was muss der Mieter bei Rücktritt trotz schriftlicher und mündlicher zusage bezahlen?

5 Antworten

Aus deiner Schilderung lässt sich nicht zweifelsfrei erkennen, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist.

sandye 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 16:38

wir und unser Hausverwalter haben vor ca.10Tagen eine mündliche sowohl auch schriftliche mit Mietpreis und Nebenkosten Bestätigung für die Anmietung der Wohnung bekommen.Wir haben ihm einen Schlüssel und Mietvertrag zugesand..Er hat daraufhin mit der Wohnungsverwaltung einen Termin zu Übergabe gemacht. 15min.vor der Übergabe hat er uns benachrichtigt ,er will die Wohnung nicht und sendet uns den Schlüssel zurück.

Havenari  04.04.2016, 16:27
@sandye

Wenn ihr einen Mietvertrag zugesandt habt, dann wurde der offenbar vom Mieter noch nicht unterschrieben. Das spricht dafür, dass seine Äußerungen lediglich als "invitatio ad offerendum" zu betrachten sind, nicht aber als eine abschließende Willenserklärung.

Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, gibt es kein Rücktrittsrecht für Wohnungsmietverträge. Wenn hier kein besonderer Grund für eine sog.Anfechtung (Irrtum oder Täuschung) vorliegt, bliebe nur die fristgerechte dreimonatige Kündigung als zulässig.

Wäre der Mietvertrag befristet oder mit einem wechselseitgen Küngungsverzicht behaftet, wäre  für deren Laufzeit eine ordentliche fristgerechte K. nicht möglich.Ohne diese Bedingungen hätte jetzt der Mieterbis zum 4. April die Möglichkeit zum 30. Juni zu kündigen. Bis zum Ablauf der KF wäre die komplette Miete sowie die gesamte Mietsicherheit (wenn solche vereinbart wurde) zu zahlen.

Abweichende Lösungen bedürften einer einvernehmlichen Vereinbarung (Aufhebungsvertrag). So käme evtl. in Frage, dass der Mieter eine Abstandszahlung leistet und damit das Problem kurzfristig erledigt ist.

Wenn der Wohnungsinteressent die Wohnung weder in Besitz genommen noch einen Vertrag unterschrieben hat, kann er jeder Zeit von dem Angebot die Wohnung zu mieten zurück treten.

Mehr kann man zu den unklaren Angaben nicht sagen. 

albatros  02.04.2016, 01:10

Ich gehe davon aus, dass der Vermieter bei vereinbarter Schlüsselübergabe den beidseitig unterzeichnete Mietvertrag "in der Tasche hat". Wenn er die Unterschrift erst zur Schlüsselübergabe  einholen wollte, wäre das natürlich töricht gewesen. Ein vereinbarter schriftlicher MV wird erst nach Unterzeichnung wirksam, das dürfte klar sein.

Die konkrete Sachlage ist nicht eindeutig aus der Fragestellung herzuleiten. Deshalb könnte theoretisch meine Antwort falsch sein.

sandye 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 18:24

so ist es zum Glück nicht.Ein schriftlich zugesagter Vertrag ist gültig

anitari  01.04.2016, 18:28
@sandye

Was genau wurde denn schriftlich zugesagt bzw. vereinbart?

albatros  02.04.2016, 01:12
@sandye

"Ein schriftlich zugesagter Vertrag ist gültig"

>>>> Nach Unterzeichnung beider Vertragsparteien!

Also willst du ihn um sein Geld bringen ? Mehr als nur etwas hardgierig.

albatros  02.04.2016, 01:01

Unsinn, das ist geltendes Recht (s. meine Antwort).

sandye 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 16:40

nein wir haben allen anderen abgesagt.Und man muss davor wissen ob mann eine Wohnung möchte oder nicht

anitari  01.04.2016, 18:24
@sandye

Eh man (mit nur einem N) anderen Interessenten absagt, sorgt man als Vermieter dafür das alles in trockenen Tüchern ist.

Sprich man macht mit dem Interessenten einen schriftlichen Mietvertrag und übergibt ihm dann erst die Wohnung.

sandye 
Beitragsersteller
 01.04.2016, 18:28
@anitari

spricht mit T und nicht sprich

albatros  02.04.2016, 01:05
@sandye

Falsch, es fehlt lediglich hinter sprich das Komma oder alternativ ein Doppelpunkt. Kein Anlass zum Meckern. An der Rechtslage und der Qualtät der Aussage ändert das abe nichts, oder?

schriftlicher und mündlicher zusage bezahlen?wir haben eine mündliche -schriftliche Zusage -Wohnungsvermietung. mit B estätigung des Mietpreises und Nebenkosten.

Somit ist zumindest schon einmal ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen.

 Auch der Hausverwalter hat die Bestätigung des neuen Mieters. 

Oh Zeugen gibt es auch noch, wunderbar.


er möchte mir den Schlüssel zurückgeben und die Wohnung nicht nehmen. 

Wenn er einen Schlüssel schon hat, wäre das ein weiteres Indiz.
Muss der Mieter 3Mieten bezahlen?


Er muss erst mal schriftlich kündigen und ja er muss Miete zahlen, solange die Kündigungsfrist läuft und es keinen Nachmieter gibt.