Darf der TÜV zusätzliche Mängel bei der Nachuntersuchung aufschreiben, wenn er welche finden würde?

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Definitiv JA !

Geregelt in Punkt 3.1.4.3. der Anlage VIII zu §29 StVZO

3.1.4. Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2

3.1.4.3

erhebliche Mängel fest, so sind diese im Untersuchungsbericht
einzutragen. Er darf für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der
Halter hat alle Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug
zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung unter Vorlage des
Untersuchungsberichts spätestens bis zum Ablauf von einem Monat nach dem
Tag der Hauptuntersuchung wieder vorzuführen. Sind bei der Nachprüfung
nicht alle Mängel behoben oder werden zusätzliche Mängel festgestellt,
darf die Prüfplakette nicht zugeteilt werden und das Fahrzeug ist
innerhalb der in Satz 2 genannten Frist erneut zur Nachprüfung
vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die nicht behobenen oder die
zusätzlich festgestellten Mängel im Untersuchungsbericht zu vermerken.

Wird bei der Nachprüfung der Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder
wird das Fahrzeug später als ein Monat nach dem Tag der
Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat der aaSoP oder PI statt der
Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue Hauptuntersuchung
durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor durchgeführte
Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu berücksichtigen.

Worum geht es genau? Ist noch etwas anderes hinten am Wagen als die Feder kaputt wo er übersehen hat? Ich kann mir nämlich 1 und 1 zusammen denken. 
Der TÜV hat eine gebrochene Feder bemängelt und jetzt bei der Nachuntersuchung ist ihm etwas neues aufgefallen, stimmst es? 

Magnusremus 
Beitragsersteller
 14.07.2017, 20:55

Beim begutachten hat er oben bei der Feder ein Loch gefunden. Darf er mir den TÜV echt verweigern?

Klaudrian  14.07.2017, 21:01
@Magnusremus

Blöd gelaufen würde ich sagen. Bemängeln muss er das wirklich. Andernfalls macht er sich strafbar. Da du in den Wagen schon einiges rein gesteckt hast würde ich das schweißen lassen. Es ist zwar wieder eine Stange Geld, aber dann hast du wenigstens die nächsten Jahre ruhe. Die andere Seite solltest du am besten konservieren lassen, wenn sie noch in Ordnung ist. 

Dazu wäre der Prüfer sogar verpflichtet.

Aber grundsätzlich wird eine Nachuntersuchung wie eine "Checkliste" abgearbeitet und nur die bei der Erstuntersuchung festgestellten Beanstandungen geprüft.

Magnusremus 
Beitragsersteller
 14.07.2017, 20:55

Beim begutachten hat er oben bei der Feder ein Loch gefunden. Darf er mir den TÜV echt verweigern?

VisionDativ  14.07.2017, 21:02
@Magnusremus

Hat er das bei der Erstuntersuchung festgestellt? Dann steht das im Mängelbericht und Du hättest das beheben lassen müssen.

Wenn er das jetzt bei der Nachuntersuchung festgestellt hat, mußt Du den Mangel ebenfalls beheben lassen.

Mit einem eindeutig festgestellten Schaden am Fahrwerk kriegst Du nie im Leben den Stempel aufs Nummerschild und den Kfz-Schein. 

Der Prüfer "verweigert" Dir das nicht, weil es ihm Spaß macht. Der macht seine Arbeit, und dazu gehört unter anderem, nur technisch einwandfreie Fahrzeuge auf die Straße zu lassen.

Klaudrian  14.07.2017, 21:05
@VisionDativ

Den Scheiß hatte ich bei meinem Letzten auch (gleiches Modell). Ich hab das schon geahnt, als er die Frage geschrieben hat xD

Der Magnus und sein Subaru Impreza. Ein komischer Vogel :D

Meist wird nur was geprüft das erneuert wurde oder ausgetauscht taucht da ein neuer Mangel auf so darf er es nicht übersehen und muss es erneut beanstanden und die Plakette verweigern wen es ein erheblicher Mangel ist da gibt es zum GLÜCK NULL TOLERANZ  den das ist zur Sicherheit aller .