Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf gültig?
Hallo..
Also ich hab folgende Frage. Wir haben uns im Januar ein Haus angeschaut, was uns sehr gut gefallen hat. Wir haben uns mit dem Verkäufer und dem Makler geeinigt und sind dann natürlich los und haben uns um die Finanzierung gekümmert. Leider hat diese nicht geklappt und ich hab es dem Makler gesagt. Hab ihm gesagt, dass ich einen Antrag bei der N-Bank stellen werde und es noch dauern kann. Darauf hin sagte er, dass er das Haus zum Verkauf in die Zeitung setzen will. Ich hab ihm gesagt, dass ich damit einverstanden bin, da ich die Leute nicht noch länger warten lassen will. Jetzt vor ein paar Tagen hab ich die Zusage von der N-Bank bekommen und hab mich bei dem Makler erkundigt ob das Haus noch da ist und er sagte, dass es noch da sei und er es nicht mehr reingesetzt hat, weil er ja wusste dass ich den Antrag stelle und er es für uns zurückgestellt hat. Heute hab ich dann im Internet ein anderes Haus gesehen, was viel günstiger und auch von der Lage her besser ist als das andere Haus. Mein Mann ist jetzt am überlegen ob wir nicht doch das günstigere nehmen. Wir haben nächste Woche die Termine bei den Banken für das erste Haus (was mir auch besser gefällt). Was ist jetzt, wenn wir uns doch für das günstigere entscheiden? Haben die Verkäufer von dem ersten Haus irgendwelche Ansprüche uns gegenüber? Wir haben nichts schriftliches und ich hatte ja auch gesagt, dass er es wieder zum Kauf freigeben kann. Klar warten die Leute jetzt schon sehr lange auf uns und ich fühle mich auch nicht so gut bei der Sache, aber mein Mann meint, dass das günstigere Haus halt für uns besser ist (geldmäßig) und auch von der Lage her. So müssten meine Kinder halt nicht die Schulen wechseln und es ist halt näher am Zentrum. Mein Mann sagt auch, dass wenn der Makler nen Käufer gehabt hätte, dann hätte der Makler auch nicht auf uns gewartet. Bin etwas hin- und hergerissen. Vor allem hab ich etwas Angst, dass die dann irgendwie Schadensersatz verlangen oder so. Die haben nämlich auch schon ein Haus gesehen, was die dann kaufen wollen. Geht das, wenn man nichts schriftliches hat? Sie waren beim Gespräch zu 5. und wir waren zu 4. Hatte meine Bruder noch mitgenommen und seine Frau und die sind halt ne Erbgemeinschaft..
Bin mal auf die Antworten gespannt. Danke
15 Antworten
Ob schriftlich oder nicht Verträge sind bindend und einzuhalten, egal ob Privat oder nicht! Die Frage ist ersteinmal: 1. Ist überhaupt ein Vertrag entstanden? 2. Welche Rücktrittsfristen bestehen?
Alle Verkäufe von Immobilien bedürfen der Schriftform UND!!! sind vor einem Notar zu schließen. ( daher notarieller Kaufvertrag) Nebenabreden sind nicht erlaubt und führen zur Anfechtbarkeit des Vertrages. Rücktrittsfristen sind ausgeschlossen außer man vereinbart sie im Vertrag. Aber soweit seit Ihr ja noch nicht. Der Vertrag mit dem Makler ist daher interessant,gab es Reservierungsvereinbarungen oder ähnliches? Da würde es eine Vertragliche Bindung zur Klärung der Finanzierung geben mit einer Reservierungsgebühr, die wäre dann natürlich weg. Ansonsten wird der Makler auf die neue Suche nach einem Käufer gehen müssen. Das ist ja auch der Grund warum die Maklergebühr relativ hoch ist und nicht mit 50 Euro die Stunde beziffert werden kann. Der Käufer zahlt eben auch für die früheren Fehlschläge, denn hier bekommt der Makler für seine Arbeit, NIX NULL NIENTE.
Also schaut euch die beiden Immobilien genau an, Lage, Design, Ausstattung, und vor allem den Zustand. Eventuell einen Bausachverständigen zu Rate ziehen um eventuellen Sanierungsbedarf aufzudecken und zu beziffern. Manchmal sind die günstigen Angebote die teureren. Und bei einem Alten Haus können schon schnell mal 50.000 Euro in den Umbau fließen. Aber das ist ja ein völlig anderes Thema.
Irrtum. Reservierungsgebühren müssen zurück gezahlt werden. Kein Notarvertrag = keine Leistung = keine Zahlungsverpflichtung. Es gibt** nur** einen besonderen gültigen Fall für tatsächlich zu zahlende Reservierungsgebühren, und zwar, wenn der Eigentümer das Objekt weit über das übliche Maß reserviert hätte ... und da sprechen wir über Monate.
Hallo.
danke für deine ausführliche Antwort. :) wir haben uns entschieden und wir werden das erste Haus nehmen. Konnte mich doch durchsetzen. Ich hab meinem Mann auch gesagt es können so viele versteckte Kosten drin stecken...Vor allem ist es zentraler, größer und mit nem Baugrundstück hinten dran und trotzdem so billig. Da muss irgendwo ein Haken dran sein :) Das Gute ist, dass ich eh ein Wertgutachten erstellen lassen muss bzw. die Verkäufer, weil ich Zuschüsse von der NBank bekomme. Das wird dann entweder die Bank machen, die es finanziert oder halt ein Sachverständiger.
Also danke nochmal :)
..es ist völlig egal, wer anbei gewesen ist ....Gültig ist nur ein Vertrag mit Unterschrift auf einem Stück Papier...lass Dich nicht verrückt machen. Tief durchatmen, den Makler anrufen, sagen das kein Interesse mehr besteht und auflegen.
Natürlich ist ein Hauskauf letztlich erst mit der notariellen Beurkundung rechtsgültig.
Allerdings sind auch alle Arten mündlicher Absprachen bindend, nur meist nicht ohne weiteres beweisbar.
Diese Vorstellung der Unverbindlichkeit scheint sich in dieser Gesellschaft immer mehr durchzusetzen, was man ja auch an einigen Antworten hier deutlich herauslesen kann.
Wenn ich einen Kauf zusagen, dann sollte das auch für mich bindend sein, nicht nur für mein Gegenüber!
Eure Motive sind ja gut nachvollziehbar und vermutlich kommt ihr damit auch durch, aber immerhin ehrt Dich dein schlechtes Gewissen.
Mündlich ist gar nichts gültig.
Aber wohl nicht beim Hauskauf wegen all den Unwägbarkeiten, die eigentlich erst nach Grundbucheinsicht usw. in einem Notarvertrag zu klären sind.
Mach solche Sachen NIE mündlich! Auch "Zeugen" bringen meistens nicht.
Wie kommst Du auf die Idee?! Natürlich ist auch ein mündlicher Vertrag bindend. Das Problem liegt ja häufig nur in der Nachweisbarkeit.