ob das zusenden einer Auftragsbestätigung bereits ausreicht um den Vertrag zustande kommn zu lassen.
Gruß
Du scheinst irgendwie auf Unterschrift fixiert zu sein. Es gibt überhaupt kein Gesetz, nach dem ein Vertrag in Schriftform abgeschlossen werden muss, von speziellen Ausnahmen abgesehen.
Wenn dann schon der andere Vertragspartner den Auftrag bestätigt, was bitte soll dann noch eine Unterschrift bewirken, wenn die Übereinstimmung beider Willenserklärungen damit dokumentiert wird?
Ein Vertrag bedarf weder der Schriftform, noch muss er unterschrieben werden.
Auch ein Handschlag ist ein Vertrag, wenn man sich vorher über die Bedingungen geeinigt hat.
Mit der "Annahme der Leistung" ist der Vertrag zustandegekommen ..