ist eine abmachung bei kleinanzeigen ein vertrag?
Hallo Leute,
Ich hab vor kurzem in ebay kleinanzeigen ein Handy zum tausch angeboten kurz danach hat mir Einer geschrieben das er gerne mit mir tauschen Würde. Dann haben wir gesagt ok um dieser uhrzeit treffen Wir uns morgen aber er soll sich davor bei mir melden Das hat er dann auch gemacht dann habe ich ihm Abgesagt weil ich ein besseres angebot bekommen Habe und schon getauscht habe. Dann meinte er dass wir das so ausgemacht haben Und es ist vertragsähnlich er würde zum anwalt gehen Wenn ich mit ihm nicht tauschen werde
Meine frage ist wer hat in diesem fall Recht Er meinte ich hätte ihn verarscht aber wir Haben nur über ebay kleinanzeigen geschrieben
13 Antworten
Ich kenne zwar nicht den genauen Wortlaut eurer Unterhaltung, aber grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind.
Wenn du ihm ein verbindliches Angebot gemacht hat und er das angenommen hat, dann bist du an diesen Vertrag zunächst mal gebunden. (Das ist bei einem Kaufvertrag nicht anders, siehe: § 480 BGB)
Eventuell hast du ihm jetzt den Vertrauensschaden zu ersetzen. (Sofern er seine Forderung tatsächlich geltend macht.)
Ja, tatsächlich ist da ein Vertrag zustande gekommen.
Eure Nachrichten auf Ebay-Kleinanzeigen dienen als Nachweis.
verträge können auch mündlich gemacht werden, aber ohne zeugen hat er keine chance
Ich drösel da jetzt mal nach Rechtlichen Definitione auf.. § spar ich mir
"Ich hab vor kurzem in ebay kleinanzeigen ein Handy zum tausch angeboten"
Du hast eine unverbindliche Absichtserklärung abgegeben, dein Handy zu tauschen (Wobei mir ma einer erklären muss, was das soll), ohne rechtliche Folgern
"kurz danach hat mir Einer geschrieben das er gerne mit mir tauschen Würde."
Der Andere hat ein Angebot abgegeben (das ist so auch wenns mitunter seltsam klingt)
"Dann haben wir gesagt ok um dieser uhrzeit treffen Wir uns morgen aber er soll sich davor bei mir melden"
DU hast da Angebot angenommen! Und damit eine rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen!
" Das hat er dann auch gemacht dann habe ich ihm Abgesagt"
Du hast den Vertrag gebrochen..
MÖÖÖP! Dumm gelaufen, dumm gemacht
Verträge benötigen nicht der Schriftform oder einer besonderen schriftlichen Form. Der Vertrag war gültig- Das Handy gehört ihm...
Der Vertrag war gültig- Das Handy gehört ihm
Der Käufer kann die Übergabe und Übereignung des Gerätes verlangen, allerdings wird er allein durch den Kaufvertrag noch lange nicht der neue Eigentümer.
Bei Kleinanzeigen ist es in der Regel so, dass wenn die Ware weg ist, dann ist sie weg, und wer zu spaet kommt, der bekommt nichts mehr, auch wenn es vorher abgemacht war. Ist halt wie auf dem Flohmarkt, oder in der Biete/Suche-Rubrik der Tageszeitung. Wer meint, da mit Paragraphen und Vertraegen anzukommen, und ggf. sogar eine Leistung einzuklagen, hat definiotiv komplett den Realitaetssinn verloren.