Mündliche Verwarnung ohne, jetzt schriftliche Verwarnung mit Verwarnunungsgeld

3 Antworten

Das geht, die mündliche Verwarnung vor Ort durch die Polizei hat nichts mit dem Verwarngeld zu tun welches durch die Behörde gegen deinen Mann erlassen wurde.

Deinem Mann steht es natürlich frei das Angebot der Verwarnung anzunehmen, nimmt er diese nicht an, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Hi,

die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Dabei stellt sie fest wer der Unfallbeteiligten eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und bietet dementsprechend entweder ein Verwarngeld an oder erstattet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Dann kommt irgendwann ein Bußgeldbescheid.

Das ist von der Chronologie her blöd für euch gelaufen. Meiner Ansicht nach, dürfte ein Verwarngeld nicht mehr erhoben werden, da vor Ort mündlich von den Polizisten verwarnt wurde. Damit wäre das Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet.

Wie du schreibst, wurde es dann aber dummerweise durch den Unfallgegner zu einer Straftat aufgebläht. Dein Mann hat Widerspruch eingelegt - gegen was genau? Gabs eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Verhandlung? Wäre gut zu wissen.

Dumm bei der ganzen Sache ist, selbst wenn das Strafverfahren schlussendlich durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird, hängt nun an der Akte immer noch die tateinheitliche Ordnungswidrigkeit mit dranne. Und es kann passieren, dass die Akte nach der Einstellung durch die StA dann an die Bußgeldstelle gesandt wird, da die OWi jetzt leider immer noch aktuell ist (mündlich verwarnen geht da jetzt nicht mehr). Deswegen werdet ihr wohl jetzt den Bußgeldbescheid bekommen haben, gegen den ihr vermutlich nicht viel machen könnt. Versucht es mit einem erneuten Widerspruch und legt dort den Sachverhalt dar, vielleicht hilfts.