Ist ein mündlicher Kaufvertrag beim Hauskauf gültig?

15 Antworten

Ob schriftlich oder nicht Verträge sind bindend und einzuhalten, egal ob Privat oder nicht! Die Frage ist ersteinmal: 1. Ist überhaupt ein Vertrag entstanden? 2. Welche Rücktrittsfristen bestehen?

Alle Verkäufe von Immobilien bedürfen der Schriftform UND!!! sind vor einem Notar zu schließen. ( daher notarieller Kaufvertrag) Nebenabreden sind nicht erlaubt und führen zur Anfechtbarkeit des Vertrages. Rücktrittsfristen sind ausgeschlossen außer man vereinbart sie im Vertrag. Aber soweit seit Ihr ja noch nicht. Der Vertrag mit dem Makler ist daher interessant,gab es Reservierungsvereinbarungen oder ähnliches? Da würde es eine Vertragliche Bindung zur Klärung der Finanzierung geben mit einer Reservierungsgebühr, die wäre dann natürlich weg. Ansonsten wird der Makler auf die neue Suche nach einem Käufer gehen müssen. Das ist ja auch der Grund warum die Maklergebühr relativ hoch ist und nicht mit 50 Euro die Stunde beziffert werden kann. Der Käufer zahlt eben auch für die früheren Fehlschläge, denn hier bekommt der Makler für seine Arbeit, NIX NULL NIENTE.

Also schaut euch die beiden Immobilien genau an, Lage, Design, Ausstattung, und vor allem den Zustand. Eventuell einen Bausachverständigen zu Rate ziehen um eventuellen Sanierungsbedarf aufzudecken und zu beziffern. Manchmal sind die günstigen Angebote die teureren. Und bei einem Alten Haus können schon schnell mal 50.000 Euro in den Umbau fließen. Aber das ist ja ein völlig anderes Thema.

AchIchBins  31.03.2013, 23:57

Irrtum. Reservierungsgebühren müssen zurück gezahlt werden. Kein Notarvertrag = keine Leistung = keine Zahlungsverpflichtung. Es gibt** nur** einen besonderen gültigen Fall für tatsächlich zu zahlende Reservierungsgebühren, und zwar, wenn der Eigentümer das Objekt weit über das übliche Maß reserviert hätte ... und da sprechen wir über Monate.

banero2 
Beitragsersteller
 02.04.2013, 21:59

Hallo.

danke für deine ausführliche Antwort. :) wir haben uns entschieden und wir werden das erste Haus nehmen. Konnte mich doch durchsetzen. Ich hab meinem Mann auch gesagt es können so viele versteckte Kosten drin stecken...Vor allem ist es zentraler, größer und mit nem Baugrundstück hinten dran und trotzdem so billig. Da muss irgendwo ein Haken dran sein :) Das Gute ist, dass ich eh ein Wertgutachten erstellen lassen muss bzw. die Verkäufer, weil ich Zuschüsse von der NBank bekomme. Das wird dann entweder die Bank machen, die es finanziert oder halt ein Sachverständiger.

Also danke nochmal :)

..es ist völlig egal, wer anbei gewesen ist ....Gültig ist nur ein Vertrag mit Unterschrift auf einem Stück Papier...lass Dich nicht verrückt machen. Tief durchatmen, den Makler anrufen, sagen das kein Interesse mehr besteht und auflegen.

Natürlich ist ein Hauskauf letztlich erst mit der notariellen Beurkundung rechtsgültig.

Allerdings sind auch alle Arten mündlicher Absprachen bindend, nur meist nicht ohne weiteres beweisbar.

Diese Vorstellung der Unverbindlichkeit scheint sich in dieser Gesellschaft immer mehr durchzusetzen, was man ja auch an einigen Antworten hier deutlich herauslesen kann.

Wenn ich einen Kauf zusagen, dann sollte das auch für mich bindend sein, nicht nur für mein Gegenüber!

Eure Motive sind ja gut nachvollziehbar und vermutlich kommt ihr damit auch durch, aber immerhin ehrt Dich dein schlechtes Gewissen.

Mündlich ist gar nichts gültig.

Dunkerjinn  30.03.2013, 00:25

Wie kommst Du auf die Idee?! Natürlich ist auch ein mündlicher Vertrag bindend. Das Problem liegt ja häufig nur in der Nachweisbarkeit.

forius  30.03.2013, 00:29
@Dunkerjinn

Aber wohl nicht beim Hauskauf wegen all den Unwägbarkeiten, die eigentlich erst nach Grundbucheinsicht usw. in einem Notarvertrag zu klären sind.

Mach solche Sachen NIE mündlich! Auch "Zeugen" bringen meistens nicht.