Geblitzt, muss ich den Fragebogen ausfüllen und zurückschicken?

2 Antworten

Nein, denn der Polizei gegenüber musst Du keine Angaben machen. Vor Allem musst Du Dich als Täter nicht selbst belasten, sondern darfst sogar lügen. Einer Ladung zur Polizei musst Du ebenfalls nicht folgen.

Die Polizei darf, wenn sie Dich anhält, Deine Personalien feststellen und Deinen Führerschein kontrollieren, aber schon eine Atemalkoholkontrolle ist etwas, das Du freiwillig mitmachst (Wenn auch aller Voraussicht nach, um einer vom Richter angeordneten Blutentnahme zu entgehen).

Erst, wenn ein Staatsanwalt oder Richter Dich einbestellt ist es mit der Entscheidungsfreiheit vorbei, denn zu diesen Terminen bist Du verpflichtet (Musst Dich aber immer noch nicht belasten).

murat1895 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 16:34

Naja ist jetzt nicht so das ich ein Problem mit den Angaben hätte. Ich möchte halt nur wissen, ob die den Zettel für die weitere Bearbeitung benötigen oder nicht.

Alrik2  10.11.2015, 16:37
@murat1895

Eigentlich nicht, wenn es nicht um Punkte/Fahrverbot geht, was bei der Höhe des Bußgelds aber wohl eher nicht der Fall ist.

Diese Fragebögen dienen häufig dazu, Fahrzeugeigentümer dazu zu bringen, den Fahrer anzugeben, da nur der Fahrer auch bestraft werden kann.

Wenn da nicht ausdrücklich draufsteht, dass Du das ausfüllen und zurückschicken musst, dann musst Du es nicht ausfüllen ... es kann sein, dass das nur dann auszufüllen ist, wenn jemand anderes der "Verbrecher" ist der da zu schnell gefahren ist ...

Aber wenn Dein Foto gut getroffen ist (=Schokoladenseite und/oder unwiederstehliches Lächeln) könntest Du ja den Betrag, den Du bezahlst freiwillig etwas erhöhen.