Mündlicher Vertrag über kleingartenkauf?
Habe Vatertag mit beiden Vorsitzenden eines KGV gesprochen und das ich den Garten für Summe x nehme. Es gab auch wochen danach noch regen nachrichten austausch auch der bezüglich dann notwendigen Verträge. Und 1 woche vor Termin wird mir gesagt das der KGV nun doch Summe xxxx möchte obwohl etwas anderes gesagt wurde.Habe dann hintenrum erfahren das es wohl einen zweiten Bewerber gab der bereit war mehr zu bezahlen. War die mündliche Zusage eigentlich schon bindend???? Wenn ja eo steht es drin? Möchte mich zwar nicht in den Garten klagen würde denen nur gerne einen Denkzettel verpassen hatte schon Ausgaben für den garten auf denen ich sitzenbleibe bzw verlust mache. Vielen Dank im voraus
8 Antworten
Es gibt auf jeden Fall mündliche Verträge und wenn es da regen Austausch von Informationen gab, kannst du es auch sicherlich beweisen. In den Garten Klagen würde ich mich jedenfalls nicht. Du wirst da nicht glücklich werden. Die machen dir dann das Leben schwer. Du kannst dich in der lokalen Presse in Form eines offene Briefes für die gute Zusammenarbeit bedanken😉.
bein Kleingärten gelten andere Regeln da es meist nur Gemeinschaftsentscheidungen gibt. Das heißt, dann mündliche Nebenabsprachen meistens nicht gelten. Dies muss aber in der Satzung stehen. Da solltest du als erstes nach sehen. Ich denke, dass dort auch steht, dass nur schriftliche Angebot von Kaufinteressenten gelten
Der Verein ist nie Eigentümer. Kaufen kannst du das "Inventar" nur vom Vorpächter.
Was ein Kaufvertrag ist, geht kurz und knapp aus § 433 BGB hervor. Weder dort noch irgendwo anders im Gesetz wird für einen Kaufvertrag eine bestimmte Form festgelegt (z. B. dass er schriftlich vorliegen müsste). Kaufverträge sind also formfrei und können somit mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden.
Also sind zwei aufeinanderbezogene Willenserklärungen, die inhaltlich übereinstimmen und als Angebot und Annahme bezeichnet werden können, ein rechtsgültiger Kaufvertrag.
Was ihr vereinbart habt, ist also rechtsgültig.
Schwierig wird es nur, eure Vereinbarung nachzuweisen, wenn du keine Zeugen dafür hast. Hast du Zeugen, dann kannst du auch getrost vor Gericht ziehen und auch dort darauf bestehen, dass der Vertrag eingehalten wird , allerdings unter der Voraussetzung, dass du nicht das Gundstück kaufst, sondern pachtest. Für Immobilienkäufe sind notarielle Beurkundungen notwendig.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag_(Deutschland)#Form
Im Zweifelsfall wende dich an einen Anwalt.
Der mündliche Vertrag ist nicht bindend. Aber wie kannst du denn schon Ausgaben haben, wenn du noch nicht einmal den Garten hast ?
Natürlich sind auch mündliche Verträge bindend.