Mündliche Verwarnung ohne, jetzt schriftliche Verwarnung mit Verwarnunungsgeld
Mein Mann hat Ende letzten Jahres einen leichten Verkehrsunfall verursacht nachdem er den Fahrstreifen wechselte und es durch den bremsenden Vordermann zu einer Kollision kam. Es entstand lediglich geringer Sachschaden am Auto des anderen. Vor Ort wurde meinem Mann eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen. So war die Sache eigentlich erledigt, Versicherung hat den Schaden gezahlt usw. Heute war von dieser Sache dann doch ein Bescheid im Briefkasten. Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Geht das denn, wenn schon eine mündlich ausgesprochen wurde OHNE Verwarnungsgeld? Dazu muss ich noch sagen, dass der Unfallgegner im Januar versucht hat wg. "fahrlässiger Körperverletzung" gegen meinen Mann vorzugehen, obwohl er am Unfallort zur Polizei ausdrücklich gesagt hat, dass bei dem leichten "Anschubser" nichts passiert und alles in Ordnung ist bei ihm. Dagegen hat mein Mann dann auch Widerspruch eingelegt. Kann das deswegen sein? Davon steht nur nichts im Bescheid. Da steht lediglich, weil er beim Spurwechsel einen Unfall gebaut hat. Vielleicht weiß ja jemand, wie das rechtlich ist. Schon mal danke im Voraus für Antworten!
3 Antworten
Das geht, die mündliche Verwarnung vor Ort durch die Polizei hat nichts mit dem Verwarngeld zu tun welches durch die Behörde gegen deinen Mann erlassen wurde.
Deinem Mann steht es natürlich frei das Angebot der Verwarnung anzunehmen, nimmt er diese nicht an, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Hi,
die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Dabei stellt sie fest wer der Unfallbeteiligten eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und bietet dementsprechend entweder ein Verwarngeld an oder erstattet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Dann kommt irgendwann ein Bußgeldbescheid.
Das ist von der Chronologie her blöd für euch gelaufen. Meiner Ansicht nach, dürfte ein Verwarngeld nicht mehr erhoben werden, da vor Ort mündlich von den Polizisten verwarnt wurde. Damit wäre das Ordnungswidrigkeitenverfahren beendet.
Wie du schreibst, wurde es dann aber dummerweise durch den Unfallgegner zu einer Straftat aufgebläht. Dein Mann hat Widerspruch eingelegt - gegen was genau? Gabs eine Vorladung, einen Strafbefehl, eine Verhandlung? Wäre gut zu wissen.
Dumm bei der ganzen Sache ist, selbst wenn das Strafverfahren schlussendlich durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird, hängt nun an der Akte immer noch die tateinheitliche Ordnungswidrigkeit mit dranne. Und es kann passieren, dass die Akte nach der Einstellung durch die StA dann an die Bußgeldstelle gesandt wird, da die OWi jetzt leider immer noch aktuell ist (mündlich verwarnen geht da jetzt nicht mehr). Deswegen werdet ihr wohl jetzt den Bußgeldbescheid bekommen haben, gegen den ihr vermutlich nicht viel machen könnt. Versucht es mit einem erneuten Widerspruch und legt dort den Sachverhalt dar, vielleicht hilfts.